11.10.2017

Mobiler Bezahl-Dienst Blue Code etabliert sich in Deutschland

Blue Code bietet seine Smartphone-App, mit österreichischen Wurzeln, heuer als einzige mobile Zahlungsmöglichkeit auf dem Münchner Oktoberfest an.
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(c) Secure Payment Technologies

„Wiesn“-Besucher konnten heuer erstmals bei mehr als 50 ausgewählten Wirten, Standlern und Attraktionen einfach mit dem Handy bezahlen und dieses Prinzip funktioniert auf vielen Veranstaltungen. „Wer keine Lust auf leergeräumte Geldautomaten und verlorenes oder gestohlenes Bargeld hat, kann sein iPhone oder Android-Smartphone mit Blue Code jetzt zur digitalen Geldbörse machen. Der fällige Betrag wird einfach vom verknüpften Girokonto abgebucht“, freut sich Christian Pirkner, CEO der Blue Code International AG.

+++ Nach innovation to Company: Raiffeisen integriert Blue Code für iPhone +++

Partnerschaft mit Full-Service-Zahlungsanbieter

Der Ablauf ist simpel: Benutzer registrieren sich für ein kostenloses Blue-Code-Konto und verknüpfen es einfach mit ihrem Girokonto. Gebühren fallen dabei nicht an. Die App generiert dann automatisch einen Barcode, mit dem an der Kassa bezahlt werden kann. Das mobile Bezahlen wird übrigens durch eine Partnerschaft mit dem deutschen Full-Service-Zahlungsanbieter BS PAYONE ermöglicht. Und anders als bei früheren Systemen mit QR-Code muss der User in diesem Fall nicht mehr als First Mover tätig werden, denn der Prozess ist umgedreht. Der geschulte Kassierer scannt den Barcode vom Smartphone des Kunden (Zahler), von dem nichts anderes gefordert ist, als sein Smartphone für den Scanvorgang vorzuzeigen.

(c)Thaut Images

Vormarsch in Deutschland

Blue Code ist in Österreich bereits bei über 18.000 Kassen und Bezahlmöglichkeiten im Einsatz und deckt dort unter anderem rund 85 Prozent des Lebensmitteleinzelhandels ab. Seit 2016 ist das System auch in Deutschland auf dem Vormarsch. Und auch das regulatorische Umfeld im Bankensektor wird ab 2018 enorme Herausforderungen an die Kreditwirtschaft stellen. Laut der neuen Payment Services Directive 2, der EU, müssen Banken sogenannten “Third Part Providers”, also Drittparteien, sowohl Kontoinformationen ihrer Kunden offenlegen, als auch deren Zahlungen initiieren. Daher wickelt Blue Code bereits jetzt Zahlungen komplett anonym ab. Weder der Endkunde, noch der Händler oder die Bank muss sensible Daten weitergeben.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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