30.10.2023

Beyond Visual Line of Sight: Rotes Kreuz testet gemeinsam mit A1 Drohnen für Rettungseinsätze

Im Rahmen einer Rettungsübung des Roten Kreuzes in Heiligenkreuz im Lafnitztal haben A1, AIRlabs Austria und das Rote Kreuz erstmals den Einsatz von Drohnen mit integrierter 5G-Technologie getestet.
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Rotes Kreuz, Drohne, Drohnen, A1
(c) A1/ APA Fotoservice/ Michael Ferlin - Fiedler - (v.l.n.r.) Martin Resel (A1 CCO Enterprise), Thomas Leitgeb (Drohnenpilot, Airlab) und Gerry Foitik (Bundesrettungskommandant, ÖRK).

Mit dieser Aktion wollte das Rote Kreuz Drohnen für Einsätze außerhalb der Sichtweite (Beyond Visual Line of Sight/BVLOS) testen, um in Zukunft effizientere Rettungseinsätze und Suchaktionen zu ermöglichen.

Rotes Kreuz: Neue Horizonte beim Einsatz

„Unser Ziel ist es, neue Technologien sicher und effizient einzusetzen, um unsere Fähigkeiten im Rettungseinsatz zu erweitern und letztlich Menschen in Not schneller und effektiver zu helfen. Hier freue ich mich über die langjährige Zusammenarbeit mit A1 und die neuen technischen Möglichkeiten, die uns neue Horizonte für unsere Rettungseinsätze eröffnen“, sagt Gerry Foitik, Bundesrettungskommandant des Österreichischen Roten Kreuzes über die Kooperation mit A1.

Drohnen spielen bei der Beobachtung von Einsatzgebieten und der damit verbundenen Datenerfassung aus der Luft eine immer wichtigere Rolle. Werden sie jedoch mit lokalen Funkverbindungen geflogen, sind die Einsatzmöglichkeiten auf die Sichtweite „Visual Line of Sight“ (VLOS) beschränkt. Durch den Einsatz von 5G-Mobilfunk soll es jedoch möglich sein, diese Einschränkungen zu überwinden und gleichzeitig die festgelegten Sicherheitsparameter für BVLOS-Flüge einzuhalten. Daher zeige sich eine zuverlässige 5G-Konnektivität als ein wesentlicher Bestandteil für zukünftige Entwicklungen in der Drohnentechnologie.

5G-Netz und AIRlabs

Im Rahmen des Testeinsatzes wurde eine mit dem A1-5G-Netz verbundene Tragflächendrohne von AIRlabs Austria eingesetzt. Als Segelflugdrohne sei sie nicht nur energieeffizienter, sondern können auch entfernte Einsatzziele schneller erreichen.

5G ermöglichte dabei die „schnelle Übertragung von HD-Videobildern mit minimaler Verzögerung in hoher Qualität“ an die Kommandozentrale des Roten Kreuzes. Dadurch konnte die Notsituation von der Einsatzleitung besser wahrgenommen und beurteilt werden, was zu einer schnelleren Entscheidungsfindung führte, wie es heißt.

„Das flächendeckende 5G Netz ist die Basis für die Drohnentechnologie der Zukunft. Daher bereiten wir uns schon jetzt für zukünftige Anwendungsfälle vor, wie dem gemeinsam mit dem Roten Kreuz umgesetzten 5G Drohnenflug“, sagt A1 CCO Enterprise Martin Resel. „Vielen Dank an das Rote Kreuz und an AIRlabs Austria für die großartige Zusammenarbeit, die es ermöglicht, technologische Innovationen im realitätsnahen Umfeld zu testen.“

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Startup-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner | (c) BMAW/Holey
Startup-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner | (c) BMAW/Holey

Mit Spannung war das heute vorgelegte Doppelbudget für die Jahre 2027 und 2028 erwartet worden. Schon im Vorfeld gingen die Wogen wegen kolportierter Kürzungen in verschiedenen Bereichen hoch. Nun hielt Finanzminister Markus Marterbauer seine Budget-Rede und der Ministerrat legte seine Entwürfe für die Bundesfinanzgesetze 2027 und 2028 vor. Die allgemeine Aufregung ist dabei, wie zu erwarten groß.

Das Wirtschafts- und Energiebudget wachse jedoch trotz weitreichender Konsolidierungsmaßnahmen um 25 Prozent (veranschlagt für 2028), betont Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer in einer Aussendung. Er nennt die mit zwei Milliarden Euro budgetierte Senkung der Lohnnebenkosten ebenso wie ein 750 Millionen Euro schweres Industriepaket.

Auch ein Update in Sachen Startup-Politik geht aus dem Budget hervor. „Mit dem Startup- und Scaleup-Fonds investieren wir gezielt in Wachstum, Innovation und Zukunft. Die bis zu 100 Millionen Euro Ankerinvestment des Bundes sollen zur Startbahn für die nächste Generation österreichischer Zukunftsunternehmen werden“, wird Staatssekretärin Elisabeth Zehenter in einer Aussendung zitiert.

Ankerinvestment: „bis zu“ und „allenfalls“

Zwei Details, die auffallen: Der bislang als „Scale-up Fonds“ titulierte Dachfonds scheint seinen Namen wieder geändert zu haben. Und das „bis zu“ in der Aussage über das Ankerinvestment kann stutzig machen – wiewohl im weiteren Verlauf der Aussendung die 100 Millionen Euro bei einem anvisierten Gesamtvolumen von 500 Millionen Euro noch einmal ohne Abschwächung genannt werden.

In den Texten der Bundesfinanzgesetze 2027 und 2028, wo der Fonds übrigens als „Start-up & Scale-up Dachfonds“ bezeichnet wird (namenstechnisch scheint also weiterhin allgemeine Unklarheit zu herrschen), findet sich keine genaue Summe für das Ankerinvestment. Im Gegenteil ist zu lesen: „Der nächste Projektschritt zur Umsetzung des Start-up & Scale-up Dachfonds ist die Beauftragung der Austria Wirtschaftsservice GmbH mit der Ausschreibung des Dachfondsmanagements und allenfalls mit der Verwaltung eines Bundesanteils am Dachfonds.“

„Allenfalls“ also. Zumal andere Budget-Zahlen sehr konkret beziffert sind, scheint hier also das letzte Wort – trotz beschlossenen Doppel-Budgets – doch noch nicht gesprochen zu sein. Definitiv fixiert ist dagegen die geplante Timeline: „31.12.2027: Start-up & Scale-up Dachfonds hat seine operative Tätigkeit aufgenommen (First Closing abgeschlossen)“, heißt es dazu im Wortlaut im Gesetz.

Ein weiteres Unicorn pro Jahr als Ziel im Budget-Gesetz

Ein weiteres spannendes Detail in den beiden Bundesfinanzgesetzen: Es wird eine konkrete anvisierte Zahl an österreichischen Unicorns als Kennzahl festgelegt (im Wortlaut „Anzahl der Startup-Einhörner in Österreich“). Als Ist-Zustand wird für 2025 die Zahl sechs genannt (über die man sich bekanntlich abhängig von der jeweiligen Definition streiten kann). Für 2027 wird das Ziel mit sieben, für 2028 mit acht angegeben.

Daneben schrieb die Regierung unter anderem die Weiterführung der Programme AWS Seedfinancing und AWS First Inkubator in den Gesetzestexten fest. Beschlossen sind diese noch nicht. Sie müssen nach der Vorlage durch den Ministerrat nun noch durch die Abstimmung im Parlament, die für 9. und 10. Juli vorgesehen ist.

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