19.06.2026
WELTRAUM

Beyond Gravity Austria baut Standort Berndorf für 4,5 Millionen Euro aus

Der Weltraumzulieferer Beyond Gravity Austria verdoppelt seine Produktionsfläche in Niederösterreich. Neben Thermalisolation soll künftig auch die Serienfertigung von Steuermechanismen für elektrische Triebwerke von Telekommunikationssatelliten dort angesiedelt werden. 50 neue Jobs sind geplant.
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Beyond Gravity Austria, verdoppelt seine Produktionsfläche in Berndorf (Niederösterreich). © Beyond Gravity, Martin Steiger

Der globale Space-Sektor verzeichnet starkes Wachstum und die heimische Industrie profitiert. Der Weltraumzulieferer Beyond Gravity Austria, reagiert auf die steigende internationale Nachfrage mit einem Kapazitätsausbau am Standort Berndorf (Bezirk Baden). Der Österreichische Arm des internationalen Unternehmen mit Sitz in Zürich ist bereits am Ariane-6-Programm beteiligt, das Amazon-Internetsatelliten ins All bringt.

Verdoppelte Fläche, neuer Maschinenpark

Für insgesamt 4,5 Millionen Euro wird ausgebaut.Beyond Gravity mietet eine Nachbarhalle der Berndorf AG und verdoppelt die eigene Produktionsfläche auf rund 5.000 Quadratmeter, inklusive neuem Maschinenpark. Die Fertigstellung ist für Frühjahr 2027 geplant. Bis dahin soll in Berndorf laut Unternehmensangaben der größte Weltraum-Reinraum Österreichs entstehen.

Fertigung von Steuermechanismen kommt nach Berndorf

Bisher lag der Fokus des Standorts auf Thermalisolation für Satelliten und Trägerraketen. Künftig wird dort auch die Serienfertigung von Steuermechanismen für elektrische Triebwerke von Telekommunikationssatelliten angesiedelt. Geschäftsführer Wolfgang Pawlinetz erklärt: „Wir haben im vergangenen Jahr einen bedeutenden Auftrag erhalten, um Steuermechanismen für elektrische Triebwerke von Telekommunikationssatelliten zu bauen.“

Kleinere Serien sollen weiterhin im 2024 eröffneten Wiener Reinraum gefertigt werden. Entwicklung und Design verbleiben am Hauptsitz in Wien-Meidling.

50 neue Jobs, 20 Prozent Wachstum

Aktuell beschäftigt Beyond Gravity Austria in Berndorf rund 30 Personen. Mit dem Ausbau sollen in den nächsten drei Jahren 50 neue Industriearbeitsplätze entstehen. „Wir wachsen in den nächsten drei Jahren um mehr als 20 Prozent“, so Pawlinetz und Co-Geschäftsführer Kurt Kober. Insgesamt beschäftigt Beyond Gravity Austria rund 250 Mitarbeitende und erwirtschaftete 2025 einen Umsatz von rund 57 Millionen Euro.

Weltraumminister Peter Hanke unterstreicht die strategische Bedeutung: „Die Raumfahrtindustrie zählt zu den am stärksten wachsenden heimischen Wirtschaftssektoren.“ Hanke erhöhte zuletzt den österreichischen ESA-Beitrag von 260 auf 340 Millionen Euro.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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