14.03.2022

Beyond DNA: „Nicht mehr mit dem Essen leiden“

Beyond DNA möchte für einen stressfreien Zugang zu gesunder Ernährung, Gewichtsreduktion, Skincare oder medizinischen Belangen sorgen.
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(c) Beyond DNA - Beate und Alexander Rothmund von Beyond DNA.

Beyond DNA ist ein Startup, das personalisierte Informationen liefert, welche Lebensmittel zu einem passen und welche man meiden sollte. Mittels DNA-Test kann auch bestimmt werden, für welche Sportarten man am besten geeignet ist. Gegründet wurde es von Beate und Alexander Rothmund.

Die Gründerin führte vor Corona eine Praxis, in der sie ihre Patienten bereits zu Ernährungsthemen beriet. Durch Mundpropaganda wuchs ihr DNA-Ansatz, doch dann schlug die Pandemie zu.

Beyond DNA litt unter Pandemie

„Wir hatten plötzlich keine Klienten mehr“, erzählt Beate. „Und haben angefangen, kleine Startersets zu verschicken. Aber die waren nicht schön ‚gebrandet‘. Später sind wir auf die Idee gekommen, eine Plattform zu entwickeln, um auch international zu wachsen.“

Gesagt, getan. Beyond DNA funktioniert derartig, dass man sich auf der Webseite eines der Themenfelder, für das man sich interessiert – Weight, Fitness, Beauty oder Nutrition – aussucht, das Set bestellt, die Speichelprobe daheim durchführt und sie zurücksendet.

Zwei Wochen später erhält man ein bis zu 200-seitiges PDF-Dokument mit der personalisierten Auswertung, welche Lebensmittel für einen persönlich gesund sind, welche zum Abnehmen taugen, welche für Gewichtszunahme sorgen und welcher Art von Ernährungstyp man ist.

„Ich selbst habe mich kasteit“, erinnert sich Alexander. „Und keine Pasta oder Pizza gegessen. Dabei hätte ich eher die richtigen Fettspeisen auslassen sollen, wie Schweinsbraten oder diverse Wurstsorten.“

Unterschiedliche Abnehmerfolge

„Und ich habe während dem Studium festgestellt, dass bei der gleichen Diät eine Person fünf, sechs Kilo abgenommen hat, die andere vielleicht eineinhalb“, ergänzt Beate, die sich damals auf die „Jagd“ nach den Gründen dafür aufmachte und im Kopf ihre Idee entwarf. „Jeder Mensch ist von der Genetik her unterschiedlich. Da sollte jeder auch einen eigenen Ernährungsplan haben“, dachte sie sich einst und hilft heute ihren Kunden mit spezifischen Erkenntnissen.

Beim persönlichen „Gen-Bericht“ werden über 1.000 Lebensmittel ausgewertet und die „richtigen“ dem Kunden empfohlen. Dabei gehe es laut der Gründerin in die Tiefe, denn jeder wisse ja, dass Gemüse gesund ist, das sei nichts Neues. „Dass aber manche Pommes, Pizza, Apfelstrudel oder auch Spirituosen besser vertragen, als andere – das herauszufinden ist unser USP“, sagt sie.

Auch persönliche Vitaminmischung im Angebot

Ein weiteres Merkmal des Startups sei es, dass sich Kunden auf Basis der Beyond-Ergebnisse eine personalisierte Vitaminmischung zusammenstellen lassen können. Konkret: 23 Vitamine- und Spurenelemente in einem Säckchen mit dem eigenem Namen aufgedruckt – statt wie jetzt üblich „One size fits all“-Pillen einzunehmen. Je nachdem ob man einen erhöhten Bedarf an bestimmten Mikronährstoffen hat, um z.B. seine Knochen, Konzentration oder Leistungsfähigkeit zu steigern, betonen die Gründer.

Berücksichtigt werde dabei auch der Lebensstil u.a. Größe, Geschlecht, Raucher, Stresslevel, Fleisch-, oder Milchkonsum. „Um so die optimale Mischung zu kreieren. Denn durch den individuellen Lebensstil benötigt jeder eine andere Mischung, um unbeabsichtigt Unter- oder Überdosierung zu vermeiden§, erklärt Beate.

Kein Leid beim Essen

Bisher konnte Beyond DNA in zwei Jahren 2.000 Klienten anziehen und dabei trotz Covid einmal eine halbe Million und danach 600.000 Euro umsetzen. Ohne Kampagnen und allein durch Mundpropaganda.

„Das Feedback unserer Kunden ist hervorragend“, sagt Beate. „Uns geht es darum, nicht der täglichen Ernährung mit einem ’schlechten Gefühl‘ zu begegnen, wie bisher. Der Zugang ist oft mit einer Negativität behaftet und beinhaltet einseitige Diäten, die zu Müdigkeit, Kopfschmerz oder Hunger führen – mit dem Jojo-Effekt im Hintergrund. Unser Credo ist es daher, nicht mehr mit dem Thema ‚Essen‘ zu leiden, sondern auf gesundem Wege zur richtigen Ernährung zu finden.“


Wer mehr über Beyond DNA erfahren möchte, hat am Dienstagabend bei „2 Minuten 2 Millionen“ die Gelegenheit dazu. Weiters dabei: Break Stuff, ambicion, New4 Heroes und Vereinsplaner.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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