30.07.2018

bewido: HR-Startup aus OÖ will Bewerbungsvideos populär machen

Der erste Eindruck einer Person ist und bleibt entscheidend - auch bei Personalentscheidungen. Für gewöhnlich bekommen die Recruiter diesen aber recht spät, nämlich beim Bewerbungsgespräch. bewido will das ändern.
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bewido HR
(c) bewido. Mit bewido lassen sich von überall aus Bewerbungsvideos aufzeichnen und versenden.

100 Millisekunden braucht es, bis wir uns von einer Person einen ersten Eindruck gewonnen haben. Eine der wichtigsten Fragen, die sich Recruiter stellen, ist die Frage nach dem Cultural Fit. Passen die BewerberInnen in unser Unternehmen und in unser Team? Auf Papier gedruckte Lebensläufe können diese von der Persönlichkeit abhängende Frage kaum beantworten. Deshalb bindet bewido via Video den ersten Eindruck einer Person schon am Anfang des Bewerbungsprozesses mit ein. Das ganze Prozedere soll somit effizienter ablaufen, sagt Alexander Schuster, Gründer und CEO: „bewido ist Österreichs erster Anbieter für Bewerbungsvideos. Unsere Kunden schätzen es, einen ersten Eindruck bereits mit dem Lebenslauf zu bekommen und Bewerber kommen schneller zu einem Vorstellungsgespräch. Das spart Recruitern Zeit und Geld und man lädt nur mehr Kandidaten ein, die wirklich ins Unternehmen passen.“

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bewido: mit Hilfestellungen und Anleitung zum Bewerbungsvideo

BewerberInnen können mithilfe von bewido eine „digitale Bewerbungsmappe“ erstellen. Zunächst soll man sich auf bestimmte Fragen vorbereiten: Wer bist du? Was kannst du? Warum bist du für die Stelle geeignet? Unter Hilfestellung und Anleitung von bewido erstellen Jobsuchende dann zu jeder dieser Fragen kurze Clips von 30 Sekunden. Ist man mit der Aufnahme nicht zufrieden, kann man den Vorgang wiederholen. Zusätzlich gibt bewido auch die Möglichkeit, einen Lebenslauf zu erstellen und so die Bewerbungsunterlagen zu komplettieren. Die Idee dafür kam Schuster in Gesprächen mit HR-Verantwortlichen. „Die Lebenslaufe sind mittlerweile standardisiert, das Anschreiben fehlt oder ist auf einen Zweizeiler reduziert und man muss im Recruitingprozess ohnehin schneller werden. Die Lösung sind Bewerbungsvideos – Top Kandidaten werden schneller identifiziert, nicht passende Kandidaten werden nicht eingeladen oder kommen für andere Positionen in Frage“, erklärt Schuster.

„In Österreich muss man noch viel Überzeugungsarbeit leisten“

Videos sind bei Recruitingprozessen von bewido schon gang und gäbe und haben auch international schon eine größere Bedeutung. Jedoch zählt Österreich nicht unbedingt zu den Early Adopters, wie Schuster sagt: „Das Format Video wird im Recruitingprozess auch bei uns schon intensiv eingesetzt. Es gibt Mitarbeitervideos, Rundgangvideos, Unternehmensvideos usw. Das Thema Bewerbungsvideo ist international seit Jahren ein Thema, in Österreich muss man noch viel Überzeugungsarbeit leisten.“ Für alle, die für Bewerbungsvideos offen sind, lässt sich das Angebot von bewido als eine Flatrate nutzen. „Mittlerweile haben wir die Produkte und das Pricing seit Februar mehrmals adaptiert. Wir denken, dass wir mit den aktuellen Lizenzmodellen  erstens leicht erklärbare und vielfältig einsetzbare Produkte anbieten und zweitens durch eine Flatrate die Nutzung von bewido signifikant steigt und Unternehmen dadurch am besten herausfinden, wie sie Bewerbungsvideos am besten und effektivsten einsetzen können“, so Schuster.

„Durch akostart und tech2b hervorragende Betreuung“

Alexander Schuster möchte mit bewido schaffen, dass sein der Name seines Startups Synonym für Bewerbungsvideos steht. Ein ambitioniertes Ziel, wie er selbst zugibt: „Bis dahin gilt es noch einige mutige, innovative Recruiter zu finden, die neue Wege gehen möchten – die Erfahrungen und Rückmeldungen unserer Kunden bestätigen, dass es sich auf jeden Fall auszahlt.“ Für weitere Schritte sei zudem ein strategischer Partner hilfreich. Was die frühe Phase des Unternehmens betrifft, lobt Schuster die Ausgangsbasis in Oberösterreich: „In Oberösterreich gibt es durch akostart und tech2b hervorragende Betreuung und Beratung für Gründer und auch für alle die eine Idee präsentieren und diese umsetzten wollen.“

Erklärungsvideo von bewido

https://www.youtube.com/watch?v=6d_YOeCeWoU


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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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