16.07.2019

Eine Bewerbung richtig absagen: Was Arbeitgeber beachten sollten

Wenn ein Bewerber nicht auf eine ausgeschriebene Stelle passt, darf die Kommunikation nicht abrupt enden. Auch die Art, wie Absagen zu einer Bewerbung formuliert und übermittelt werden, ist ein Thema des Employer Brandings.
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Bewerbung absagen
(c) fotolia / fotogestoeber

Es gibt Positionen, auf deren Ausschreibung eine wahre Flut an Bewerbungen folgt. Die tatsächliche Größenordnung hängt von unterschiedlichen, durchaus veränderlichen Faktoren ab: Der allgemeinen Lage am Arbeitsmarkt, der Größe und dem Ruf eines Unternehmens, den Zugangshürden oder auch der ausgeschriebenen Höhe der Entlohnung.

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Wenn es regelmäßig Jobausschreibungen gibt und ein Unternehmen darüber hinaus viele Initiativ-Bewerbungen erhält, kann die Zahl der Antworten auf die Bewerbungen übers Jahr durchaus in die Hunderte oder Tausende gehen. Umso wichtiger ist es, dass Personalverantwortliche und HR-Abteilungen die Bewerberkommunikation strategisch planen. Oder, anders gesagt: Wer einem Bewerber absagen will, muss dabei einiges beachten.

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Nach Erhalt der Bewerbung: Zeitnah antworten

Bereits zu Beginn sind einige Fragen zu klären: Wo inseriere ich meine Stellenausschreibungen? Stelle ich Informationen zu offenen Positionen zusätzlich auf der Unternehmenswebsite dar? Und gibt es eine bestimmte Ansprechpartnerin, beziehungsweise einen Ansprechpartner oder wird allgemein auf eine „office“-Mailadresse verwiesen?

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Egal, ob die Bewerbung über eine externe Plattform oder per E-Mail reinkommt: Es sollte umgehend eine (automatische) Bestätigung versandt werden. Die interessierte Person weiß damit, dass die Bewerbung angekommen ist. Im Idealfall wird auch gleich kommuniziert, bis zu welchem Datum Bewerbungen angenommen werden, wie lange der Sichtungsprozess dauert und bis wann (ungefähr) mit einer Einladung zum Bewerbungsgespräch (oder einer Absage) zu rechnen ist.

Konstruktive Kommunikation bei der Absage der Bewerbung

Diese Fristen müssen gut überlegt und möglichst eingehalten werden. Bei ungeplanten längeren Verzögerungen sollten Unternehmen diese auch kommunizieren. Erfolgen die weiteren Schritte im Gegenteil sogar deutlich früher, wird sich der zum Vorstellungstermin Geladene wohl freuen. Wer auf der anderen Seite extrem schnell eine Absage bekommt, könnte den Eindruck haben, dass die Bewerbungsunterlagen gar nicht angeschaut wurden.

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Zudem sollte eine Absage konstruktiv formuliert sein. Es wird in vielen Fällen nicht die erste oder die einzige sein, die eine Interessentin bzw. ein Interessent erhält. Die aktive Ermutigung, sich künftig wieder zu bewerben, sollte aber nur dann ausgesprochen werden, wenn eine grundsätzliche Eignung für das Unternehmen erkannt wurde.

Dem Bewerber absagen: Achten Sie auf die Arbeitgeber-Marke

Wer nun aufgrund sehr vieler Bewerbungen nur eine allgemeine Absage schreibt, für den gilt als wichtigste Regel: Verwenden Sie nicht (versehentlich) einen offenen E-Mail-Verteiler. Geben Sie nochmal genau an, um welchen Job es ging – mitunter haben sich Interessenten für mehr als eine Stelle beworben. Machen Sie Mut dazu, es künftig wieder zu versuchen, und schließen Sie nicht die Tür für Talente, die vielleicht einfach noch nicht soweit waren, um es in Ihr Unternehmen zu schaffen.

+++Anleitung für das Mitarbeitergespräch+++

Wenn Sie ein persönliches Schreiben verschicken – und das dürfen sich zumindest jene Menschen erwarten, die zur Vorstellung eingeladen waren –, dann gehen Sie darauf ein, warum es (diesmal) nicht geklappt hat: Höflich, wertschätzend, individuell zugeschnitten und sachorientiert. Im Idealfall wird zusätzlich ein Telefonat angeboten oder die Absage erfolgt überhaupt telefonisch. Das ermöglicht es dem Gegenüber eher, die Entscheidung nachzuvollziehen, und für die weitere Jobsuche zu profitieren.

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Auch wenn nicht absehbar ist, wie sehr (oder wie rasch) sich die wertschätzende Kommunikation gegenüber Bewerberinnen und Bewerbern lohnt: Sicher ist, dass ein gegenteiliges Verhalten die Runde macht und Ihre Arbeitgeber-Marke beschädigt.

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Bereits seit der Veröffentlichung des Ministerialentwurfs zu einer neuen Paketsteuer im Mai trifft diese in der öffentlichen Diskussion auf Kritik. Vorgesehen ist eine Abgabe von zwei Euro pro zugestelltem Paket, die ab dem 1. Oktober 2026 von großen Online-Handelsplattformen mit einem Jahresumsatz ab 100 Millionen Euro eingehoben werden soll. Nachdem das vorparlamentarische Begutachtungsverfahren zum Gesetzesentwurf am 26. Mai 2026 offiziell geendet hat, geht die Vorlage im nächsten Schritt in die Debatte und finale Abstimmung im Nationalrat.

Mit den prognostizierten Einnahmen von jährlich rund 280 Millionen Euro will die Bundesregierung die geplante Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel teilweise gegenfinanzieren. Zudem wolle man den lokalen stationären Handel gegenüber den internationalen E-Commerce-Riesen stärken, so die Argumentation. Und auch der Umweltschutzaspekt wird seitens der Regierung ins Treffen geführt. Diese Begründung lassen viele Kritiker:innen aber nicht gelten.

Dobrocka: „wird nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben“

Auch unter Gründer:innen heimischer Startups und Scaleups im Logistik-Bereich, die für brutkasten erreichbar waren, herrscht breite Ablehnung gegenüber der Paketabgabe. Dabei ist es nicht die Zielsetzung, die kritisiert wird. „Grundsätzlich finde ich es begrüßenswert über Maßnahmen zu diskutieren, die den österreichischen Markt vor einer Flut an ausländischen Sendungen schützen und österreichische Unternehmer stärken. Aber diese Maßnahme tut das nicht“, meint etwa Petra Dobrocka, Co-Founderin und CCO des Wiener Logistik-Scaleups byrd. „Selbst wenn ein heimischer Händler die Ware in Österreich verpackt und mit der österreichischen Post an einen österreichischen Kunden schickt: Sobald der Verkauf über einen Marktplatz wie Amazon läuft, greift die Steuer.“ Die Maßnahme werde letztlich „nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben.“

Braith: „Emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen“

Ähnlich argumentiert auch Storebox-Co-Founder und CEO Johannes Braith. Er führt zusätzlich eine ökologische Perspektive ins Treffen. „Wir brauchen aus meiner Sicht weniger Symbolpolitik und mehr intelligente Steuerung. Wenn Politik Lenkungswirkung ernst meint, dann sollte sie emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen und nicht pauschal jede Form des Versandhandels verteuern“, so der Gründer. Das Gesetz unterscheide nämlich zu wenig zwischen emissionsintensiven und emissionsarmen Zustellmodellen. Klassische Haustürzustellung sei ineffizient und verursache Retourenverkehr und Parkdruck, meint Braith und führt Click-&-Collect-Modelle mit gebündelter Anlieferung ins Treffen, wie sie auch sein Unternehmen umsetzt.

Weiß: EU-Regelung statt „Alleingang“

Georg Weiß, Co-Founder und CEO des Wiener Logistik-Scaleups Quivo, würde in dem Zusammenhang lieber eine europäische Lösung sehen. „Auf EU-Ebene gibt es ja auch Vorschläge, etwa Zölle für Kleinpakete unter 150 Euro einzuführen, um den europäischen Markt vor Billigprodukten zu schützen. Das halte ich für die sinnvollere Maßnahme, als aus Österreich heraus einen Alleingang zu machen und eine Zwei-Euro-Paketgebühr einzuführen“, so der Gründer gegenüber brutkasten.

AustrianStartups: Nachteile für Startups und Scaleups befürchtet

Kritik an der Paketsteuer kommt auch von AustrianStartups. „Wer Österreich als Innovationsstandort stärken will, kann nicht gleichzeitig die Vertriebskanäle innovativer Unternehmen im E-Commerce belasten. In der aktuellen Form würde der Entwurf vor allem Startups, Scaleups und KMUs treffen, die über Plattformen verkaufen oder aus Österreich versenden“, meint man dort. Auch befürchtet man potenzielle Probleme für Scaleups in der Branche, weil ein gleitender Übergang bei der Umsatzschwelle fehle: „Für Scaleups, die gerade die 100-Millionen-Euro-Grenze überschreiten, bedeutet das einen abrupten Kostenschock in genau der Phase, in der sie skalieren wollen.“

Kaminski: „Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll“

Zudem hebt AustrianStartups eine besondere Problematik im Secondhand- und Refurbishment-Bereich hervor und zitiert dazu refurbed-Co-Founder Kilian Kaminski: „Bei einem refurbishten iPhone beispielsweise ist der Produktpreis zwar relativ hoch, aber die Marge für Refurbisher ist sehr gering. So eine Abgabe kann nicht einfach weitergegeben werden. Das Resultat: Preise im Reuse-Bereich steigen, neue Billigwaren nicht. Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll. Falls die Abgabe kommt, braucht es zwingend eine Ausnahmeregelung für Secondhand und Refurbished.“

AustrianStartups forderte daher bereits im Mai „eine Rücknahme des Entwurfs in seiner aktuellen Form“. Sollte dies nicht passieren jedenfalls aber eine „Prüfung eines EU-weiten Rahmens statt eines österreichischen Alleingangs“ und eine Ausnahmeregelung für Secondhand, Refurbished und Reuse.

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