20.11.2020

Die Menschen sind im zweiten Lockdown weniger mobil – aber anders als im Frühjahr

Die Menschen bewegen sich wieder weniger - allerdings anders als im ersten Lockdown, wie aktuelle Daten zeigen.
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Coronavirus-Kurve in Österreich - keine negative Auswirkung von Auflockerungen und Osterwochenende
(c) Adobe Stock - volurol

Wie schon im ersten Corona-Lockdown im Frühjahr, so werden auch im zweiten Lockdown Daten gesammelt, die das Bewegungsverhalten der Menschen zeigen. Die Daten werden vom Telekommunikationsunternehmen A1 und von Invenium, einem Spin-off der TU Graz, gesammelt und den Behörden – darunter dem Gesundheitsministerium – zur Verfügung gestellt. Deutlich wird dabei in Informationen, welche die APA am Freitag veröffentlichte: Die Menschen bewegen sich wieder weniger – allerdings anders als im ersten Lockdown.

Mobile Menschen in Österreich

Als Messwert gilt dabei der Anteil jener Menschen, die einen Bewegungsradius von mehr als einem Kilometer pro Tag haben – diese Gruppe gilt als „mobile Menschen“. Die Fakten dazu:

  • Im langjährigen Schnitt gelten 73 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher als „mobile Menschen“
  • Zu Beginn des ersten Lockdowns sank dieser Wert auf 45 Prozent und weniger
  • Im Sommer gab es eine schrittweise „Re-Mobilisierung“, wodurch wieder knapp der Normalwert erreicht wurde
  • Der Beginn des Lockdowns brachte einen Rückgang auf 63 Prozent bei der besagten Gruppe. Dies hing jedoch auch mit Einschränkungen im Rahmen des Terroranschlags in der Wiener Innenstadt zusammen. Danach wuchs der Anteil dieser Gruppe wieder auf etwa zwei Drittel
  • Am Dienstag, dem ersten Tag des harten Lockdowns, lag der Wert bei etwa 57 Prozent

Weniger Menschen auf der Mariahilferstraße

Zudem heißt es, dass sich auf der Wiener Mariahilferstraße am Dienstag im Schnitt über 80 Prozent weniger Menschen aufhielten als an einem normalen Dienstag im November 2019. Im März waren dort jedoch noch weniger Menschen unterwegs. Die Reduktion ist also auch im zweiten Lockdown sichtbar, wenn auch nicht so stark wie im ersten.

Auch im öffentlichen Verkehr wurde Anfang der Woche ein starker Rückgang verzeichnet. Hier gab es ein Minus von 60 bis 70 Prozent gegenüber dem Vorkrisenniveau. Im Frühjahr war das Minus bei 90 Prozent gelegen.

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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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AI Summaries

Die Menschen sind im zweiten Lockdown weniger mobil – aber anders als im Frühjahr

  • Im langjährigen Schnitt gelten 73 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher als „mobile Menschen“
  • Zu Beginn des ersten Lockdowns sank dieser Wert auf 45 Prozent und weniger
  • Im Sommer gab es eine schrittweise „Re-Mobilisierung“, wodurch wieder knapp der Normalwert erreicht wurde
  • Der Beginn des leichten Lockdowns brachte einen Rückgang auf 63 Prozent bei der besagten Gruppe. Dies hing jedoch auch mit Einschränkungen im Rahmen des Terroranschlags in der Wiener Innenstadt zusammen. Danach wuchs der Anteil dieser Gruppe wieder auf etwa zwei Drittel
  • Am Dienstag, dem ersten Tag des harten Lockdowns, lag der Wert bei etwa 57 Prozent

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  • Zu Beginn des ersten Lockdowns sank dieser Wert auf 45 Prozent und weniger
  • Im Sommer gab es eine schrittweise „Re-Mobilisierung“, wodurch wieder knapp der Normalwert erreicht wurde
  • Der Beginn des leichten Lockdowns brachte einen Rückgang auf 63 Prozent bei der besagten Gruppe. Dies hing jedoch auch mit Einschränkungen im Rahmen des Terroranschlags in der Wiener Innenstadt zusammen. Danach wuchs der Anteil dieser Gruppe wieder auf etwa zwei Drittel
  • Am Dienstag, dem ersten Tag des harten Lockdowns, lag der Wert bei etwa 57 Prozent

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