02.03.2022

BettaF!sh: Veganes Thunfisch Startup aus Berlin expandiert nach Österreich

Die beiden Gründer:innen Deniz Ficicioglu und Jacob von Manteuffel haben sich mit ihrem in Berlin ansässigen Startup BettaF!sh auf die Herstellung von rein pflanzlichen Thunfischalternativen spezialisiert. Nun starten sie die Expansion am österreichischen Markt.
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BettaFish
Die BettaF!sh- Gründer:innen Jacob von Manteuffel und Deniz Ficicioglu | (c) (c)FabianBrennecke

Thunfisch ist weltweit eine der am meisten konsumierten Fischarten. In der Regel findet er sich als Dosenthunfisch auf fast jedem Menü – angefangen bei Pizza und Pasta, über Salate, Baguettes & Co. Gerade weil er so beliebt ist, sind bereits 43 Prozent seiner globalen Bestände überfischt.

Um dieser Spirale entgegenzuwirken haben die beiden Gründer:innen Deniz Ficicioglu und Jacob von Manteuffel das in Berlin ansässige Startup BettaF!sh gegründet, das sich auf die Herstellung von veganen Thunfischalternativen spezialisiert hat. Zum Einsatz kommen dafür Bio-Meeresalgen aus den Fjorden Norwegens und Irlands sowie Proteinen aus der Bio-Ackerbohne, die in Nordfrankreich wächst.

Markterfolg in Deutschland

Ende Oktober 2021 schaffte das noch recht junge Startup mit seinen veganen BettaF!sh „TU-NAH-Sandwiches“ über Aldi den Sprung in den deutschen Einzelhandel. Und den Gründer:innen gelang dabei deutschlandweit ein Markterfolg. Die Sandwiches sind mittlerweile in über 4000 Märkten in Deutschland erhältlich. „Unser Aufschlag in 4.000 Märkten war tatsächlich der größte Launch in der Geschichte der Fischalternativen. Das hat vorher noch niemand geschafft“, so die beiden Gründer:innen.

(c) Philipp Gladsome

Im Jänner 2022 erfolgte dann die Erweiterung des Produktportfolios: Erneut in Kooperation mit Aldi Nord und Aldi Süd launchte BettaF!sh pünktlich zum Veganuary seine vegane BettaF!sh Pizza TU-NAH. Zudem bietet das Startup seine Thunfisch-Alternative als Basis für die Gastronomie an, die in Salaten, Pastasoßen & Co zur Anwendung kommt. Auch ein eigener Thunfisch-Aufstrich wird mittlerweile im B2B-Bereich vertrieben.

(c) Philipp Gladsome

BettaF!sh expandiert nach Österreich

Für 2022 hat BettaF!sh die Expansion in weitere europäische Länder geplant. Wie das Unternehmen nun bekannt gab, steht für März die Expansion nach Österreich am Programm. Konkret sollen ab 3. März die veganen Sandwiches sowie die Pizza von BettaF!sh bei Billa und Billa Plus erhältlich sein.

„In nicht einmal einem Jahr ist es unserem Team von Produktentwickler:innen gelungen, eine köstliche, vegane Thunfischalternative zu kreieren, die uns hilft, die Rettung der Meere und ihrer fischigen Bewohner voranzutreiben’’, so Gründerin Deniz Ficicioglu. Aktuell läuft auch die Expansion in der Schweiz und Dänemark an.


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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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