10.08.2017

Die CEO-Masche: Auch Startups sind von versuchtem Betrug betroffen

500 Unternehmen sollen in Österreich von der sogenannten CEO-Betrugsmasche betroffen sein. Dabei ist bereits ein Schaden von 83 Millionen Euro entstanden. Nun hat ein Startup dem Brutkasten vertrauliche Informationen über einen konkreten Fall zukommen lassen. Außerdem: Tipps, wie ihr euch gegen Betrüger schützen könnt.
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(c) sp4764 - fotolia.com: Derzeit sind Betrüger am Werk.

Der CFO eines österreichischen Startups, das anonym bleiben will, erhält eine Mail. Sie stammt laut Absender vom CEO des Unternehmens, unter der Nachricht befindet sich auch seine Signatur. Der Inhalt: Fast 13.000 britische Pfund müssten dringend nach England überwiesen werden. Er wolle gerne wissen, welche Informationen nötig seien, um die Transaktion sofort durchzuführen.

Begründetes Misstrauen

Der CFO ist an diesem Tag nicht im Büro. Als er die E-Mail liest, wird er dennoch misstrauisch. Auch die „Reply-to“-Adresse, an die eine Antwortmail gegangen wäre, ist nicht die des Geschäftsführers. Nach einem Telefonat mit dem CEO ist klar, dass es sich bei der Mail um einen Beturgsversuch handelt. Das Startup meldet den Vorfall der Polizei – und die ist wenig überrascht.

83 Millionen Schaden

Das Phänomen, dass sich Betrüger als Geschäftsführer ausgeben und so versuchen, betrügerische Überweisungen zu generieren, sei den Behörden bereits seit einiger Zeit bekannt. Nun hat das Bundeskriminalamt (BK) auch eine offizielle Warnung herausgegeben: Mit der sogenannten „Chef-Masche“ versuchen Betrüger, sich als CEOs auszugeben, ihren Mitarbeitern Überweisungen anzuordnen und so an hohe Summen zu kommen. Vier Unternehmen wurden durch die Betrugsmasche tatsächlich abgezockt, ihr Gesamtschaden beläuft sich auf rund 83 Millionen Euro. Die Gesamtforderung der Täter betragen derzeit alleine in Österreich über 300 Millionen Euro.

500 Betroffene aus Österreich

Seit 2016 sei laut BK eine eigene Ermittlungsgruppe gegen diese Betrugsform international im Einsatz. Nun soll eine Adressliste 5.000 potentiellen Zielpersonen, 500 davon aus Österreich, sichergestellt worden sein. Besonders häufig sind darauf die Namen von Klein- und Mittelunternehmen zu finden. Die Betroffenen werden in den nächsten Tagen per Mail vom BK verständigt.

Redaktionstipps

Tipps der Kriminalprävention für die Unternehmen

• Die Mitarbeiter über das Phänomen informieren
• Klare Abwesenheitsregelungen und interne Kontrollmechanismen einführen
• Kontrollieren, welche Informationen über das Unternehmen öffentlich sind bzw. wo und was die Mitarbeiter im Zusammenhang mit dem Unternehmen publizieren.
• Achtung: Spamfilter bieten keinen Schutz gegen einen Angriff

Vor der Durchführung von ungewöhnlichen Zahlungsanweisungen

• Eingelangte E-Mails auf die korrekte Schreibweise der Absenderadresse überprüfen, dazu die Antwortfunktion verwenden und die Absenderadresse genau kontrollieren.
• Durch gezielte Rückfragen die Zahlungsanweisung über einen anderen Kommunikationskanal, wie z.B. ein persönliches Gespräch, verifizieren.
• Zahlungsanweisungen auf unbekannte oder neue Konten hinterfragen. Bei atypischen Länderkennzeichen des IBAN besonders vorsichtig und skeptisch sein.
• Ruhe bewahren. Die Täter versuchen durch Zeitdruck zu einer unüberlegten Überweisung zu drängen.
• Bei Verdacht eine vorgesetzte Person kontaktieren und sich nicht verunsichern lassen. Den gewohnten Prozess und das Vier-Augen-Prinzip unbedingt einhalten.
• Bei einem Verdacht, Opfer dieses Betrugsmodells geworden zu sein, sofort an die Bank wenden, um die Zahlung umgehend stoppen zu lassen.
• Den Sachverhalt in der nächsten Polizeidienststelle anzeigen.

Im Bundeskriminalamt steht eine Ansprechstelle unter [email protected] zur Verfügung.

Mitteilung der Polizei

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(v. l. n. r.): Dr. Clemens Brunner (CEO & Co-Founder), Dr. Fabian Knirsch (CEO & Co-Founder), Andreas Steiner (CSO), Philipp Gernerth (CPO)

„Die EU-Anti-Geldwäscheverordnung macht qualifizierte Identitäten zum neuen Maßstab für digitales Onboarding. In der Partnerschaft mit Shufti Pro und Evrotrust verbindet sproof regulatorische Anforderungen mit hoher Nutzerfreundlichkeit“, erklärt Fabian Knirsch, CEO und Mitgründer des Salzburger Signatur-Startups sproof. Gemeinsam mit dem Identitätsprüfer Shufti und dem Vertrauensdienstleister Evrotrust hat das Unternehmen einen End-to-End-Workflow entwickelt, der die Identitätsprüfung (KYC) und die qualifizierte elektronische Signatur (QES) nahtlos in einem Prozess vereinen soll.

Prozess ohne Brüche

Ziel der Partnerschaft ist es, Medienbrüche beim Onboarding zu verhindern, an denen Abschlüsse oft scheitern. Der gesamte Ablauf wird über sproof gesteuert: Erst prüft Shufti die Identität der Unterzeichnenden biometrisch, via NFC oder eID in rund zwölf Sekunden. Anschließend wird ausschließlich ein verschlüsselter digitaler Fingerabdruck des Vorgangs an Evrotrust übermittelt. Das Originaldokument verbleibt bei sproof, wo nach der Zertifikatserstellung durch Evrotrust die finale Signatur in derselben Sitzung erfolgt. Bei Einmalsignaturen wird das Zertifikat danach sofort verworfen.

Datensouveränität im Fokus

Neben der Benutzerfreundlichkeit steht die europäische Datensouveränität im Fokus: sproof betreibt seine Plattform ausschließlich auf europäischer Server-Infrastruktur, wodurch Abhängigkeiten von US-Anbietern sowie Risiken durch Gesetze wie den US Cloud Act entfallen sollen. Die Signaturen sind eIDAS-konform EU-weit rechtsgültig und weisen eine Langzeitvalidierung von bis zu zehn Jahren auf.

„Ohne Konversionsverluste“

Die strategische Relevanz wird von den Partnern unterstrichen. Für Shufti war die Identitätsprüfung laut CEO Shahid Hanif nie das eigentliche Ziel, sondern das Fundament. Hanif betont: „Deshalb haben wir gemeinsam mit Evrotrust einen durchgängigen Prozess von der Identitätsprüfung bis zur qualifizierten elektronischen Signatur aufgebaut. Beides läuft in einer einzigen Onboarding-Strecke zusammen.“ Heinrich Grave, Managing Director DACH bei Evrotrust, sieht darin einen Schritt hin zu einer „regulierten Vertrauensinfrastruktur“, die direkt in die Customer Journey integriert ist. Unternehmen können regulatorische Vorgaben damit erfüllen, „ohne Konversionsverluste durch fragmentierte Prozesse“, so sproof-Gründer Knirsch.

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