26.03.2021

Betriebliche PV-Anlagen künftig ohne „grundsätzliche Genehmigung“ möglich – Startups begrüßen den Schritt

Ein neuer Erlass des Wirtschaftsministeriums sieht künftig die grundsätzliche Genehmigungsfreiheit von betrieblichen Photovoltaikanlagen vor. Heimische Startups und Unternehmen aus dem Energiesektor begrüßen den Schritt des Ministeriums, sehen aber noch weiteren Aufholbedarf.
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Photovoltaik
(c) AdobeStock

Erst vergangene Woche wurde im Ministerrat das Erneuerbare-Ausbau-Gesetz (EAG) beschlossen, das die lokale Energiegewinnung ankurbeln soll. Das Gesetz sieht vor, dass die Stromversorgung bis 2030 zu 100 Prozent aus erneuerbaren Quellen gedeckt wird. Um das Ziel zu erreichen, sollen die Kapazitäten von Wasser-, Wind und Solarkraft in den kommenden Jahren um 27 Terawattstunden erhöht werden.

Bürokratische Hürden

Eine Schlüsselrolle bei der Umstellung auf erneuerbare Energie wird künftig die Solarkraft einnehmen. Allerdings gibt es in Österreich für den flächendeckenden Einsatz von betrieblichen PV-Anlagen noch rechtlichen Aufholbedarf. So war für die Errichtung von betrieblichen Photovoltaik-Anlagen bis lang eine eigene Genehmigung nach Gewerbeordnung erforderlich.

Zudem wurde das Gesetz von den zuständigen Behörden – in der Regel die Bezirkshauptmannschaften (BHs) – oftmals unterschiedlich streng ausgelegt. In einigen Fällen wurde eine sogenannte „Betriebsanlagengenehmigungsänderung“ verlangt, in anderen wiederum nicht. Kurzum: Bürokratische Hürden machten die Planung und Errichtung von betrieblichen Anlangen oftmals zu einem Spießrutenlauf.

Grundsätzliche Genehmigungsfreiheit

Wie das Wirtschaftsministerium (BMDW) in einer Aussendung nun bekannt gab, soll sich das künftig mit einem neuen Erlass ändern. Dieser sieht nämlich die „grundsätzliche Genehmigungsfreiheit“ von Photovoltaik-Anlagen als Bestandteil gewerblicher Betriebsanlagen vor.

Im Erlass des BMDW wird zudem klargestellt, dass nicht nur PV-Anlagen, sondern auch Ladestationen für elektrische Kraftfahrzeuge als Bestandteil gewerblicher Betriebsanlagen grundsätzlich genehmigungsfrei sind und nur unter bestimmten Voraussetzungen genehmigt werden müssen.

Heimische Startups begrüßen den Schritt

Heimische Solarenergie-Startups und Unternehmen begrüßen den Schritt. So schrieb beispielsweise die in der Branche bekannte Dachgold-Gründerin Cornelia Daniel auf ihrem privaten Twitter-Profil von einem „Meilenstein im Photovolataikbereich“.

Daniel setzt sich in der Branche bereits seit mehr als zehn Jahren für eine Entbürokratisierung und Förderungen von Solarenergie ein. Zudem ist sie auch Teil der Solarinitiative Tausendundein Dach, die sich zum Ziel gesetzt hat, 1001 Unternehmensdächer in Österreich mit einer Photovoltaikanlage auszustatten.

Auch WIR Energie Gründer und Geschäftsführer Matthias Nadrag, der sich mit seinem Unternehmen auf die Errichtung von Bürgerkraftwerken spezialisiert hat, begrüßt den Schritt: „Der Erlass war längst überfällig und zeigt, dass erneuerbare Energie im Mainstream ankommt.“

Allerdings verweist Nadrag auf weitere Hürden im Bereich des Baurechts oder der aktuellen Förderstruktur. „Alle warten nun auf die neuen Förderstrukturen des EAG, das ursprünglich mit Jahresanfang schon in Kraft treten hätte sollen. Hier hängen viele fertig entwickelte Anlagen fest, da die Betreiber nicht wissen, ob sie im alten oder neuen System gefördert werden“, so Nadrag gegenüber dem brutkasten.


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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Das Wiener Krypto-Unternehmen Bitpanda erweitert seine Plattformarchitektur. Mit der Einführung des sogenannten Model Context Protocol (MCP) und einer neuen API-Integration (Application Programming Interface) können Anleger:innen künftig externe KI-Assistenten wie ChatGPT oder Claude nutzen, um unter anderem ihre Portfolios per Spracheingabe zu steuern.

Investieren ohne Programmierkenntnisse

Im Kern handelt es sich bei dem MCP laut Bitpanda um ein offenes, standardisiertes Schnittstellenprotokoll, über das kompatible KI-Assistenten Anfragen in natürlicher Sprache verarbeiten und ohne Programmierung direkt mit API-Endpunkten interagieren können. Privatanleger:innen ohne technischen Hintergrund können dadurch in natürlicher Sprache Kontostände abrufen, Positionen im Blick behalten oder Trades vorbereiten, ohne eigenen Code schreiben zu müssen.

Bitpanda selbst bezeichnet diesen Schritt als „nächste strukturelle Entwicklungsstufe finanzieller Schnittstellen“, die sich von passiven Chatbots zu aktiven Werkzeugen wandeln. Für Entwickler:innen steht eine klassische API bereit, um maßgeschneiderte Finanzanwendungen zu programmieren.

Elf Werkzeuge für KI-Assistenten

Konkret stellt der Bitpanda-MCP-Server nach der Verbindung elf native Tools bereit, die sich in drei Kategorien gliedern: Für Markt- und Portfoliodaten stehen unter anderem Funktionen zum Abrufen von Kursen, verfügbaren Assets und der eigenen Portfolio-Historie bereit. Im Bereich Staking und Earn lassen sich zum Beispiel aktive Positionen einsehen sowie Staking- und Unstaking-Vorgänge auslösen.

Sicherheit und Systemlimits

Die Künstliche Intelligenz agiert jedoch nicht autonom. Jeder Systemzugriff erfordert laut Bitpanda einen API-Key mit individuell festgelegten Berechtigungen, sogenannten „Scopes“. Das Trading basiert auf einem Request-for-Quote-Modell (RFQ): Ein Trade muss von der KI zuerst als Preisangebot angefragt und anschließend vom Menschen oder durch vorab definierte Regeln ausdrücklich bestätigt werden.

Dadurch bleiben alle Aktionen innerhalb des regulierten MiCAR-Rahmens der EU, heißt es vom Unternehmen. Christian Trummer, Chief Scientist und Mitgründer von Bitpanda meint: „Agentic Finance kann zu einer zentralen Schnittstelle für Finanzdienstleistungen werden. Wir werden diese Entwicklung in Europa verantwortungsvoll mitgestalten.“

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