26.03.2021

Betriebliche PV-Anlagen künftig ohne “grundsätzliche Genehmigung” möglich – Startups begrüßen den Schritt

Ein neuer Erlass des Wirtschaftsministeriums sieht künftig die grundsätzliche Genehmigungsfreiheit von betrieblichen Photovoltaikanlagen vor. Heimische Startups und Unternehmen aus dem Energiesektor begrüßen den Schritt des Ministeriums, sehen aber noch weiteren Aufholbedarf.
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Photovoltaik
(c) AdobeStock

Erst vergangene Woche wurde im Ministerrat das Erneuerbare-Ausbau-Gesetz (EAG) beschlossen, das die lokale Energiegewinnung ankurbeln soll. Das Gesetz sieht vor, dass die Stromversorgung bis 2030 zu 100 Prozent aus erneuerbaren Quellen gedeckt wird. Um das Ziel zu erreichen, sollen die Kapazitäten von Wasser-, Wind und Solarkraft in den kommenden Jahren um 27 Terawattstunden erhöht werden.

Bürokratische Hürden

Eine Schlüsselrolle bei der Umstellung auf erneuerbare Energie wird künftig die Solarkraft einnehmen. Allerdings gibt es in Österreich für den flächendeckenden Einsatz von betrieblichen PV-Anlagen noch rechtlichen Aufholbedarf. So war für die Errichtung von betrieblichen Photovoltaik-Anlagen bis lang eine eigene Genehmigung nach Gewerbeordnung erforderlich.

Zudem wurde das Gesetz von den zuständigen Behörden – in der Regel die Bezirkshauptmannschaften (BHs) – oftmals unterschiedlich streng ausgelegt. In einigen Fällen wurde eine sogenannte “Betriebsanlagengenehmigungsänderung” verlangt, in anderen wiederum nicht. Kurzum: Bürokratische Hürden machten die Planung und Errichtung von betrieblichen Anlangen oftmals zu einem Spießrutenlauf.

Grundsätzliche Genehmigungsfreiheit

Wie das Wirtschaftsministerium (BMDW) in einer Aussendung nun bekannt gab, soll sich das künftig mit einem neuen Erlass ändern. Dieser sieht nämlich die “grundsätzliche Genehmigungsfreiheit” von Photovoltaik-Anlagen als Bestandteil gewerblicher Betriebsanlagen vor.

Im Erlass des BMDW wird zudem klargestellt, dass nicht nur PV-Anlagen, sondern auch Ladestationen für elektrische Kraftfahrzeuge als Bestandteil gewerblicher Betriebsanlagen grundsätzlich genehmigungsfrei sind und nur unter bestimmten Voraussetzungen genehmigt werden müssen.

Heimische Startups begrüßen den Schritt

Heimische Solarenergie-Startups und Unternehmen begrüßen den Schritt. So schrieb beispielsweise die in der Branche bekannte Dachgold-Gründerin Cornelia Daniel auf ihrem privaten Twitter-Profil von einem “Meilenstein im Photovolataikbereich”.

Daniel setzt sich in der Branche bereits seit mehr als zehn Jahren für eine Entbürokratisierung und Förderungen von Solarenergie ein. Zudem ist sie auch Teil der Solarinitiative Tausendundein Dach, die sich zum Ziel gesetzt hat, 1001 Unternehmensdächer in Österreich mit einer Photovoltaikanlage auszustatten.

Auch WIR Energie Gründer und Geschäftsführer Matthias Nadrag, der sich mit seinem Unternehmen auf die Errichtung von Bürgerkraftwerken spezialisiert hat, begrüßt den Schritt: “Der Erlass war längst überfällig und zeigt, dass erneuerbare Energie im Mainstream ankommt.”

Allerdings verweist Nadrag auf weitere Hürden im Bereich des Baurechts oder der aktuellen Förderstruktur. “Alle warten nun auf die neuen Förderstrukturen des EAG, das ursprünglich mit Jahresanfang schon in Kraft treten hätte sollen. Hier hängen viele fertig entwickelte Anlagen fest, da die Betreiber nicht wissen, ob sie im alten oder neuen System gefördert werden”, so Nadrag gegenüber dem brutkasten.


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Die liebe Not mit AI-Act und anderen regulatorischen Anforderungen für Unternehmen in Österreich und der EU prägt die aktuelle Standort-Diskussion wie kaum ein anderes Thema. Dass man sich diese bürokratischen Hürden auch zu Nutzen machen und dabei anderen Unternehmen helfen kann, will das Wiener Startup Daiki beweisen – brutkasten berichtete bereits im Oktober über ein Millioneninvestment.

Zentrale Anwendung zur KI-Überwachung

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“Detaillierter Katalog der KI-Systeme und -Modelle”

“Die KI-Registry ermöglicht es Unternehmen, einen detaillierten Katalog der KI-Systeme und -Modelle zu erstellen, die ihr Team verwendet oder entwickelt, indem es Vorlagen für gängige Modelle verwendet oder eigene Systembeschreibungen erstellt”, heißt es vom Startup. Nach der Fertigstellung erhielten Unternehmen ein Feedback von Daiki mit konkreten Verpflichtungen und Empfehlungen für das Qualitätsmanagement durch automatisches Benchmarking und die Überprüfung der Einhaltung durch Experten. Nach erfolgreicher Überprüfung erhalten die Unternehmen einen “trustworthiness score”.

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Nicht nur reine Anwender, sondern auch Unternehmen, die gemäß EU-AI-Act als “Bereitsteller und Anbieter von KI-Systemen” mit hohem Risiko eingestuft werden, könnten mithilfe der AI-Registry alle regulatorischen Anforderungen erfüllen, betont man bei Daiki.

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