23.05.2022

Beteiligungsfreibetrag ist politische Top-Priorität der heimischen Startup-Szene

Was ist das wichtigste ToDo für den neuen Wirtschaftsminister und den neuen Digitalisierungsstaatssekretär? Unter Vertreter:innen der heimischen Startup-Szene besteht Einigkeit.
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Beteiligungsfreibetrag - Hannah Wundsam, Laura Egg und Kambis Kohansal Vajargah nennen die selbe Top-Priorität in der Startup-Politik
Hannah Wundsam, Laura Egg und Kambis Kohansal Vajargah nennen die selbe Top-Priorität in der Startup-Politik

Martin Kocher ist als Wirtschaftsminister und Florian Tursky als Digitalisierungsstaatssekretär nun seit einigen Tagen im Amt. Inzwischen dürften die beiden sich also auch ein Bild von den Baustellen gemacht haben, die sie von ihrer Vorgängerin Margarete Schramböck übernommen haben. Wir haben uns trotzdem noch einmal bei zentralen Player:innen der Szene erkundigt welche die wichtigsten dieser Baustellen spezifisch im Startup-Bereich sind. Und wir haben gefragt, was die Top-Priorität ist – mit einem ziemlich eindeutigen Ergebnis: Es ist der Beteiligungsfreibetrag.

Zumindest wird diese Maßnahme von Hannah Wundsam, Managing Director AustrianStartups, Laura Egg, Geschäftsführerin der aaia (Austrian Angel Investors Association) und Kambis Kohansal Vajargah, Head of Startup Services der WKÖ, auf Nachfrage ganz oben genannt. Auch die Startup-Beauftragte Lisa Fassl meinte kürzlich im Interview, der Beteiligungsfreibetrag sei die Maßnahme mit der höchsten Priorität.

Deswegen wird der Beteiligungsfreibetrag als Top-Priorität gesehen

Bei diesem handelt es sich um einen Freibetrag pro Investor:in, der von der jeweiligen Einkommensteuer abgeschrieben werden kann. Konkret gefordert werden von den heimischen Institutionen hier „mindestens“ 100.000 Euro auf fünf Jahre. „Durch steuerliche Erleichterungen für private Investor:innen wird die Wirtschaft gefördert, Investments generell attraktiver und zusätzliches Kapital für Startups und KMUs mobilisiert. Zudem profitiert der Staat mittel- und langfristig und innerhalb von sieben Jahren rechnet sich die Einführung auch finanziell“, erklärt dazu Laura Egg.

Zuständigkeit im Finanzministerium

In einem brutkasten-Interview knapp vor ihrem Rücktritt als Wirtschaftsministerin sagte Margarete Schramböck übrigens sie wolle sich zwar für den Beteiligungsfreibetrag einsetzen, doch sie betonte: „Das liegt in der Verantwortung des Finanzministeriums“. Hier könnte es zum Vorteil werden, dass das neue Digitalisierungsstaatssekretariat im Finanzministerium angesiedelt ist. Florian Tursky könnte zudem als ehemaliger Startup-CEO für das Thema sensibilisiert sein.

Auch Rechtsform, Lohnnebenkosten und Mitarbeiterbeteiligung hoch im Kurs

Natürlich ist diese Maßnahme nicht die einzige, die von Wundsam, Egg und Kohansal Vajargah genannt wird. „Seit der Publizierung der ersten Austrian Startup Agenda 2017 sprechen wir über dieselben notwendigen Veränderungen im Ökosystem. Einige Ansätze haben es auch ins Regierungsprogramm geschafft. Jetzt muss es endlich in die Umsetzung gehen“, erinnert Hannah Wundsam. „Nachdem 2021 geprägt war von einer rekordträchtig niedrigen Arbeitslosigkeit und großem Fachkräftemangel, gibt es jetzt endlich Bewegung in der Reform der Rot-Weiß-Rot Karte. Um auf die wirtschaftlichen Herausforderungen 2022 einzugehen, müssen jetzt weitere Schritte gesetzt werden, die schnell Wirkung zeigen“. Neben dem bereits genannten Beteiligungsfreibetrag, der „rechtzeitig einer schrumpfenden Investmentlandschaft entgegenwirken“ soll, sei eine Senkung der Lohnnebenkosten ein großer Wunsch der Szene mit direkter Wirkung.

Laura Egg sieht zusammen mit dem Beteiligungsfreibetrag die Einführung der neuen Rechtsform, wo bekanntlich bereits ein Entwurf vorliegt, der aber in der Szene nur mäßig ankam, als oberste Priorität. Auch Kambis Kohansal Vajargah nennt die Einführung der neuen Rechtsform „bzw. die Entbürokratisierung bestehender Rechtsformen“ ganz oben. Zudem sieht er ein zeitgemäßes Mitarbeiterbeteiligungsmodell als Top-Priorität, ebenso wie „die Stärkung des vorbörslichen Kapitalmarktes über einen eigenen Dachfonds, der das derzeit still liegende Kapital von institutionellen Investoren wie Pensionskassen, Versicherungen und Stiftungen mobilisiert“. Auch ein leichter und schnellerer Zugang für internationale Studierende in Österreich, um Startups zu gründen, im Zuge der Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte zählt du den zentralen Anliegen des Head of Startup Services.

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Im Vergleich zu Österreich hatte Deutschland die Nase bei Startup-Finanzierungen auch in Relation zur Gesamtbevölkerung zuletzt deutlich vorne. Im Vergleich zu den USA steht Österreichs großes Nachbarland aber vor demselben Problem, das auch hierzulande nur allzu gut bekannt ist: Während die Frühphasenfinanzierung im Land noch recht gut abgedeckt werden kann, sind die großen Kapitalbeträge für spätere Wachstumsphasen oft nur in Übersee zu holen – und das immer wieder in Verbindung mit einer Verlegung des Firmensitzes.

„Deutlich mehr privates Kapital“

„Mein Ziel ist, dass die Weltmarktführer von morgen in Deutschland gegründet werden und hier groß werden können“, sagte der deutsche Finanzminister und Vizekanzler Lars Klingbeil nun gegenüber der Nachrichtenagentur „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ (RND) im Vorfeld eines Treffens mit der ostdeutschen Startup-Szene. Mit besseren steuerlichen Bedingungen für Startup-Investments wolle die deutsche Regierung daher dafür sorgen, „dass deutlich mehr privates Kapital in junge, innovative Unternehmen fließt“.

Zuletzt große Budget-Zusagen für staatliche Finanzierungsvehikel

Zudem sollen größere Startup-Finanzierungen durch deutsche Staatsfonds mehr privates Kapital mobilisieren. Dazu stehen mehrere Vehikel bereit, die zuletzt mitunter Budget-Zusagen im neun- bis zehnstelligen Bereich bekommen haben, etwa „Scale-up Direct“ von KfW Capital, für das bis Ende 2030 eine Milliarde Euro vorgesehen ist, womit Einzelinvestments bis zu 50 Millionen Euro umgesetzt werden können.

Beteiligungsfreibetrag in Österreich weiterhin nur am Wunschzettel

Wie die angedachten steuerlichen Begünstigungen konkret aussehen sollen, ist aktuell noch nicht bekannt. Ein typisches Modell wäre ein Beteiligungsfreibetrag nach Vorbild des Vereinigten Königreichs, wie er auch von den österreichischen Startup-Stakeholdern seit Jahren gefordert wird. Hierzulande schaffte es diese Maßnahme abermals nicht ins laufende Regierungsprogramm – dem Vernehmen nach vor allem wegen Widerständen des Koalitionspartners SPÖ. Dass nun im Nachbarland mit Lars Klingbeil ein sozialdemokratischer Minister einen solchen Vorschlag von sich aus aufs Tapet bringt, ist in diesem Kontext durchaus bemerkenswert.

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