09.05.2019

„Being Public“ oder wie die Börse das (Unternehmer-)Leben verändert

Im Gastbeitrag zieht startup300 Co-Founder Bernhard Lehner ein erstes Zwischenresümee nach etwas mehr als 100 Tagen der Linzer AG im direct market plus der Wiener Börse.
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startup300-Co-Founder Bernhard Lehner zieht nach 100 Tagen im direct market plus der Wiener Börse ein Zwischenresümee
(c) Patrick Münnich: startup300-Co-Founder Bernhard Lehner

Ein Blick auf den Kalender zeigt: 105 Tage sind vergangen, seitdem wir die startup300 AG am direct market plus der Wiener Börse gelistet haben. Wow! Das heißt, dass ich jetzt doch glatt diese berühmten ersten 100 Tage für ein erstes Resümee übersehen habe. Auch gut, dann hole ich das an dieser Stelle schnell mal nach.

+++ startup300: Aufnahme von 3 Mio. Euro Kapital für M&A-Strategie +++


Wichtige Wahl bei der ersten ordentlichen Hauptversammlung

Wenn dieser Beitrag erscheint, wird die erste ordentliche Hauptversammlung der startup300 AG als Public Company bereits Geschichte sein. Und ich werde wissen, ob wir ein neues Aufsichtsratsmitglied haben. Ich hoffe, schon. Denn es ist uns etwas, wie ich meine, Großartiges gelungen: Hannes Niederhauser, CEO der S&T AG, stellt sich der Wahl zum fünften Aufsichtsrat der startup300 AG. Ich hoffe, dass die Aktionäre ihn gewählt haben. (Anm. der Redaktion: Hannes Niederhauser wurde gewählt).

Warum ich dieser Wahl so große Bedeutung für die startup300 AG beimesse? Weil es nach nur 107 Tagen an der Wiener Börse der nächste Professionalisierungsschritt für unser ehrgeiziges Projekt wäre. Denn mit Hannes Niederhauser würden wir eine Person zum Organ gewählt haben, die Kapitalmarktwissen und -erfahrung auf einem ganz neuen Niveau einbringen könnte. Zur Erinnerung: Niederhauser hat die S&T AG zu einem Unternehmen mit einem Umsatz von rund einer Milliarde entwickelt und hat bisher eine Marktkapitalisierung von rund 1,5 Milliarden Euro erreicht. Er verfolgt eine konsequente M&A-Strategie und er behauptet sein Unternehmen im Tec-DAX. Einer seiner Aktionäre bei der S&T AG ist niemand geringerer als Foxconn (Anm.: die Foxconn-Tochter Ennoconn). Mit einem Wort: Hannes Niederhauser ist eine extrem erfahrene und bestens vernetzte Person am internationalen Kapitalmarkt.

„Während im Startup-Umfeld zum Beispiel oft Zukunftsphantasie und Wachstumsdynamik ausreichen, die Unternehmensbewertungen in die Höhe zu treiben, sind die Anleger an den Börsen davon meist viel weniger zu beeindrucken.“

(Bedingt) nützliche Erfahrung

Und genau diese Erfahrung ist es, die uns jetzt dabei hilft, den nächsten Schritt zu machen. Die startup300 AG trägt Gründer-DNA in sich. Vorstände, Aufsichtsräte und die mir bekannten Aktionäre sind allesamt erfahrene und erfolgreiche Startup-Founder und -Investoren. Aber diese enorme Erfahrung beim Bauen und Hochbringen von Unternehmen hilft uns an der Börse jetzt nur bedingt. Denn die Logik des Investierens in Tech-Startups ist eine ganz andere als die des Investierens in ein börsennotiertes Unternehmen.

Während im Startup-Umfeld zum Beispiel oft Zukunftsphantasie und Wachstumsdynamik ausreichen, die Unternehmensbewertungen in die Höhe zu treiben, sind die Anleger an den Börsen davon meist viel weniger zu beeindrucken. Während Business Angels ihre Investments fast immer auch als eine kleine Wette verstehen (es bleibt ihnen auch nichts anderes über, denn die Unsicherheiten in den frühen Unternehmensphasen sind einfach nicht), sind Anleger auf der Suche nach Berechenbarkeit und nach Verlässlichkeit.

Glaube an die Vision

Die startup300 AG steckt gerade zwischen diesen Welten. Während unsere Beine noch auf dem Startup-Grund stehen, haben wir unsere Kopf bereits im Börsen-Himmel. Nach 105 Tagen gibt es natürlich noch keine neuen Wirtschaftszahlen und -Kennziffern, auf Basis derer Anleger ein mögliches Investment überprüfen können. Wir veröffentlichen ja am direct market plus keine Quartalszahlen, sondern zeigen unseren wirtschaftlichen Fortschritt nur rund alle sechs Monate. Wer sich die Aktie der startup300 AG in das Depot legt, der tut das also heute, weil er an unsere Vision glaubt und (noch) nicht deshalb, weil er unsere Fundamentaldaten so prickelnd findet.

Rund 2 Mio. Euro Geldumsatz der startup300-Aktie bisher

Mit Personen wie Hannes Niederhauser gelingt es uns, diese beiden Welten näher zusammenzubringen. Denn beide können voneinander lernen. Auch der Vorstand eines extrem erfolgreichen Börse-Unternehmens wird in der Startup-Welt das eine oder andere Neue entdecken. Und umgekehrt gilt das natürlich auch. Auf diese Challenge würde ich mich freuen.

Worüber ich mich noch freue: Dass es trotz der noch eingeschränkten Verfügbarkeit der wirtschaftlichen Entwicklung der startup300 AG schon jede Menge Anleger gibt, die uns während der ersten 100 Tage ihr Vertrauen geschenkt haben. Rund zwei Millionen Euro Geldumsatz ist doch eine gar nicht so schlechte Liquidität am direct market plus in den ersten rund 100 Tagen, wie ich meine.

⇒ Zur Page von startup300

⇒ Die Aktie auf der Page der Wiener Börse

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Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

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Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

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