13.02.2026
JOBFLOW

Berliner Startup mit Österreicher an Bord will Zugang zu Ausbildungsplätzen vereinfachen

Das Berliner Startup Jobflow entwickelt eine mobile Jobplattform für Ausbildungsplätze, duale Studiengänge und Schülerpraktika.
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Steffen Allesch und Nikolaus Haupt von © Jobflow.

Die Plattform kombiniert eine geobasierte Suche nach Ausbildungsplätzen mit einem Feed aus Kurzvideos. Jugendliche können so offene Stellen in ihrer Umgebung entdecken und gleichzeitig Einblicke in Unternehmen und Berufe erhalten. Über 90 Prozent der Nutzer:innen sind laut Unternehmen zwischen 15 und 24 Jahre alt.

„Wir sehen jeden Tag, dass junge Menschen Lust haben, zu arbeiten. Was gefehlt hat, war nicht Motivation, sondern ein Zugang, der zu ihrem Alltag passt. Sie wollen echte Einblicke in Jobs, Betriebe und Teams. Genau das liefern wir mit unseren Videos”, sagt Nikolaus Haupt. Steffen Allesch (CEO) und Tobias Liebl brachten 2023 die App auf den Markt. Der Österreicher Haupt ist Gesellschafter des Startups und ist dort für die Sales- und Expansionsaktivitäten verantwortlich.

Kurzvideos als erster Berührungspunkt

Im Zentrum der Plattform stehen Kurzvideos, in denen Unternehmen ihre Ausbildungsangebote vorstellen. In 30 bis 90 Sekunden geben sie Einblicke in den Arbeitsalltag und präsentieren ihre Standorte und Teams. Für viele Jugendliche ist dies oft der erste Kontakt mit unterschiedlichen Berufsbildern.

„Wir glauben daran, dass junge Menschen eine neue Art der Berufsorientierung gesucht haben“, so Haupt. „Wenn sie durch unsere App scrollen und plötzlich verstehen, was ein Beruf wirklich bedeutet, entsteht etwas Neues. Aus einem vagen Gefühl wird ein konkreter nächster Schritt.“

Niederschwelliger Zugang zu Ausbildungsplätzen

Neben den Videos bietet die App eine Kartenfunktion, über die Nutzer:innen Ausbildungsplätze in ihrer Umgebung finden können. Ziel ist es, den Zugang zu Ausbildungsstellen niederschwelliger zu gestalten und die Bewerbung zu erleichtern.

“Mit diesem Ansatz wollen wir Azubi Recruiting neu denken und jungen Menschen den Einstieg ins Berufsleben so einfach und greifbar wie möglich machen”, so die Gründer.

Siemens, Bosch, Adidas als Kunden

Nach eigenen Angaben verzeichnet Jobflow eine wachsende Reichweite. Allein im Jänner habe man auf den Social-Media-Kanälen des Unternehmens rund 100 Millionen Impressionen generiert. 

Die Plattform richtet sich insbesondere an Unternehmen, die junge Zielgruppen direkt und regional ansprechen wollen. Zu den Partnerunternehmen zählen unter anderem Lindt, Siemens, Bosch, EDEKA, Jysk, ERGO, Targobank, E.ON und Adidas sowie mehrere Notarkammern.

Expansion nach Österreich geplant

Künftig will Jobflow seine Position im deutschen Markt weiter ausbauen und gleichzeitig international expandieren. Ein nächster Schritt sei auch der Eintritt in den österreichischen Markt.

„Wir haben in den letzten drei Jahren die Basis gelegt“, sagt Haupt. „Jetzt geht es darum, aus einem stark gewachsenen Produkt einen neuen Standard für modernes Azubi-Recruiting in Europa zu machen.”

Nikolaus Haupt war vor Jobflow bereits im Bildungsbereich tätig. 2019 gründete er das „Future Industries Gap Year Program“, das sich an junge Menschen zwischen 18 und 21 Jahren richtet (brutkasten berichtete). Ziel ist es, Teilnehmer:innen vertiefte Einblicke in akademische und berufliche Zukunftsperspektiven zu ermöglichen.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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