02.02.2024

Liefergrün insolvent – auch Österreich-Tochter in Konkurs

Ausgeliefert hat es sich vermutlich bald für das in Berlin sitzende Startup Liefergrün. Erst im November 2022 expandierte es nach Wien, nun ist es zahlungsunfähig.
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Liefergrün CEO Niklas Tauch und COO Nils Fischer (c) Liefergrün

Das im November 2022 nach Wien expandierte Startup Liefergrün musste Insolvenz anmelden. Betroffen ist nicht nur die in Wien sitzende Österreich-Tochter des Logistik-Startups, die heute einen Konkursantrag stellte, sondern auch das Mutterunternehmen in Deutschland mit Hauptsitz in Berlin. Die Gründe der Zahlungsunfähigkeit sind unbekannt. Stellungnahmen gibt es bislang keine, heißt es in mehreren deutschen Medien.

Erst 2022 schloss das in Münster gegründete Unternehmen eine Finanzierungsrunde ab – damals mit eCapital, Speedinvest und Norrsken VC und einer Summe von rund zwölf Millionen Euro. Auch das deutsche Logistik-Unternehmen DB Schenker ließ Kapital zufließen.

Munkeln über Personalveränderungen bei Liefergrün

Liefergrün wurde 2020 von Max Schleper, Robin Wingenbach und Niklas Tauch gegründet. In Anbetracht der Insolvenz herrschen Spekulationen über die etwaigen Einflüsse vergangener Personalveränderungen – so auch über Co-Founder Wingenbach, dessen COO-Tätigkeit im November 2022 von Nils Fischer übernommen wurde. Fischer war zuvor als Investor am Unternehmen beteiligt gewesen.

Mit November 2022 expandierte das Delivery-Startup nach Wien. Die Entwicklung des österreichischen Marktes hatte Sascha Sauer inne, der zuvor als Head of Logisitics und Head of Sales als Prokurist bei Hermes Logistik in Österreich tätig war (brutkasten berichtete). Laut Sauers LinkedIn-Profil war dieser nur bis Juni 2023 bei Liefergrün tätig und ist nun als Head of Logistics bei Anexia tätig.

Ziel war nachhaltiger Lieferservice

Ziel des Delivery-Startups war es, Lieferungen auf ihrer „letzten Meile“ via (Lasten-)Rad und E-Vans durchzuführen und damit Emissionen sowie Platzprobleme, die herkömmliche Lieferfahrzeuge vor allem in urbanen Räumen verursachen, zu verringern. Mit diesem Konzept kooperierte das Startup bereits mit Marken wie dyson, adidas und Shop-Apotheke.

Liefergrün ermöglicht es Kund:innen zu bestimmen, wann ihre Lieferung ankommen und die Retoure abgeholt werden soll. Mit einer eigens entwickelten App soll die optimale Route für Fahrer:innen mit dem passenden Fahrzeug errechnet werden. Damit sollen Lieferungen effizienter werden und um bis zu 86 Prozent an Emissionen im Vergleich zu herkömmlichen Lieferprozessen sparen.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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