13.12.2017

Nach Pivot: Kärntner Startup Bergaffe erreicht Kickstarter-Ziel in 19 Stunden

Das Klagenfurter Startup Bergaffe hatte 2014 mit einem Extremsport-Tool gestartet. Nun begann das Geschäft mit Outdoor-Kleidung mit einer Kickstarter-Kampagne.
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(c) Bergaffe: Werbesujet

19 Stunden hat es gedauert, bis das Klagenfurter Startup Bergaffe sein Finanzierungsziel von 30.000 Euro auf Kickstarter erreicht hat. Seitdem sind noch ein paar Tausend Euro dazugekommen. Verkauft werden Multifunktions-Outdoor-Jacken und -Hosen. Die Jacken sollen durch insgesamt 50 Funktionen überzeugen. „Das ist der Tom Turbo der Outdoorbekleidung – 49 Tricks inklusive“, sagt Bergaffe-Designer Mark Strohecker scherzhaft.

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Pivot: „Aus der Marke sollte man was machen“

bergaffe flying tent david dietrich
(c) flying tent: David Dietrich

Es ist nicht die erste Kickstarter-Kampagne des Unternehmens. Bereits 2014 gab es einen ersten Anlauf. Damals wurde ein extrem leichtes Multifunktions-Tool für Extrem-Wintersportler auf den Markt gebracht, das noch immer im Sortiment ist. „Diese Tools sind in ihrer Komplexität sehr teuer geworden und es gibt nur einen sehr kleinen Markt dafür“, erklärt Bergaffe-Co-Gründer David Dietrich, der auch bei flying tent Geschäftsführer ist. „Mit der Lawinen-Schaufel wirst du nicht reich, aber aus der Marke sollte man was machen“, hätten ihm Freunde gesagt. Und er habe auch von anderer Seite immer wieder extrem positives Feedback auf die Marke bekommen. „Ich bin etwa, wenn ich in Wien mit dem Bergaffe-T-Shirt unterwegs war, immer wieder gefragt worden, wo man das bekommt“, erzählt Dietrich.

Netzwerk von flying tent für Bergaffe genutzt

Der Plan, unter der Marke Outdoor-Kleidung und später auch Rucksäcke zu designen und verkaufen, hätte prinzipiell ohnehin von Beginn an bestanden. Durch das Feedback sei man zusätzlich darin bestärkt worden. „Bei uns ist dann eine Zeit lang nach außen hin gar nichts passiert und wir haben uns rein mit der Produktentwicklung beschäftigt“, erklärt der Co-Founder. In der Zeit wurde auch die Outdoor-Firma Northland als Kooperationspartner für die Bekleidungsschiene gewonnen. Auch durch das Netzwerk, das er mit flying tent erworben hat, sei der Schritt überhaupt erst möglich geworden, erklärt Dietrich.

Drei Milliarden-Euro-Markt

Auch wenn mit der Outdoor-Kleidung ein eher klassisches Produkt gewählt wurde, sieht Dietrich Bergaffe, dass zu 54 Prozent ihm und zu 46 Prozent seinem Co-Founder Lukas Bürger gehört, nach wie vor als Startup. Doch er räumt ein: „Bei uns kommt die Innovation stärker von der Geschäftsmodell-Seite.“ Denn die klassische Vertriebsstrategie der etablierten Marken laufe zusehends schlechter. Bergaffe wolle sich als neue „born global“-Marke über den Direktvertrieb positionieren.Und der Markt sei groß. „Allein im spezialisierten Wintersport-Jacken und -Rucksack-Bereich werden jährlich drei Milliarden Euro Umsatz gemacht“, sagt der Gründer. Und man sei bereits mit Unternehmen im Gespräch, die an einer Kooperation und am Vertrieb unter der Marke interessiert seien.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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