19.08.2022

BeReal: Die Antithese zu Instagram ist in den USA schon auf Platz 1 der App-Charts

Erst seit ein paar Monaten am Markt, stürmt BeReal als Antithese zu Instagram die weltweiten App-Charts. Das kann das neue soziale Netzwerk.
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Screenshot: BeReal
Screenshot: BeReal

Facebook war Vorvorgestern. Instagram war Vorgestern. TikTok war Gestern. Heute ist BeReal. Das besagen zumindest die US-App-Charts, wo das neue Soziale Netzwerk mittlerweile auf Platz 1 steht. In Österreich kommt der Hype um das in Frankreich entwickelte neue Soziale Medium gerade erst an. Was aber löst diesen Hype aus? Was kann BeReal?

Keine Filter: Deswegen ist BeReal die „Antithese zu Instagram“

Das Prinzip wurde bereits in einigen Medien – ganz zurecht – als „Antithese zu Instagram“ bezeichnet. Wie der Name der App nahelegt, geht es bei ihr nämlich darum, sich nicht hinter Filtern zu verstecken, sondern eben „real“ zu sein. Über BeReal hat man nicht nur keine Möglichkeit, seine Selfies zu retuschieren. Man kann nicht einmal einen günstigeren Moment abwarten.

So funktioniert BeReal:

Und das funktioniert so: Einmal am Tag fordert die App alle User:innen gleichzeitig dazu auf, ein Foto zu schießen. Diese haben dann zwei Minuten dazu Zeit. Dabei macht die App gleichzeitig eine Aufnahme auf der Selfie- und eine auf der Front-Kamera. Der Beitrag, der dann 24 Stunden für „Freunde“ sichtbar ist, zeigt also auch die Umgebung ungefiltert.

Jeder sieht, wie „real“ das Posting ist

Wenn man zu spät dran war, wird das der Community angezeigt. Auch eine Wiederholung der Aufnahme bzw. deren Anzahl ist für alle sichtbar. Löschen kann man nur ein Foto am Tag – unter Angabe von Gründen. Für alle Freunde ist also zu jeder Zeit nachvollziehbar, wie „real“ das Posting tatsächlich ist.

(Noch) keine Werbung in der App

Die App ist aktuell durch ein Investment finanziert – es gibt keine Werbung mit ihr und es ist noch nicht bekannt, wie sie monetarisiert werden soll. Ob und wie gut das funktioniert, wird natürlich auch davon abhängen, ob BeReal nicht zur Eintagsfliege in Clubhouse-Manier wird. Die Download-Zahlen steigen jedenfalls seit Monaten konstant und momentan ist kein Abebben in Sicht.

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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