08.05.2026
IRAN-KONFLIKT

BerBerSan: Schladminger Startup verlor iranischen Großhändler für seinen Rohstoff

Die geopolitische Eskalation im Iran trifft aktuell auch das steirische Startup BerBerSan. Das Unternehmen, das ein Nahrungsergänzungsmittel auf Basis der Berberitze entwickelt hat, ist stark von Rohstoffen aus der Region abhängig. Frühzeitige Vorsichtsmaßnahmen halfen dem Team jedoch dabei, Engpässe vorerst abzufedern.
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Das Gründungsteam Babak Bahadori (o.), Agnieszka Magg (l.) und Bernhard Sikora (r.) | © BerBerSan
Das Gründungsteam Babak Bahadori (o.), Agnieszka Magg (l.) und Bernhard Sikora (r.) | © BerBerSan

Babak Bahadori hatte schon vor einigen Wochen so ein Gefühl. Und dieses Gefühl rettete BerBerSan vor großen Schwierigkeiten. Das Startup wurde von ihm, Agnieszka Magg und Bernhard Sikora im steirischen Schladming gegründet und möchte mit seinem Nahrungsergänzungsmittel einen neuen Weg im Kampf gegen zu hohe LDL-Cholesterin-Werte, und darüber hinaus für eine bessere Leber- und Gallefunktion etablieren. Es setzt dabei auf eine Pflanze, die bereits in der traditionellen persischen und der traditionellen chinesischen Medizin genutzt wurde: die Berberitze.

BerBerSan und das Gefühl des Co-Founders

Dazu muss man wissen, dass rund 95 Prozent des Weltmarktes für die verwendeten speziellen Berberitzen ausschließlich aus dem Iran stammen, wie Co-Founder Sikora erklärt. Das Startup ist entsprechend seit dem Angriff der USA und dem anhaltenden Konflikt in der Region vom Ausfall der internationalen Lieferketten stark betroffen.

„Vor dem Konflikt hatten wir direkt einen Partner im Iran – einen Großhändler, der die Früchte direkt von den Bauern abgeholt hat. Gleichzeitig ist mein Geschäftspartner (Anm.: Bahadori) Teil der iranischen Diaspora in Europa und hatte bereits vor einigen Wochen das Gefühl, dass sich die Lage zuspitzen könnte. Er riet uns deshalb frühzeitig dazu, die Lager zu füllen. Daraufhin haben wir unseren Händlern gesagt, dass wir zusätzliche Ware brauchen. Für uns als Startup ist das natürlich schwierig, weil wir mit verderblichen Früchten arbeiten. Unsere Runway – von dem, was wir verarbeiten können – reicht nun bis August“, erklärt Sikora.

Kontakt abgebrochen

Kurz nach der Auffüllung des eigenen Lagers ist der Kontakt zum Großhändler im Iran komplett abgebrochen. „Als Alternative haben wir versucht, über Supplier in Dubai zu arbeiten, allerdings können auch diese aktuell aus offensichtlichen Gründen nur eingeschränkt liefern. Deshalb arbeiten wir inzwischen verstärkt mit deutschen Importeuren zusammen, die viel Erfahrung in solchen Situationen haben. Wir versuchen, kreative Lösungen zu finden, merken aber deutlich, dass der ursprüngliche Lieferweg weggefallen ist. Gleichzeitig sind wir froh, frühzeitig vorgesorgt zu haben – auch wenn wir jetzt teilweise 100 Prozent mehr bezahlen“, so der Founder weiter.

Die Suche nach Ersatz in Nachbarländern wie der Türkei, Afghanistan oder Pakistan verlief erfolglos. „Wir haben testweise Ware vom Hochplateau in Usbekistan bestellt, allerdings unterscheiden sich die Früchte stark von unserem bisherigen Produkt: Während die iranischen Früchte rubinrot und süß sind, sind jene aus Usbekistan eher schwarz, deutlich herber im Geschmack und insgesamt saurer. Die Seeroute ist derzeit geschlossen, die frühere Route über Russland gilt ebenfalls als anfällig. Aktuell bleibt vor allem der türkische Landweg, wobei auch dort unklar ist, wie offen die Grenzsituation bleibt. Zusätzlich prüfen wir Exporte aus anderen Ländern. Da es sich um sonnengetrocknete Früchte handelt, dürfen die Produkte trotz allem nicht zu lange unterwegs sein.“

Die Krux mit der „Ingredient Matrix“

Kompromisse bei den Inhaltsstoffen kamen für das Team nicht infrage, da die genaue „Ingredient Matrix“ für die angestrebte Wirkung auf Cholesterin und Leberwerte unerlässlich sei. Das Team hat sich auch bewusst gegen eine Reduzierung des Inhalts entschieden. Man möchte das gerade erst gewonnene Vertrauen der Apotheken, wo man vertreibt, nicht gefährden und plant derzeit auch keine Preiserhöhungen. „Wir versuchen wirklich bis zum letzten Moment in diesem Preisfeld zu bleiben“, sagt Sikora.

Der Fokus bleibt daher weiterhin auf neuen Beschaffungswegen. „Man muss ja bedenken, diese Früchte werden zweimal im Jahr geerntet. Und die Ernte hört ja auch nicht auf, die Lager im Iran sind voll. Die wollen das ja auch loswerden, bevor es schlecht wird.“, ergänzt der Co-Founder. Laut dem deutschen Partner aus Hamburg, der 20 Jahre Erfahrung im Nahen Osten mit sich bringt und hier aushelfen soll, waren Lebensmittel während der Konflikte der letzten Jahrzehnte immer von Embargos ausgeschlossen. „Deswegen sind wir optimistisch, dass wir es herausbekommen.“

Das Learning von BerBerSan

Die aktuellen geopolitischen Spannungen zeigen laut BerBerSan-Co-Founder Bernhard Sikora, dass auch Startups globale Lieferketten und potenzielle Konflikte frühzeitig im Blick haben müssen, so das Learning des Teams.

„Nur weil man ein Startup ist, sind globale Lieferketten nicht irrelevant. Man muss kein Konzern sein, damit solche Konflikte einen großen Einfluss auf einen haben können“, sagt er und gibt zugleich den Hinweis an andere Gründer:innen. „Das Scannen von diesen Konflikten war ganz wichtig. Ohne hätten wir jetzt ein Riesenproblem.“

Mit Optimismus im Hintergrund, klaren Prinzipien und kreativen Wegen, die passende Berberitze zu erhalten, gehört es – mit Blick in die Zukunft – zu den nächsten Zielen des Startups, den Apothekenmarkt in Österreich noch stärker zu besetzen. Und auch nach Deutschland zu expandieren, wie Sikora sagt: „Es sind ähnliche Gesetze, eine ähnliche Zielgruppe, man versteht den Markt. Das ist auf jeden Fall der nächste logische Schritt.“

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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