30.08.2019

Wiener Startup Benu: „Organisieren inzwischen eine Bestattung pro Tag“

Seit dem 2 Minuten 2 Millionen-Auftritt im Februar hat sich beim Wiener Bestattungs-Startup Benu einiges getan. Wir sprachen mit Co-Founder Stefan Atz.
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Benu: Co-Founder Stefan Atz
(c) Benu - Benu-Co-Founder Stefan Atz ist mit seinem Bestattungs-Startup auf Wachstumskurs.

Weniger als ein Jahr ist der Launch des Wiener Startups Benu, das ein Online-Komplettangebot für Bestattungen bietet, nun her. „Wir hatten vom Start weg Kunden. Unser Auftritt bei 2 Minuten 2 Millionen hat unseren Bekanntheitsgrad aber deutlich erhöht“, erzählt Co-Founder Stefan Atz im Gespräch mit dem brutkasten. Ein in der Sendung zugesagtes Investment kam zwar nicht zustande – der brutkasten berichtete. Man sei aber weiterhin in Kontakt mit Florian Gschwandtner, Martin Rohla und Leo Hillinger, sagt Atz.

+++ Was, wenn der Co-Founder stirbt? +++

Sechsstelliges Seed-Investment, Förderungen und Cashflow

Stattdessen entschied man sich nach Vermittlung durch aws i2 Business Angels für einen anderen Investor, der einen niedrigen sechsstelligen Betrag investierte. „Da haben Background des Business Angels und Unternehmensbewertung perfekt für uns gepasst“, sagt der Benu-Co-Founder. Dazu kommen Förderungen durch FFG und aws. Doch vor allem die laufenden Umsätze würden dafür sorgen, dass man derzeit gut finanziert sei.

„Da haben wir noch ein Conversion-Thema“

Inzwischen umfasst das Team acht Personen und ist durch sein Partnernetzwerk an Bestattungsunternehmen flächendeckend in ganz Österreich aktiv. „Im Schnitt organisieren wir derzeit eine Bestattung pro Tag“, sagt Atz. Dabei kämen durchschnittlich fünf bis sechs Anfragen zu akuten Sterbefällen herein. „Da haben wir noch ein Conversion-Thema“, räumt der Co-Founder ein. Zum Vergleich: In ganz Österreich verstarben 2018 im Durchschnitt 230 Personen pro Tag.

25 Prozent Marge bei voller Kostentransparenz

Benu kauft die Dienstleistungen der Partner-Bestattungsunternehmen ein und verkauft sie an seine Kunden weiter. Die Marge betrage dabei üblicherweise um die 25 Prozent, erklärt der Gründer. Die Kosten für Bestattungen würden sehr unterschiedlich ausfallen, üblicherweise aber zwischen 3500 und 5500 Euro liegen. „Was Kunden bei uns besonders schätzen ist die Transparenz. Bislang hat man meist nach der Bestattung die Rechnung bekommen. Bei Benu ist zu jedem Zeitpunkt klar, was Angeboten wird und wie viel es kosten wird“, sagt Atz.

Vorsorge: Lebensweise soll sich in der Bestattung widerspiegeln

Neben der Bearbeitung akuter Todesfälle würde das Thema Vorsorge immer wichtiger werden, erklärt Atz. Auch hier verzeichne man derzeit fünf bis sechs Anfragen pro Tag. „Es ist eine gesamtgesellschaftliche Entwicklung. Menschen werden immer individueller und wollen, dass sich die eigene Lebensweise in ihrer Bestattung widerspiegelt“. Auch besondere Formen wie Baum-, Edelstein-, oder Luftbestattung würden zusehends an Bedeutung gewinnen. Benu reagiere darauf und verbreitere sein Angebot laufend. Neben der Möglichkeit, das eigene Begräbnis inhaltlich zu planen – bis hin zur Gästeliste, bietet das Startup in Kooperation mit einem Versicherungspartner auch die Möglichkeit, finanziell vorzusorgen.

Benu plant Vorsorge-Portal von Testament bis Video-Botschaft

Und dabei soll es nicht bleiben. „Wir arbeiten derzeit an einem vollumfänglichen Vorsorge-Portal, das nicht nur die Bestattung selbst, sondern alle Themen rund um das Lebensende abdeckt“, sagt Atz. So werde man dort etwa auch sein Testament, Versicherungspolicen und Passwörter für Online-Dienste hinterlegen können, die im Todesfall an ausgewählte Personen gehen. „Es geht bis hin zu einer letzten Video-Botschaft oder dem eigenen Nachruf, den man dort hinterlassen kann. Das Portal soll den Menschen den ‚Peace of Mind‘ geben, alles für den Fall der Fälle geregelt zu haben“, erklärt der Benu-Co-Founder.

Expansion vielleicht noch dieses Jahr

Wann der Launch des Portals erfolgen wird, ist noch nicht klar. Konkreter wird Atz beim Thema internationale Expansion. Bereits Ende diesen bzw. Anfang kommenden Jahres will man zunächst in der unmittelbaren Umgebung Österreichs, etwa in Süddeutschland und der Schweiz starten. „Beim Thema Bestattung gibt es international große kulturelle Unterschiede. Wir beginnen daher mit Märkten, die eine größere kulturelle Nähe zu unserem Heimatmarkt haben“, erklärt der Founder.

Markt gegen deutschen Mitbewerber verteidigt

Aus Deutschland kommen auch zwei Mitbewerber des Startups – mymoria und November. „Die beiden sind schon länger im Geschäft und sind uns daher in einigen Bereichen voraus“, räumt Atz ein. „mymoria hat auch bereits zwei Millioneninvestments bekommen. Als sie aber dieses Jahr versucht haben, nach Österreich zu expandieren, konnten wir den Markt verteidigen und sie haben sich wieder zurückgezogen“, erzählt der Gründer.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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