27.02.2019

Benu: 2Min2Mio-Deal wegen weiterer Interessenten noch nicht durch

Das Wiener Startup Benu ermöglicht es, online Bestattungen zu planen. Bei "2 Minuten 2 Millionen" wollten sich gleich drei Investoren am Unternehmen beteiligen. Wegen weiterer Investment-Angebote ist der TV-Deal aber noch nicht unter Dach und Fach. Der brutkasten sprach mit Gründer Alexander Burtscher.
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Benu, Tod, Startup, 2 Minuten 2 Millionen, Investor, Florian Gschwandtner, Bestattung
(c) Gerry Frank - Das Bestattungs-Startup Benu scheint in der Geldgeber-Szene gefragt zu sein.

Der Verlust eines Menschen verlangt Hinterbliebenen einiges ab. Die Bewältigung der Trauer geht oftmals mit der schwierigen Aufgabe einher, eine Bestattung zu organisieren. Der Mensch muss funktionieren, egal wie schwer der Tod wiegt. „Einer unserer Mitgründer war genau in dieser Situation“, erklärt Alexander Burtscher, Founder von Benu, „Er musste leider eine Bestattung für einen seiner besten Freunde organisieren. Da er nicht wusste, was als erstes zu ist, hat er online nach dem Thema gesucht und kaum Informationen gefunden“.

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Österreich: über 165.000 Online-Anfragen zu Bestattung im Monat

Das war der Grund warum Benu gegründet wurde. „Als wir dann darüber gesprochen haben, haben wir gemeinsam beschlossen, dass wir diese Lücke füllen müssen. Spätestens, als wir gesehen haben, dass über 165.000 Online-Suchanfragen pro Monat nur in Österreich zum Thema ‚Bestattung‘ abgegeben werden, waren wir uns sicher, dass es hier ein unadressiertes Bedürfnis gibt. Wir wussten, dass ein gewisser digitaler Service auch beim Thema ‚End of Life‘ die Zukunft sein wird und wir eine Lösung dafür entwickeln sollten“, sagt Burtscher.

Drei Investoren von Benu begeistert

In der Startup-Show „2 Minuten 2 Millionen“ stellte sich das Unternehmen einem größeren Publikum vor und konnte vor laufender Kamera gleich drei Investoren für sich gewinnen: Leo Hillinger, Martin Rohla und Florian Gschwandtner. „Wir waren natürlich sehr nervös, aber ab der ersten Sekunde des Pitches war  die Aufregung fast weg. Insgesamt kann man im Nachhinein sogar sagen, dass es bei aller Anspannung im Vorfeld tatsächlich Spaß gemacht hat dort aufzutreten“, erinnert sich Burtscher an die Gefühlslage während der Aufzeichnung.

Jury erkennt Nutzen des Startups

Das positive Feedback der Jury war keine Selbstverständlichkeit, wie der Gründer erklärt. „Immerhin versuchen wir, ein sehr sensibles und emotionales Thema zu digitalisieren, den Tod. Aber die Investoren haben schnell den Nutzen dahinter erkannt und gemerkt, dass wir nicht einfach als Selbstzweck digitalisieren, sondern weil dadurch der Service wirklich besser wird. Man kann alles was zur Bestattung dazugehört in Ruhe, von zuhause aus, ohne Druck erledigen und hat volle Kostentransparenz und Leistungsvergleiche“, so Burtscher weiter.

Noch kein Deal mit „2 Minuten 2 Millionen-Investoren“

Nach der Sendung gab es zwischen den Gründern ein Treffen mit den potentiellen Financiers aus der Sendung. „Den Lead vonseiten der Investoren hat Florian Gschwandtner übernommen, das hat uns sehr gefreut. Es waren gute Gespräche, allerdings können wir (noch) nicht sagen, dass der Deal auch tatsächlich geclosed wurde. Wir sind aber nach wie vor im Austausch“, sagt Burtscher.

Noch mehr Deal-Möglichkeiten

Die Aussicht auf einen Deal mit gleich drei der medial bekanntesten Business Angels Österreichs hat das Startup-Team von Benu beinahe überwältigt, wie sie zugeben. „Gerade, weil die drei Investoren jeweils eine beeindruckende Erfahrung und unterschiedliche Skills und Netzwerke mitbringen“, so Burtscher. Allerdings gab es parallel zur Show und danach Entwicklungen, die dem Startup weitere Offerte eingebracht haben.

Business Angel schaltet sich ein

„Wir wurden aus anderen Kanälen von vielen Investoren angesprochen. Offenbar ist Bestattung für viele Business Angels und VCs ein spannenderes Thema, als wir dachten. Vor allem, weil es noch kaum digital bearbeitet wurde. Wir haben zudem noch von einem Business Angel ein sehr attraktives Term-Sheet erhalten“, erklärt Burtscher, warum der Deal mit den „2 Minuten 2 Millionen-Investoren“ noch nicht finalisiert wurde.

Zweites Geschäftsfeld: Vorsorge

Wie auch immer zukünftige Beteiligungs-Details aussehen mögen, die Zukunft von Benu sehen die Gründer rosig. Sie möchten in Marketing und Produktentwicklung investieren. „Ein wichtiges Thema, das die Investoren in der Show angesprochen haben, ist die Vorsorge. Es ist das Bedürfnis, dass sich Menschen, so wie Leo Hillinger in der Sendung, schon zu Lebzeiten Gedanken machen, wie der eigene Abschied einmal aussehen soll. Sie wollen alles geregelt wissen und damit ihre Angehörigen entlasten“, sagt Burtscher.

Den eigenen Tod organisieren

Für genau diese Art von Umgang mit dem Tod gebe es noch kein geeignetes digitales Angebot. „Deshalb arbeiten wir aktuell ganz intensiv an der Entwicklung eines Vorsorgeportals, auf dem man alle diese Dinge regeln kann – bis hin zur Frage, welche Musik auf der Trauerfeier gespielt werden soll“, so der Founder weiter.

„Benu BoX“ als Pendant zur Plattform

Zudem entwickelt das Startup ein analoges Pendant zum Portal, die „Benu BoX“, die sowohl als Gebrauchsanweisung für den eigenen Abschied (Tag X), sowie als physischer Ort für alle notwendigen Hinterlassenschaften fungieren soll.

Mission: Partnerakquise

Benu ist mittlerweile österreichweit verfügbar und hat die letzten Monate mit Partnerakquise verbracht, wie die Gründer erzählen. Touren durch ganz Österreich und Treffen mit Bestattungsunternehmen, Blumenhändlern, Steinmetzen oder Sarglieferanten waren eine „Knochenarbeit“ sagt Burtscher: „Die Idee der Digitalisierung des Sterbens kam nicht immer gut an. Aber letztendlich haben wir es geschafft, mit viel Überredungskunst und der einen oder anderen Flasche Wein, viele gute Partner zu überzeugen“.

Flächendeckende Erreichbarkeit

Insgesamt hat Benu mittlerweile rund 20 Bestattungen abgewickelt und pro Bestattung 3000 bis 6000 Euro Umsatz gemacht. „Das sind nur die Zahlen für Wien, da wir erst seit dem letzten Wochenende mit unserem Service in ganz Österreich verfügbar sind. Um die ganze Republik abdecken zu können, haben wir jetzt mehr als 15 Partnerunternehmen unter Vertrag. Damit können wir sicherstellen, dass unsere Partner in den allermeisten, selbst ländlichen, Regionen nicht weiter als 40 bis 50 Kilometer vom gewünschten Bestattungsort entfernt sind“ sagt Burtscher.

Nächsten Ziele: Launch und Traffic

Bis zum Sommer die Versorgungsplattform zu launchen, hat bei Benu als nächste Aufgabe Priorität, wie man uns wissen lässt. Zudem möchte man die Idee von „Bestattung online“ unter die Leute bringe und den Traffic erhöhen.

Tabuthema Tod enttabuisieren

„Vielleicht können wir mit Benu das Thema Tod ein wenig aus der düsteren Ecke holen – immerhin betrifft es jede und jeden von uns einmal. Es ist dann meistens weniger schlimm als gedacht, sich ein bisschen mit der eigenen Vergänglichkeit zu beschäftigen“, so Burtscher abschließend.

⇒ Zur Homepage des Bestattungs-Startups

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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