25.07.2022

Bennis Nest: Startup entstand wegen Baby in Kommodenschublade

Die Familie Pröll produziert Zirbenbetten und Schlaftextilien für Kinder und Babies.
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Bennis Nest, Zirbenbett, Zirbe,
(c) Bennis Nest - Das Gründerpaar Pröll hatte die Idee zu ihrem Startup durch ihr Frühchen.

Nicole und Stephan Pröll (Sohnemann vom ehemaligen NÖ-LH Erwin Pröll) haben zwei Söhne. Ihr jüngster namens Benni kam als Frühchen zur Welt und hatte mit Schlafproblemen zu kämpfen. Zum Glück war großmütterlicher Rat nicht teuer und das Paar bekam den Tipp, ihn zur Beruhigung in die Schublade einer Zirbenholzkommode zu legen – dies zeigte Wirkung. Daraufhin machten sich beide auf die Suche nach einer modernen, alternativen Schlafmöglichkeit, welche gut mit ihrem eher nordisch, minimalistischen Einrichtungsstil harmoniert. Sie wurden nicht fündig und beschlossen, ein eigenes Bett zu entwerfen. So wurde Benni’s Nest geboren.

Bennis Nest aus dem Waldviertel

Konkret war dies 2015. Alle Möbelstücke des Startups werden aus unbehandeltem österreichischen Zirbenholz im Waldviertel, in Niederösterreich produziert und plastikfrei verpackt.

„Der Zirbe wird schon seit vielen Jahrhunderten eine beruhigende Wirkung nachgesagt. Damit sich die Aromen besonders entfalten, arbeiten wir bewusst mit unbehandeltem Zirbenholz und verarbeiten auch die Äste – wir wollten den Schlaf so natürlich und naturbelassen wie möglich halten“, erklären die Prölls. „Wir haben uns bei der Entwicklung für eine runde bzw. organische Form entschieden, da dies beschützend und wohltuend auf die Kleinen wirkt. Das Schöne am Holz ist auch, dass sich aufgrund der angenehmen Weiche des Holzes mit der Zeit eine eigene Patina entwickelt. Jedes Bett ist somit ein Unikat.“

Betten und Materialien mit GOTS-Zertifikat

Bennis Nest verwendet bei der Herstellung seiner Betten nicht nur ausschließlich Zirbenholz aus Österreich, sondern auch alle andere Materialen (Leinen, Schafwolle usw.) sind heimisch und GOTS-zertifiziert.

„Das war uns von Anfang an wichtig. Außerdem sind alle unsere Produkte zudem noch metall- und kunststofffrei. Darauf sind wir besonders stolz“, erklärt Nicole, die auf eine weitere Besonderheit ihres Startups hinweist.

„Die Bereiche Nachhaltigkeit, Multifunktionalität und minimalistisches Design sind für uns ganz klar im Fokus. Wir wollten die Produkte langlebig und multifunktional gestalten, damit diese auch nach der ursprünglichen Benutzung noch für viele Jahre Verwendung finden. Unser Babybett eignet sich beispielsweise auch als Sitzgelegenheit, Tischchen oder Aufbewahrungsbox“, sagt sie.

Bennis Nest auch als analoger Shop

Nachdem sich via Onlineshop der Erfolg eingestellt hat, wollte das Gründerpaar auch einen Ort schaffen, an dem neben einer individuellen Beratung, auch ihre Produkte getestet bzw. ausprobiert werden können.

„Im November 2022 war es so weit und wir haben unseren ersten eigenen Shop im 18. Bezirk in Wien eröffnet, der bis jetzt schon großen Anklang gefunden hat“, sagt Stephan und beschreibt die nächsten Schritte. „Das Thema Schlaf beschäftigt so viele Menschen. Wir machen uns daher viele Gedanken über neue Produktentwicklungen und sind auch schon dabei, an der ein oder anderen Innovation zu arbeiten. In den nächsten Jahren wollen wir uns außerdem international erweitern und auch über den DACH-Raum hinaus in andere Märkte eintauchen.“

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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