22.03.2021

Beneto: Schwarzer Skorpion am Spieß als Ideengeber für Grillen-Startup

Der Auftritt in der "Höhle der Löwen" lief für Beneto ideal. Zwei Löwen stritten untereinander darum, wer der bessere Investor sei und mehr fürs Grillen-Startup tun könne. Gründerin Lara Schuhwerk erklärt, warum sie Nico Rosberg für die richtige Wahl hielt und was ein Skorpion am Spieß mit ihrem Unternehmen zu tun hatte.
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(c) Beneto Food/FB - Gründerin Lara Schuhwerk packt Grillen in Pasta.

Bevor sich Ralf Dümmel und Nico Rosberg um Beneto zankten – und der Formel 1 Weltmeister mit 7,5 Prozent für 80.000 Euro, plus Option auf weitere 7,5 Prozent einsteigen durfte – hatte Gründerin Lara Schuhwerk bereits 2017 eine wegweisende Entscheidung getroffen. Sie verschrieb sich dem Fitness-Lifestyle.

Ethische und moralische Gründe

„Es war gar nicht so einfach den täglichen Proteinbedarf zu decken, ohne ständig auf konventionell tierische Proteinquellen wie Fleisch, Fisch, Eier oder Milchprodukte zurückzugreifen. Aus ethischen, moralischen und ökologischen Gründen entschied ich mich diese Nahrungsmittel weitestgehend von meinem Speiseplan zu verbannen“, erinnert sich die Gründerin.

Insekten in Snacktüten

Die zündende Idee zu Beneto kam ihr im April 2017 als sie sich von Heißhunger auf eine Portion Nudeln geplagt an ihren einjährigen Aufenthalt in China zurückerinnerte. Dort wurde sie erstmals auf einem Nachtmarkt in Peking mit verzehrbaren Insekten aller Art konfrontiert, die in Snacktüten wie Pommes angepriesen wurden.

Der Ideenkatalysator für Beneto Foods

„Die erste Mutprobe bestand darin einen ganzen frittierten, handgroßen, schwarzen Skorpion am Spieß zu vertilgen. Gesagt, getan. Diese Erfahrung erwies sich Jahre später als Ideenkatalysator für Beneto Foods. Denn es stellte sich heraus, dass Insekten, ob Made, Heuschrecke oder Grille, erstaunlich lecker waren. Sie erinnern an Kartoffelchips und gebratenes Hühnchen und sind darüber hinaus hervorragende Proteinlieferanten“, sagt Schuhwerk.

(c) Beneto Foods/FB – Gründerin Lara Schuhwerk sieht sich als Nahrungsmittel-Visionärin.

Leider scheiterte es an besagtem Abend an der grundsätzlichen Verfügbarkeit von Insekten, erinnert sie sich. Auch die Vorstellung von Maden-Croutons auf dem Salat erschien der Founderin wenig verlockend oder gar Appetit anregend. Also überlegte sie sich einen Weg, um vom Insektenprotein zu profitieren und gleichzeitig den Ekelfaktor im Kopf auszuschalten.

Die Geburtsstunde von Beneto

„Da der Heißhunger auf eine ordentliche Portion Pasta immer noch vorherrschte, träumte ich davon, wie großartig es wäre einen Berg Spaghetti ohne schlechtes Gewissen schlemmen und gleichzeitig damit den Proteinbedarf decken zu können“, so Schuhwerk weiter. „Gemahlenes Insektenmehl wirkt weitaus weniger ekelerregend als der Anblick von ganzen Tieren. So lassen sich Insekten in ein Grundnahrungsmittel, das vom Großteil der Bevölkerung geliebt und dementsprechend oft verzehrt wird, problemlos verstecken. Dieser Moment läutete die Geburtsstunde von Beneto’s High Protein Pasta ein.“

Insektenverzehr: „Es kann noch Jahre dauern“

Schuhwerk weiß, dass sich besonders der DACH-Raum im Rahmen der „Novel Food Verordnung“ im Jahr 2018 erstmals intensiv mit dem Benetarismus, dem Verzehr von Insekten, beschäftigt. Und dass Essgewohnheiten sozial anerzogen und kulturell verankert sind, weshalb es vermutlich einige Jahre dauern könnte bis Insekten auf dem Speiseplan akzeptiert und anerkannt werden.

Klimaschutz auf dem Teller

„Sushi hat eine ganz ähnliche Vergangenheit. Dennoch glauben wir an das große Potential von Insekten, um im Jahr 2050 zehn Milliarden Menschen nachhaltig mit Proteinen zu versorgen. Es ist nicht die Frage ob, sondern lediglich wann“, zeigt sich Schuhwerk überzeugt. „Wir sehen uns nicht in der Rolle des Erziehers, sondern in der des Aufklärers, Visionärs und Wegbereiters. Beneto will Menschen befähigen nachhaltige Entscheidungen zu treffen und Klimaschutz auf den Teller zu bringen. Denn diese Entscheidung beginnt nicht erst beim Auto, sondern bereits bei der Wahl der Lebensmittel.“

Rosberg Teil des Beneto-Teams

Um diese Ziele zu erreichen hat sich die Gründerin nun einen Weltmeister an die Seite geholt, der ihrer Ansicht nach wie kein zweiter für das Thema Nachhaltigkeit stehe und den Mut habe, Dinge neu denken. Schuhwerk bestätigt, dass der Deal mit Rosberg hinter den Fernsehkameras so wie ausgemacht zustande kam.

Sinn für Klimaschutz

„Die Zusammenarbeit mit Nico Rosberg hat meine bisherigen Erwartungen mehr als erfüllt. In Nico und seinem Team haben wir einen starken strategischen Partner gefunden, der uns konstruktiv und stets auf Augenhöhe bei wichtigen Entscheidungen unterstützt“, sagt die Gründerin. „Die Zusammenarbeit ist nicht nur eine unternehmerische Bereicherung, sondern macht auch richtig viel Spaß. Nicos Netzwerk, seine Erfahrung als Spitzensportler und sein Sinn für Klimaschutz helfen Beneto dabei, Insekten als nachhaltige Proteinquelle aus der Nische in die breite Öffentlichkeit zu tragen.“

Grillenfarm in Arbeit

Beneto Foods ist im Online-Shop und auf Amazon erhältlich. Zu den nächsten Zielen des Startups gehören ein großes Team aus Benetariern aufzubauen und das Produktsortiment zu erweitern. Schuhwerk sagt: „Wir arbeiten zudem an Deutschlands erste vollautomatisierter Grillenfarm. Denn, die Zukunft zirpt.“

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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