04.09.2019

Ben Ruschin wird Advisory Board-Mitglied bei Female AI-Netzwerk Ms. AI

Das Berliner Startup Ms. AI will über sein Netzwerk und Bildungsangebote vor allem für Frauen bessere Bedingungen im Bereich der künstlichen Intelligenz schaffen. WeAreDevelopers-Founder Ben Ruschin ist der neueste Zugang im Advisory Board.
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Ms. AI - Ben Ruschin - WeAreDevelopers, die größte Developer-Konferenz Europas mit 230 internationalen Speakern, darunter Apples Steve Wozniak und Microsofts Joseph Sirosh, startet dieses Mittwoch.
(c) Tamas Künsztler: WeAreDevelopers Co-Founder Ben Ruschin

Wenn Ms. AI-Gründerin Nancy Nemes ihr Vorhaben äußert, über ihr Netzwerk und Bildungsangebote bessere Bedingungen (vorrangig) für Frauen im Artificial Intelligence-Bereich schaffen zu wollen, dann hat das ein gewisses Gewicht. Denn die Entrepreneurin und Investorin hat in ihrem CV unter anderem Top-Level-Positionen bei Microsoft und Google und einen Sitz im AI-Thinktank der europäischen Kommission vorzuweisen. Ihr Ziel ist dennoch sehr ambitioniert: Bis 2023 will sie „zehn Millionen europäische Frauen mit AI erreichen“.

+++ Fokus-Channel: AI +++

Ben Ruschin im Ms. AI-Advisory Board

Schon länger Teil des Ms. AI-Netzwerks und nun auch in offizieller Position ist der Wiener WeAreDevelopers-Gründer Ben Ruschin. Er übernimmt jetzt einen Sitz im Advisory Board. „Mit Ben erweitern wir unseren diversen Mix an Persönlichkeiten mit enormem Wissen in den Bereichen Leadership, Hightech und Wachstum mit ihren großen globalen Netzwerken“, kommentiert Nancy Nemes. Ruschins Rolle sei entscheidend für das Bestreben von Ms. AI, weltweit Partnerschaften zu schließen, um die Präsenz und das Engagement europäischer Frauen im Bereich der künstlichen Intelligenz zu erweitern.

Umtriebiger Serial Entrepreneur

Ruschin sagt dazu: „Ms. AI ist eine der vielversprechendsten Tech-Communities auf dem Markt, fördert die Gleichstellung, verbreitet Wissen und sensibilisiert für die Chancen und Herausforderungen, die sich aus den technologischen Fortschritten unserer Zeit ergeben“. Als Co-Founder von Codeversity setzte der Gründer zuletzt selbst einen Schritt in den Bildungsbereich. Neben seiner Unternehmer-Tätigkeit sitzt er zudem im Advisory Board der Regierungsinitiative fit4internet und ist Vorstandsmitglied im Verband Österreichische Software Industrie (VÖSI).

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Alpbach 2019: Video-Talk mit Ben Ruschin und Awi Lifshitz

Video-Talk mit Benjamin Ruschin und Awi Lifshitz

Video-Talk mit Benjamin Ruschin, dem Co-Founder und Geschäftsführer von WeAreDevelopers und Awi Lifshitz, CEO weXelerate, über Gründer Sales vs. Aufbau von Sales Strukturen, die Freude mit dem "Nein" im Sales Prozess, die "Sales DNA" sowie die USA-Sales Schule.

Gepostet von DerBrutkasten am Freitag, 30. August 2019

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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