17.07.2024
ARBEIT

„Bei Gehältern und Benefits verstecken wir uns nicht hinter einem Startup-Argument“

Florian Sailer war BMX-Profi und bereits 2008 erfolgreicher Gründer. Der heutige CEO des SaaS-Startups Knowledge Hero plädiert für faire Gehaltsstrukturen und hält nichts von "alternativer" Entlohnung wie manchmal in der Szene üblich.
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(c) zVg - Florian Sailer, CEO Knowledge Hero.

Geht es um Mitarbeiterbenefits und attraktive Arbeitsbedingungen, preisen sich Startups mit Pauken und Trompeten an. Beim Thema Gehalt sieht es anders aus – da werden alle plötzlich ganz leise. In Stellenanzeigen liest man dazu nur kurz, knackig und ohne jegliche Einordnung: „wettbewerbsfähig“. Dies hat Florian Sailer, CEO Knowledge Hero, beobachtet.

Tattoos und Skateboard

Tätowiert und im Skater-Outfit ist Sailer nicht der typische Chief Execution Officer. Er ist nicht nur Ex-BMX-Profi, sondern gründete 2008 den Online-Shop für BMX-Teile namens Kunstform. Mit seinem Multichannel-Konzept erreichte er im Laufe der Zeit einen Umsatz von über fünf Millionen Euro.

2015 beschloss er, seine beruflichen Horizonte zu erweitern und über den BMX-Lenker hinauszuschauen. Sailer übernahm bis 2021 die Leitung einer Inhouse-Agentur, die unter anderem für das Tattoo-Pflege-Startup TattooMed tätig war. Ziel war es, den E-Commerce-Bereich sowie diverse Vertriebskanäle und Marken aufzubauen. Im Anschluss daran machte er sich als Berater im Bereich E-Commerce selbstständig, bevor er dann 2022 als CEO bei Knowledge Hero einstieg. Das Startup schafft SaaS-basierte Lernlösungen und ihr Hauptprodukt ist heute u.a. (mit Ende Juli auch in Österreich) bei Lidl im Einsatz.

PLU

„Mit unseren Anwendungen wollen wir insbesondere die Mitarbeiter:innen in diesen Unternehmen dazu befähigen, sich notwendiges Wissen nachhaltig anzueignen. Wir agieren als Plattform und bieten branchenspezifische Lösungen an“, erklärt Sailer sein Geschäftsmodell. „Ziel ist es, uns mittelfristig als ‚Single Source of Learning‘ zu etablieren. Als wir zum Beispiel erkannt haben, welche Auswirkungen das PLU-Nummernsystem (Anm.: Price look-up code) auf den Alltag der Mitarbeiter:innen und auch auf die Inventur von Supermärkten hat, waren wir zur richtigen Zeit am richtigen Ort und kamen sehr schnell mit Lidl ins Gespräch.“

Abseits seines täglichen Broterwerbs prangert Sailer öfter an, dass Startups quasi in „Erfahrungswerten“ entlohnen und von einer „tollen Arbeitsatmosphäre“ sprechen, dabei aber Fairness vergessen.

Arbeit im Gehalt widerspiegeln

„Die Arbeit dient den Menschen und nicht andersherum – auch in Startups“, sagt er und betont, dass sich das auch im Gehalt widerspiegeln müsse.

„Wir verstecken uns nicht hinter einem ‚Startup-Argument‘, wenn es um Gehälter oder weitere Benefits geht“, sagt Sailer. „Natürlich gilt: Je kleiner das Team, desto einfacher kann ein interessantes Setup für alle Mitarbeitenden gestaltet werden. Schafft man von Beginn an eine gute und klare Struktur, bewährt sich das in jedem Fall auch in Zeiten des Wachstums. Ich persönlich bin außerdem überzeugt, dass das gesamte Team von Sales-Erfolgen profitieren sollte. Bei uns wird beispielsweise jede:r beteiligt und erhält einen Bonus, wenn neue Kund:innen gewonnen werden. Schließlich ist jeder Schritt, der vor dem Verkauf gemacht wurde, ebenso notwendig und trägt zum Erfolg bei. Ein Sales-Erfolg ist für mich daher ein Paradebeispiel für Teamwork.“

Damit die Arbeit aber den Menschen dienen könne, müsse sie natürlich erstmal gemacht werden: „Und zwar nicht irgendwie, sondern so gut wie möglich“, so der Gründer weiter. „Vor allem Startups sind besonders auf das Engagement des Teams angewiesen. Es kommt wirklich auf jede einzelne Person an. Deshalb orientieren wir uns in Sachen Gehälter eher weniger an Startups, sondern an etablierten und erfolgreichen Unternehmen unserer Branche. Denn: auch wir wollen die besten Leute in unserem Team wissen.“

Early Stage und das Gehalt

Dass besonders frühphasige Startup nicht immer das nötige Kapital haben, um gute Gehälter zu zahlen – da versteht Sailer, wenn man „vertröstet“: „Am Ende des Tages geht es immer um die Menschen und um das ‚Hier und Jetzt‘, egal, was man tut“, sagt er. „Natürlich ist es legitim, Dinge in Aussicht zu stellen oder diese auch an mögliche Erfolge zu koppeln. Für mich persönlich gilt aber immer: Zwischen gesagt und getan sollte eine möglichst kleine Diskrepanz herrschen. Wachstum sollte nie zu Lasten des Teams stattfinden und nicht immer um jeden Preis.“

Dienender Aspekt

Besonders in Österreich hat man manchmal das Gefühl, dass Menschen froh sein sollten, eine Arbeit zu haben – von einem „dienenden Aspekt“, wie ihn Sailer propagiert weit und breit keine Rede. Das sieht man in diversen Kampagnen, die aktuell gegen Entwicklungen wie 4-Tage-Woche bei vollem Gehalt, Remote-Work, Teilzeit, etc. gefahren werden. Angesprochen darauf plädiert Sailer hier für größtmögliche Freiheit für Unternehmen.

Er sagt: „In Bezug auf Österreich habe ich manchmal den Eindruck, dass die Entwicklung in manchen Bereichen etwas zeitversetzt im Vergleich zu Deutschland stattfindet. So wie es Deutschland in Vergleichen zu den USA oft tut. Ich bin überzeugt, dass jedes Unternehmen die Freiheit haben sollte, die Arbeitsmodalitäten und Bedingungen im Rahmen des gesetzlich Möglichen frei zu gestalten. Diskussionen oder ganze Kampagnen für oder auch gegen ein bestimmtes Modell sind meiner Meinung nach nicht zielführend.“

Am Ende zähle nur, dass das Unternehmen erfolgreich am Markt agiert. Denn nur dann könne die Arbeit, die verrichtet wird, auch tatsächlich den Menschen dienen: „Wenn das mit Remote und 4-Tage-Woche besser und nachhaltiger funktioniert, dann ist das der richtige Weg“, so Sailer weiter. „Das muss jedes Unternehmen für sich selbst bewerten und herausfinden. Wichtig ist, dass der Gesetzgeber hier keine unüberwindbaren Hürden baut bzw. diese so gut wie möglich abbaut.“

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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