28.03.2022

Bei diesen Startups hat Will Smith zugeschlagen

Von FinTech-Startups für Teenager über Vitamin-Zahnpasta bis hin zum Blockchain-Startup, Will Smith verfügt als Business-Angel mit eigenem VC über ein umfangreiches Investment-Portfolio.
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Will Smith
Will Smith ist seit 2011 als Startup-Investor tätig. | © TechCrunch

Immer mehr Promis entdecken das Unternehmertum für sich. Von Snoop Dogg über Jay-Z, viele Promis aus den USA investieren ihr Kapital und ihren Star-Wert in Startups. Dazu gehört auch Will Smith, der kürzlich mit einer Ohrfeige an Komiker Chris Rock die 94. Oscar-Verleihung aufgemischt hat. 

Neben seinem Hauptberuf als Schauspieler ist Smith seit 2011 auch als Startup-Geldgeber aktiv. Als Business Angel und Investment-Partner über sein Venture-Capital-Unternehmen “Dreamers” hat der Künstler laut crunchbase in 23 Unternehmen persönlich und in sechs weitere über seine Dreamers VC investiert. Vier Companies aus seinem Portfolio haben bereits einen Exit geschafft. Attraktiv seien für ihn vor allem Startups, die sich in der Seed-Phase befinden. 

Das sind die 5 Startups, in die Smith investiert hat:

1. Protégé

Im Rahmen seiner jüngsten Finanzierungsrunde konnte sich Protégé eine Investment-Summe von 8.5 Mio. Dollar von einschließlich Will Smith als Investor sichern. Das Startup aus Chicago überzeugte den Business Angel mit seiner Mission, den Zugang zu Chancen für jeden zu demokratisieren. Dabei diene die Plattform als eine Mischung aus Cameo und American Idol. Mit einem 60-Sekunden-Video können Eindrücke von talentierten Personen sowie Ideen an prominente Persönlichkeiten gesendet werden. Das besondere an der Idee sei, dass eine Videoantwort garantiert werde. “Du kannst DJ Khaled einen Hip-Hop-Beat für sein nächstes Album schicken, Bebe Rexha eine Gesangsmelodie, an der du gerade arbeitest, oder Jason Alexander deinen Monolog, an dem du schon lange feilst”, so Protégé. 

2. Better & Better

Ein Startup, das Zahnpasta herstellt, dürfte ein ungewöhnliches Investment für jeden Risikokapitalgeber sein. Doch das in New York ansässige Wellness-Startup Better & Better hat für seine vegane Zahnpasta, die mit den Vitaminen B12 und D3 angereichert ist, vier Mio. Dollar erhalten. Unter den Investoren befindet sich auch Will Smiths Venture Capital Dreams. Das Körperpflege-Startup verspricht mit seiner Energy-Zahnpasta einen schwungvollen Start in den Tag.  

3. Landis

Das 2018 gegründete Startup Landis hat es geschafft, die Investorengruppe, zu der Sequoia Capital, Jay-Zs Roc Nation und Will Smiths Dreamers VC gehören, von sich zu überzeugen und holte eine Investment-Summe von 165 Mio. Dollar. Das in New York ansässige Jungunternehmen hilft Mieter:innen beim Erwerb eines Eigenheimes. Den Transformations-Prozess von Mieter:in zur Eigentümer:in hat das Startup streng geregelt. Landis kauft im Namen seiner Kund:innen ihre Traumimmobilie und vermietet diese an sie. Die Kund:innen arbeiten mit einem Coach für zwölf bis 24 Monate an ihrer Bonität und verbessern ihre finanziellen Kompetenzen. Während dieser Zeit fließt ein Teil der Miete in die Anzahlung für ihr Traumhaus. Nach Ablauf der zwei Jahre können Kund:innen ihre Traumimmobilie mit der Unterstützung von Landis zu einem vorher festgelegten Preis erwerben. 

4. Dapper Labs

Eine seiner wohl größten Beteiligungen hat der US-Schauspieler mit seinem Investment an das zukunftsorientierte Startup Dapper Labs getätigt. Mit einer Investment-Summe von 305 Mio. Dollar schloss das Jungunternehmen im März 2021 seine Series-C Investment-Runde ab. Dapper Labs ist ein verbraucherorientiertes Flow-Blockchain-Produkt. Das Startup nutzt spielerische Komponenten, um Blockchain-basierte Erlebnisse und digitale Collectibles an Menschen in der realen Welt – nicht nur an Branchen-Insider und Early Adopters – anbieten zu können.

5. Step

Mit der Idee einer digitalen Bank für Teenager konnte Step mehrere prominente Persönlichkeiten, darunter auch Will Smith und Justin Bieber, als Investoren für sich gewinnen. In seiner Series-C Finanzierungsrunde im April letzten Jahres konnte das Startup eine Investment-Summe von 100 Mio. Dollar erreichen. Das 2018 in Kalifornien gegründete Jungunternehmen dient als Finanzdienstleistungs-Unternehmen, das mobiles Banking für Teenager entwickelt. Das Ziel des Startups ist es, Jugendlichen schon in jungen Jahren finanzielle Unabhängigkeit und Wissen beizubringen. Dank der speziell auf sie abgestimmten Bank lernen Teenager ganz autonom, wie sie mit ihrem Geld umgehen können. 

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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