12.01.2026
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Bei der Gründung wertvolle Zeit sparen

Eine Vorsorgekasse zu wählen ist für österreichische Unternehmen bereits ab dem ersten Mitarbeitenden Pflicht. Valida gestaltet diesen Prozess digital, effizient und unkompliziert. Und das ist nicht der einzige Vorteil.
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Dieser Beitrag ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von November 2025 “Verantwortung” erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


„Abfertigung neu“ – so lautet der Name eines gar nicht mehr so neuen Systems, mit dem sich Gründer:innen in Österreich beschäftigen müssen, sobald sie auch nur eine einzige Person anstellen wollen. Unternehmen sind demnach gesetzlich dazu verpflichtet, eine betriebliche Vorsorgekasse für ihre Mitarbeiter:innen zu wählen   – einer der ersten bürokratischen Schritte bei einer Unternehmensgründung.

Die richtige Wahl zahlt sich aus

Dabei haben Gründer:innen bekanntlich gerade ganz am Anfang genug um die Ohren. Neben all den bürokratischen Anforderungen sollten sie sich nämlich vor allem auf eines konzentrieren: den Aufbau ihres Unternehmens. Wer bei der Vorsorgekasse keine Wahl trifft, wird automatisch zugewiesen. Doch dabei ist Vorsicht geboten: Die Veranlagungsergebnisse der verschiedenen Anbieter sind unterschiedlich. Wer nicht selbst wählt, bekommt für seine Mitarbeiter:innen daher vielleicht schlechtere Konditionen und somit weniger Geld. Denn es sind immerhin 1,53 Prozent des Bruttolohns jeder erwerbstätigen Person, die per Gesetz in die „Abfertigung neu“ fließen.

Die Valida Vorsorgekasse setzt bei der Anmeldung auf einen digitalen, effizienten und unkomplizierten Prozess. In wenigen Minuten ist sie erledigt. Und das zahlt sich nicht nur aus, um in der ohnehin anspruchsvollen Gründungsphase wertvolle Zeit zu sparen: Valida überzeugt auch mit einer überdurchschnittlichen Performance. Im Jahr 2024 lag das Veranlagungsergebnis bei 5,26 Prozent– deutlich über dem Branchenschnitt von 4,72 Prozent.

Und auch wer es verschwitzt hat, gleich bei der Gründung eine Vorsorgekasse zu wählen, hat noch nichts verloren: Man kann den Anbieter nachträglich wechseln. Auch hier unterstützt Valida Unternehmen mit einem unkomplizierten digitalen Prozess.

Pensionskasse: Noch mehr für die Mitarbeiter:innen herausholen

Für alle, die ihren Mitarbeiter:innen noch mehr bieten wollen, hat Valida übrigens ein weiteres Angebot: eine (nicht verpflichtende) Pensionskasse. Bei diesem attraktiven Benefit für Mitarbeiter:innen haben Unternehmen mehr Spielraum in der Ausgestaltung und die Anbieter mehr Flexibilität in der Veranlagung. In der Pensionskasse erreichte die Valida per 31. Dezember 2024 ein Veranlagungsergebnis von 8,50 Prozent und lag damit über dem Durchschnitt der österreichischen Pensionskassen von 7,77 Prozent.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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