12.01.2026
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Bei der Gründung wertvolle Zeit sparen

Eine Vorsorgekasse zu wählen ist für österreichische Unternehmen bereits ab dem ersten Mitarbeitenden Pflicht. Valida gestaltet diesen Prozess digital, effizient und unkompliziert. Und das ist nicht der einzige Vorteil.
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Dieser Beitrag ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von November 2025 “Verantwortung” erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


„Abfertigung neu“ – so lautet der Name eines gar nicht mehr so neuen Systems, mit dem sich Gründer:innen in Österreich beschäftigen müssen, sobald sie auch nur eine einzige Person anstellen wollen. Unternehmen sind demnach gesetzlich dazu verpflichtet, eine betriebliche Vorsorgekasse für ihre Mitarbeiter:innen zu wählen   – einer der ersten bürokratischen Schritte bei einer Unternehmensgründung.

Die richtige Wahl zahlt sich aus

Dabei haben Gründer:innen bekanntlich gerade ganz am Anfang genug um die Ohren. Neben all den bürokratischen Anforderungen sollten sie sich nämlich vor allem auf eines konzentrieren: den Aufbau ihres Unternehmens. Wer bei der Vorsorgekasse keine Wahl trifft, wird automatisch zugewiesen. Doch dabei ist Vorsicht geboten: Die Veranlagungsergebnisse der verschiedenen Anbieter sind unterschiedlich. Wer nicht selbst wählt, bekommt für seine Mitarbeiter:innen daher vielleicht schlechtere Konditionen und somit weniger Geld. Denn es sind immerhin 1,53 Prozent des Bruttolohns jeder erwerbstätigen Person, die per Gesetz in die „Abfertigung neu“ fließen.

Die Valida Vorsorgekasse setzt bei der Anmeldung auf einen digitalen, effizienten und unkomplizierten Prozess. In wenigen Minuten ist sie erledigt. Und das zahlt sich nicht nur aus, um in der ohnehin anspruchsvollen Gründungsphase wertvolle Zeit zu sparen: Valida überzeugt auch mit einer überdurchschnittlichen Performance. Im Jahr 2024 lag das Veranlagungsergebnis bei 5,26 Prozent– deutlich über dem Branchenschnitt von 4,72 Prozent.

Und auch wer es verschwitzt hat, gleich bei der Gründung eine Vorsorgekasse zu wählen, hat noch nichts verloren: Man kann den Anbieter nachträglich wechseln. Auch hier unterstützt Valida Unternehmen mit einem unkomplizierten digitalen Prozess.

Pensionskasse: Noch mehr für die Mitarbeiter:innen herausholen

Für alle, die ihren Mitarbeiter:innen noch mehr bieten wollen, hat Valida übrigens ein weiteres Angebot: eine (nicht verpflichtende) Pensionskasse. Bei diesem attraktiven Benefit für Mitarbeiter:innen haben Unternehmen mehr Spielraum in der Ausgestaltung und die Anbieter mehr Flexibilität in der Veranlagung. In der Pensionskasse erreichte die Valida per 31. Dezember 2024 ein Veranlagungsergebnis von 8,50 Prozent und lag damit über dem Durchschnitt der österreichischen Pensionskassen von 7,77 Prozent.

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Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig

Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.

Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.

Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026

Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.

Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.

Die Vorjahres-Preisträgerinnen: v.l. Marlene Rezk-Füreder (3. Platz), Anja Moser-Tscharf (2. Platz), Katharina Baumgartner (1. Platz), Lara Vadlau (Ehrenpreis); Foto: BMWET/Veronika Noisternig

Die drei Preiskategorien

Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:

  • Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
  • Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
  • Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.


Zeitplan und Nominierungsverfahren

Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.

Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.


Jetzt Nominieren oder Bewerben!

Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.

Weitere Details und die vollständigen Vergaberichtlinien stehen auf der offiziellen Website zum Preis zur Verfügung.

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