08.04.2021

Nur Zocker sollen zahlen: Das bedeuten die Aktien-Steuerpläne der Regierung für Anleger

Wer Aktien längerfristig hält, soll Gewinne daraus künftig nicht mehr versteuern müssen. Welche Auswirkungen hätte dies auf Anleger?
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Gewinne aus Aktien und Fonds sollen nach einer gewissen Haltedauer steuerfrei werden.
Gewinne aus Aktien und Fonds sollen nach einer gewissen Haltedauer steuerfrei werden. | Foto: Adobe Stock

Es war einer der Punkte im Regierungsprogramm, der Anleger am meisten gefreut haben dürfte: Kursgewinne aus Aktien und Fonds sollen in Österreich wieder steuerfrei werden – zumindest, wenn man die Wertpapiere über einen bestimmten Zeitraum hält. Eine ähnliche Regelung existierte bereits bis 2012 – bis damals galt: Besitzt man eine Aktie mindestens ein Jahr und verkauft dann mit Gewinn, wird keine Steuer fällig.

Das ist aber längst Vergangenheit. Ab April 2012 waren zunächst 25 Prozent Kapitalertragssteuer auf sämtliche erzielten Kursgewinne zu bezahlen. Schon 2016 erhöhte die Bundesregierung den Steuersatz auf 27,5 Prozent. Das Sparbuch wurde davon übrigens ausgenommen: Dort zahlt man weiterhin 25 Prozent – allerdings 25 Prozent auf nichts, in den meisten Fällen zumindest. Für Aktienanleger blieb nur mehr die Möglichkeit, Kursverluste mit Gewinnen gegenzurechnen – ein schwacher Trost.

Die Idee hinter einer Haltefrist: Langfristig orientierte Anleger sollen belohnt werden. Wer zockt und zehn Mal am Tag Aktien kauft oder verkauft, soll dies tun – aber muss dafür einen Teil seiner Gewinne abdrücken. Wer andererseits langfristig anlegt und damit auch zur eigenen finanziellen Vorsorge beiträgt, soll profitieren. Anders formuliert: Investieren, nicht spekulieren, soll gefördert werden. Klingt logisch? Nicht für alle Bundesregierungen in der Vergangenheit.

Regelung soll bis spätestens 2024 kommen

Im aktuellen Regierungsprogramm steht nun aber wieder eine entsprechende Absichtserklärung. Wie lang die Haltefrist betragen soll, ist nicht ausgeführt. Auch nicht, wann in der Legislaturperiode sie kommen soll. In einem Interview mit dem Magazin Börsianer sagte Finanzminister Gernot Blümel nun, das Ziel sei, die Regelung bis zum Ende der Legislaturperiode 2024 umzusetzen. Wann genau, hänge von der „Dynamik in der Koalition“ ab. Außerdem deutete Blümel an, dass die Haltefrist wahrscheinlich eher länger als ein Jahr betragen würde. Jedenfalls aber wolle man Vorsorge und nicht Spekulation begünstigen.

Wirklich festlegen wollte sich der Finanzminister insgesamt also nicht. 2024 ist noch einigermaßen fern. Auch hat die Vergangenheit gezeigt, dass Regierungskoalitionen in Österreich nicht immer bis zum Ende des Legislaturperiode bestehen. Gleichzeitig dürfte es einige Anleger jedoch beruhigt haben, dass das Plan weiterverfolgt wird und nicht mit der Coronakrise zu den Akten gelegt wurde.

Auch für ETFs relevant

Für einen Anlagetrend der vergangenen Jahre ist das Thema ebenfalls sehr relevant: Börsennotierte Indexfonds (ETFs), die einen breiten Aktienindex wie den S&P-500 oder den DAX 1:1 nachbilden, sind auch in Österreich zunehmend populärer geworden: Sie sind kostengünstig, weil teure Gebühren für Fondsmanager wegfallen – aber performen meist trotzdem besser. Man investiert automatisch breit gestreut, was das Risiko gegenüber Einzelaktien deutlich senkt, und muss sich keine Gedanken über Diversifikation machen.

Selbst wenn ein Unternehmen pleite ginge, würde es im Index einfach durch ein anderes ersetzt. Investiert man über einen Sparplan, braucht man auch nicht überlegen, ob gerade der richtige Zeitpunkt für ein Investment gekommen ist – was selbst für die meisten Profis schwer zu beurteilen ist, ganz zu schweigen von Privatanlegern.

Kurz gesagt: ETFs sind gut geeignet, um langfristig Geld anzulegen. Aber auch sie unterliegen der 27,5-prozentigen Kapitalertragssteuer. Steuerlich macht es keinen Unterschied, ob jemand über 10 Jahre in einen ETF investiert, der den breiten Welt-Aktienindex MSCI World nachbildet, oder ob man kurz vor der Quartalzahlenveröffenlichung Tesla-Aktien kauft und zehn Minuten später wieder verkauft.

Ein weiteres, durchaus kurioses Detail am Rande: Für Kryptowährungen gilt die einjährige Behaltefrist nach wie vor. Wer also Bitcoin, Ether oder theoretisch sogar irgendwelche kleinen Zocker-Coins über ein Jahr hält und mit Gewinn verkaufen kann, zahlt darauf keine Steuern.

Anderer Ansatz in Deutschland

Einen anderen Ansatz verfolgt man übrigens in Deutschland: Dort wurde die Haltefrist von einem Jahr zwar ebenfalls abgeschafft – bereits 2009. Weiterhin gibt es allerdings einen Freibetrag für Kapitaleinkünfte, der Kursgewinne, aber vor allem auch Dividenden betrifft. Bis zu 801 Euro pro Person sind damit steuerfrei.

Klingt wenig, spielt aber gerade für Kleinanleger, die auf Dividenden setzen, eine Rolle: Nehmen wir an, jemand hat 3.000 Euro in Aktien investiert und hält diese langfristig. Sie oder er bekommt im Schnitt eine jährliche Dividende von drei Prozent, was ein realistischer Wert ist. Das wären also 90 Euro. In Deutschland blieben davon die gesamten 90 Euro – in Österreich nach Abzug der Kapitalertragssteuer nur 65,25 Euro. Kein großer Unterschied? Gerade für langfristig orientierte Einsteiger, die etwa eine Dividendenstrategie verfolgen, macht es doch einen: Das Spiel wiederholt sich ja jedes Jahr, in dem man die Aktien weiter hält.

Mit dem Steuerfreibetrag in Deutschland kommt man auch vergleichsweise weit: Erst bei 26.700 Euro im Depot erreicht man bei 3 Prozent Dividendenrendite die 801 Euro, ab denen besteuert wird. Die Besteuerung beginnt natürlich auch erst ab dem ersten Euro über der Grenze und gilt nicht für den Gesamtbetrag. In Österreich bleiben einem bei der selben Summe dagegen nur 580 Euro. Nimmt man hier wieder eine mehrjährige Haltedauer an, summiert sich der Unterschied.

Kleinanleger zahlt selben Steuersatz wie Mateschitz

Die österreichische Regel unterscheidet auch in keiner Weise nach der Größe der Kapitaleinkünfte: Red-Bull-Co-Eigentümer Dietrich Mateschitz hat Medienberichten zufolge beispielsweise für das Geschäftsjahr 2018 alleine von Red Bull Ausschüttungen in der Höhe von 329 Mio. Euro erhalten. Nehmen wir der Einfachkeit halber an, er hätte diese als Privatperson – und nicht über andere Firmen – erhalten: Dann zahlt Mateschitz auf die gesamten 329 Mio. Euro den exakt gleichen Steuersatz von 27, 5 Prozent wie ein Kleinanleger, der beispielsweise 1.000 Euro investiert hat und 30 Euro Dividende erhält.

Pläne hinsichtlich einer ähnlichen Regelung mit einem Freibetrag stehen nicht im Regierungsprogramm. Die meisten Anleger wären aber wohl schon einigermaßen zufrieden, wenn die Behaltefrist für Aktien und Fonds kommt.

Dauer der Behaltefrist noch offen

Bleibt noch die Frage nach der Dauer: Finanzminister Blümel hat angedeuet, dass die Frist eher mehr als ein Jahr betragen wird. Dies wird wohl auch etwas von der Zielsenkung abhängen. Sieht man die Maßnahme hauptsächlich als Anreiz für private Altersvorsorge, wären auch längere Zeiträume wie fünf oder zehn Jahre denkbar. Will die Regierung aber den Kapitalmarkt etwas genereller für Privatanleger attraktiver machen, könnte die Frist bei einem, zwei oder drei Jahre liegen.

Und zum Abschluss noch eine Klarstellung: Natürlich ist nicht jeder, der eine Aktie oder einen Fonds nach weniger als einem Jahr verkauft, ein Zocker. Es kann viele Gründe geben, warum man sich bereits früher von einem Wertpapier wieder trennt. Und wirkliche Zocker verwenden meist keine Aktien, sondern unterschiedliche Derivate.


Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglich der persönlichen Information. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von brutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.

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Das Wiener Startup Pixible hat heute mit “Genesis” eine neue KI-Plattform gelauncht, die auf Design und Markenstrategie spezialisiert ist. Die Software soll in der Lage sein, visuelle Inhalte in “professioneller Studioqualität” zu erstellen.
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Das Pixible-Team (v.l.): Michael Gasparik, Christoph Hanausek, Michi Peklo & Rene Hundertpfund. | © Pixible

Was ist echt und was stammt von der KI? Während KI-generierte Bilder vor einigen Jahren noch relativ leicht zu erkennen waren – etwa an unnatürlichen Proportionen, merkwürdigen Händen oder künstlich wirkenden Gesichtern – sind sie inzwischen kaum mehr von echten Fotos zu unterscheiden.

Das birgt zwar ein gewisses Risiko für die Verbreitung von Falschinformationen, eröffnet aber auch neue Möglichkeiten – vor allem in der Content-Produktion. Genau hier setzt Pixible an: Mit seiner neuen Plattform Genesis will das Wiener Startup aufwendige Produktionsprozesse und hohe Kosten durch den Einsatz von KI ersetzen. CEO und Co-Founder Michi Peklo erklärt im Interview mit brutkasten, wie das funktionieren soll.

KI soll professionellen Content erzeugen

Die neue Plattform soll Content Creators, Marken und Unternehmen dabei unterstützen, visuelle Inhalte mithilfe generativer KI eigenständig zu erstellen. Dabei wirbt das Startup mit der Möglichkeit, Content “schnell, skalierbar und mit voller Kontrolle über Daten und Bildrechte” zu produzieren.

Kund:innen steht dabei ein SaaS-Dashboard zur Verfügung, in dem per Prompt Eingaben gemacht werden können. Daraufhin erstellt die KI – trainiert mit einer großen Bilddatenbasis – das gewünschte Foto. Das Gründerteam verfolge dabei das Ziel, “eine Plattform zu bauen, die State-of-the-Art-Technologie mit klarer Benutzerführung, stilistischer Exzellenz, menschlicher Kompetenz und Gefühl verbindet”, heißt es vonseiten des Startups.

 “Das ist alles KI. Auf diesem Bild, was du da siehst, ist absolut nichts davon echt”, sagt Peklo zu diesem Bild von sich:

KI-generiertes Foto | © Pixible

KI-Content „auf Knopfdruck“ möglich

Pixible ermöglicht laut Claim die “fotorealistische Erstellung individueller AI-Visuals”. Damit können Unternehmen etwa personalisierte Fotos für das Personal Branding ihrer Mitarbeitenden erstellen oder Produkte und Locations bewerben. Dafür sei laut Unternehmen lediglich ein einziges Fotoshooting nötig – den Rest übernehme die KI. Der generierte Content lasse sich außerdem jederzeit flexibel anpassen und für verschiedene Zwecke nutzen.

Der Prozess startet mit einem professionellen Fotoshooting, wie Peklo erklärt. Auf Grundlage dieser Aufnahmen wird ein individuelles KI-Modell trainiert, das diesen maßgeschneiderten Content für Marketingkampagnen ermöglicht. Aktuell werden die Fotos noch vom internen Team aufgenommen, in Zukunft möchte man das jedoch mit “Lizenzfotografen lösen, sodass wir die Skalierung auch auf der Welt schaffen können”, so Peklo.

Automatisierung und kreative Gestaltung

Die KI wird mit Originalfotos und ergänzenden “Captions” trainiert, erklärt der CEO des Startups. “Das sind Textdateien, die dazu gehängt werden pro Bild. Darauf wird dann quasi ein individuelles KI-Modell erstellt und trainiert”, so Peklo weiter. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass das Modell Menschen oder Produkte so detailgetreu wie möglich abbilden kann – “in den verschiedensten Gesten, Mimiken, Situationen”.

Das trainierte Modell soll anschließend “auf Knopfdruck Portraits, Editorials oder Produkt-Visuals in Studioqualität” generieren können, heißt es vom Unternehmen. Die KI-Plattform versteht sich dabei als Schnittstelle zwischen Automatisierung und kreativer Gestaltung. Ziel sei es nicht, beliebige Inhalte zu produzieren, sondern, wie Peklo betont “eine maßgeschneiderte visuelle Engine für die eigene Marke aufzubauen”.

Künftig will das Team auch verstärkt auf den Videobereich setzen, wie der Co-Founder verrät. Sowohl Audio als auch Bewegtbild sollen auf Basis der professionellen Fotos durch die KI generiert werden können. “Das geht schon tatsächlich sehr gut. Was besonders gut geht, sind Reels, also eher kürzere aneinanderreihende Videosequenzen”, sagt Peklo.

Fokus auf den B2B-Bereich

Ob fotorealistische Darstellungen, Illustrationen oder Karikaturen: Bilder per KI zu generieren ist längst keine Neuheit mehr. Tools wie Midjourney oder Dall-E gehören schon seit einiger Zeit zu den etablierten Anbietern am Markt.

Das ist auch dem Team von Pixible bewusst: “Ich bin der festen Überzeugung, dass man das B2C-Game in dieser Branche nicht gewinnen kann“. Es gebe zu viele große Firmen mit viel Geld, die das Startup aus dem Markt drängen könnten. Aus diesem Grund richtet das Startup seinen Fokus klar auf den B2B-Bereich. “Wir wollten einfach eine SaaS-Plattform entwickeln, wo wir bewusst weggehen von diesen cheap AI-Tools, wo du einfach ein Bild hochlädst und dann ein generisches KI-Bild zurückbekommst, bei dem du es halt einfach siehst”, erklärt Peklo.

Ein weiteres Unterscheidungsmerkmal gegenüber den großen Plattformen sieht Pixible im Bereich Datenschutz. Denn grundsätzlich sind KI-generierte Inhalte nicht urheberrechtlich geschützt. Daher gibt es auch keine Einschränkungen bezüglich der Verwendung der Inhalte. “Wir wollen uns hier ein bisschen diesen ethischen Hut aufsetzen. Weil alles, was wir machen, kommt vom Menschen im Endeffekt. Und es ist nicht irgendeine Internetseite, wo du keinen Plan hast, wer dahinter ist”, so der Geschäftsführer.

Team sei „perfektes Setup“

Pixible befindet sich derzeit noch in der Gründungsphase. Zum Founder-Team zählen neben Peklo außerdem noch Christoph Hanausek (auch CEO), Michael Gasparik (Technischer Leiter) und Rene Hundertpfund (COO) – eine Kombination aus KI-Experten, Kreativen und Unternehmern. Was sie verbindet, sei der gemeinsame Anspruch, Technologie nicht nur bereitzustellen, sondern sie gezielt und strategisch für Marken, Creators und Unternehmen nutzbar zu machen.

„Somit haben wir eigentlich vier Menschen auf Expert-Level, die aber kaum Überschneidungen miteinander haben. Das ist sehr angenehm, weil du das so ohne mehr Aufwand auf den Boden bringen kannst. Andere Leute würden dafür wahrscheinlich einige Angestellte brauchen”, erklärt Peklo. “Das ist in Wahrheit ein perfektes Setup, weil es weiß jeder in seinem Bereich was er zu tun hat und man kann sich aufeinander verlassen und auf der anderen Seite ergänzt man sich.”

Closed-Beta-Testphase abgeschlossen

Pixible hat kürzlich seine Closed-Beta-Testphase abgeschlossen. “Das Feedback war überall super. Egal, wo wir hinkommen, ist zumindest mal ein offenes Ohr da. Da bin ich sehr sehr happy darüber, weil am Anfang war ich mir nicht ganz sicher, wie größere Firmen auf AI-Content reagieren werden. Da merkt man schon, es ist was in Bewegung”, sagt Peklo.

Bereits in der Testphase habe das Startup mit “zukunftsorientierten Brands, Agenturen und Creators” zusammengearbeitet, die ihre visuelle Content-Produktion skalieren möchten. Einer dieser Kunden war der Schokoladenhersteller Lindt, verrät das Startup gegenüber brutkasten. 

Um die Genesis-Plattform zu nutzen, fällt zunächst eine einmalige Zahlung für das Onboarding samt Fotoshooting an, danach erfolgt die Nutzung im Rahmen eines Abo-Modells. Zusätzlich zur Software bietet Pixible ein ergänzendes Agency-Modell an – ein Serviceangebot, bei dem das Unternehmen vollständige Content-Produktionen oder ganze Kampagnen für Kund:innen übernimmt. Besonders gefragt sei dieses Modell derzeit in der Werbe- und Fashionbranche.

Amerika „viel digitaler, innovativer und offener“

Auch wenn Pixible seine Wurzeln in Österreich hat, blickt das Team bereits über die Landesgrenzen hinaus. Ein möglicher nächster Schritt wäre die USA. “Egal, ob es jetzt steuerlich ist oder halt einfach regulierungstechnisch und auch förderungstechnisch”, so Peklo, bringe Amerika einige Vorteile in diesem Feld. Besonders im Sportbereich sieht das Startup dort großes Potenzial für den Einsatz von KI-generierten Bildern und Videos im Marketing und in der Werbung.

Der amerikanische Markt sei “viel digitaler, schon viel innovativer und vielleicht auch ein bisschen offener für neue Dinge”, sagt der Co-Founder. “Europa will immer erstmal schauen und schauen und dann, wenn es eh schon funktioniert, dann machen wir es auch”. Generative KI sei ohnehin ein Thema, das polarisiere. “Darum ist mein Bauchgefühl, dass es in Amerika oder auch in Dubai eigentlich sehr gut funktionieren könnte.”

Zukunft: Media Rights Company

Um die Plattform international zu etablieren und gezielt zu skalieren, kann sich Pixible vorstellen, künftig auch Investor:innen mit ins Boot zu holen. Allerdings möchte man sich das noch “bisschen offen halten”, denn aktuell ist das Startup komplett eigenfinanziert.

Blickt man noch weiter in die Zukunft, verfolgt das Startup außerdem ein weiteres Ziel: Pixible soll sich zu einer “Media Rights Company” entwickeln. Denn durch die Produktion großer Mengen an Bildmaterial wird das Unternehmen über einen umfangreichen eigenen Bildkatalog verfügen – inklusive der Nutzungsrechte. Diese Inhalte könnten künftig an Medienhäuser oder Stockplattformen lizenziert und verkauft werden.

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Das birgt zwar ein gewisses Risiko für die Verbreitung von Falschinformationen, eröffnet aber auch neue Möglichkeiten – vor allem in der Content-Produktion. Genau hier setzt Pixible an: Mit seiner neuen Plattform Genesis will das Wiener Startup aufwendige Produktionsprozesse und hohe Kosten durch den Einsatz von KI ersetzen. CEO und Co-Founder Michi Peklo erklärt im Interview mit brutkasten, wie das funktionieren soll.

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Kund:innen steht dabei ein SaaS-Dashboard zur Verfügung, in dem per Prompt Eingaben gemacht werden können. Daraufhin erstellt die KI – trainiert mit einer großen Bilddatenbasis – das gewünschte Foto. Das Gründerteam verfolge dabei das Ziel, “eine Plattform zu bauen, die State-of-the-Art-Technologie mit klarer Benutzerführung, stilistischer Exzellenz, menschlicher Kompetenz und Gefühl verbindet”, heißt es vonseiten des Startups.

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KI-generiertes Foto | © Pixible

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Automatisierung und kreative Gestaltung

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Künftig will das Team auch verstärkt auf den Videobereich setzen, wie der Co-Founder verrät. Sowohl Audio als auch Bewegtbild sollen auf Basis der professionellen Fotos durch die KI generiert werden können. “Das geht schon tatsächlich sehr gut. Was besonders gut geht, sind Reels, also eher kürzere aneinanderreihende Videosequenzen”, sagt Peklo.

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Ein weiteres Unterscheidungsmerkmal gegenüber den großen Plattformen sieht Pixible im Bereich Datenschutz. Denn grundsätzlich sind KI-generierte Inhalte nicht urheberrechtlich geschützt. Daher gibt es auch keine Einschränkungen bezüglich der Verwendung der Inhalte. “Wir wollen uns hier ein bisschen diesen ethischen Hut aufsetzen. Weil alles, was wir machen, kommt vom Menschen im Endeffekt. Und es ist nicht irgendeine Internetseite, wo du keinen Plan hast, wer dahinter ist”, so der Geschäftsführer.

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„Somit haben wir eigentlich vier Menschen auf Expert-Level, die aber kaum Überschneidungen miteinander haben. Das ist sehr angenehm, weil du das so ohne mehr Aufwand auf den Boden bringen kannst. Andere Leute würden dafür wahrscheinlich einige Angestellte brauchen”, erklärt Peklo. “Das ist in Wahrheit ein perfektes Setup, weil es weiß jeder in seinem Bereich was er zu tun hat und man kann sich aufeinander verlassen und auf der anderen Seite ergänzt man sich.”

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Amerika „viel digitaler, innovativer und offener“

Auch wenn Pixible seine Wurzeln in Österreich hat, blickt das Team bereits über die Landesgrenzen hinaus. Ein möglicher nächster Schritt wäre die USA. “Egal, ob es jetzt steuerlich ist oder halt einfach regulierungstechnisch und auch förderungstechnisch”, so Peklo, bringe Amerika einige Vorteile in diesem Feld. Besonders im Sportbereich sieht das Startup dort großes Potenzial für den Einsatz von KI-generierten Bildern und Videos im Marketing und in der Werbung.

Der amerikanische Markt sei “viel digitaler, schon viel innovativer und vielleicht auch ein bisschen offener für neue Dinge”, sagt der Co-Founder. “Europa will immer erstmal schauen und schauen und dann, wenn es eh schon funktioniert, dann machen wir es auch”. Generative KI sei ohnehin ein Thema, das polarisiere. “Darum ist mein Bauchgefühl, dass es in Amerika oder auch in Dubai eigentlich sehr gut funktionieren könnte.”

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Blickt man noch weiter in die Zukunft, verfolgt das Startup außerdem ein weiteres Ziel: Pixible soll sich zu einer “Media Rights Company” entwickeln. Denn durch die Produktion großer Mengen an Bildmaterial wird das Unternehmen über einen umfangreichen eigenen Bildkatalog verfügen – inklusive der Nutzungsrechte. Diese Inhalte könnten künftig an Medienhäuser oder Stockplattformen lizenziert und verkauft werden.

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