08.04.2021

Nur Zocker sollen zahlen: Das bedeuten die Aktien-Steuerpläne der Regierung für Anleger

Wer Aktien längerfristig hält, soll Gewinne daraus künftig nicht mehr versteuern müssen. Welche Auswirkungen hätte dies auf Anleger?
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Gewinne aus Aktien und Fonds sollen nach einer gewissen Haltedauer steuerfrei werden.
Gewinne aus Aktien und Fonds sollen nach einer gewissen Haltedauer steuerfrei werden. | Foto: Adobe Stock

Es war einer der Punkte im Regierungsprogramm, der Anleger am meisten gefreut haben dürfte: Kursgewinne aus Aktien und Fonds sollen in Österreich wieder steuerfrei werden – zumindest, wenn man die Wertpapiere über einen bestimmten Zeitraum hält. Eine ähnliche Regelung existierte bereits bis 2012 – bis damals galt: Besitzt man eine Aktie mindestens ein Jahr und verkauft dann mit Gewinn, wird keine Steuer fällig.

Das ist aber längst Vergangenheit. Ab April 2012 waren zunächst 25 Prozent Kapitalertragssteuer auf sämtliche erzielten Kursgewinne zu bezahlen. Schon 2016 erhöhte die Bundesregierung den Steuersatz auf 27,5 Prozent. Das Sparbuch wurde davon übrigens ausgenommen: Dort zahlt man weiterhin 25 Prozent – allerdings 25 Prozent auf nichts, in den meisten Fällen zumindest. Für Aktienanleger blieb nur mehr die Möglichkeit, Kursverluste mit Gewinnen gegenzurechnen – ein schwacher Trost.

Die Idee hinter einer Haltefrist: Langfristig orientierte Anleger sollen belohnt werden. Wer zockt und zehn Mal am Tag Aktien kauft oder verkauft, soll dies tun – aber muss dafür einen Teil seiner Gewinne abdrücken. Wer andererseits langfristig anlegt und damit auch zur eigenen finanziellen Vorsorge beiträgt, soll profitieren. Anders formuliert: Investieren, nicht spekulieren, soll gefördert werden. Klingt logisch? Nicht für alle Bundesregierungen in der Vergangenheit.

Regelung soll bis spätestens 2024 kommen

Im aktuellen Regierungsprogramm steht nun aber wieder eine entsprechende Absichtserklärung. Wie lang die Haltefrist betragen soll, ist nicht ausgeführt. Auch nicht, wann in der Legislaturperiode sie kommen soll. In einem Interview mit dem Magazin Börsianer sagte Finanzminister Gernot Blümel nun, das Ziel sei, die Regelung bis zum Ende der Legislaturperiode 2024 umzusetzen. Wann genau, hänge von der „Dynamik in der Koalition“ ab. Außerdem deutete Blümel an, dass die Haltefrist wahrscheinlich eher länger als ein Jahr betragen würde. Jedenfalls aber wolle man Vorsorge und nicht Spekulation begünstigen.

Wirklich festlegen wollte sich der Finanzminister insgesamt also nicht. 2024 ist noch einigermaßen fern. Auch hat die Vergangenheit gezeigt, dass Regierungskoalitionen in Österreich nicht immer bis zum Ende des Legislaturperiode bestehen. Gleichzeitig dürfte es einige Anleger jedoch beruhigt haben, dass das Plan weiterverfolgt wird und nicht mit der Coronakrise zu den Akten gelegt wurde.

Auch für ETFs relevant

Für einen Anlagetrend der vergangenen Jahre ist das Thema ebenfalls sehr relevant: Börsennotierte Indexfonds (ETFs), die einen breiten Aktienindex wie den S&P-500 oder den DAX 1:1 nachbilden, sind auch in Österreich zunehmend populärer geworden: Sie sind kostengünstig, weil teure Gebühren für Fondsmanager wegfallen – aber performen meist trotzdem besser. Man investiert automatisch breit gestreut, was das Risiko gegenüber Einzelaktien deutlich senkt, und muss sich keine Gedanken über Diversifikation machen.

Selbst wenn ein Unternehmen pleite ginge, würde es im Index einfach durch ein anderes ersetzt. Investiert man über einen Sparplan, braucht man auch nicht überlegen, ob gerade der richtige Zeitpunkt für ein Investment gekommen ist – was selbst für die meisten Profis schwer zu beurteilen ist, ganz zu schweigen von Privatanlegern.

Kurz gesagt: ETFs sind gut geeignet, um langfristig Geld anzulegen. Aber auch sie unterliegen der 27,5-prozentigen Kapitalertragssteuer. Steuerlich macht es keinen Unterschied, ob jemand über 10 Jahre in einen ETF investiert, der den breiten Welt-Aktienindex MSCI World nachbildet, oder ob man kurz vor der Quartalzahlenveröffenlichung Tesla-Aktien kauft und zehn Minuten später wieder verkauft.

Ein weiteres, durchaus kurioses Detail am Rande: Für Kryptowährungen gilt die einjährige Behaltefrist nach wie vor. Wer also Bitcoin, Ether oder theoretisch sogar irgendwelche kleinen Zocker-Coins über ein Jahr hält und mit Gewinn verkaufen kann, zahlt darauf keine Steuern.

Anderer Ansatz in Deutschland

Einen anderen Ansatz verfolgt man übrigens in Deutschland: Dort wurde die Haltefrist von einem Jahr zwar ebenfalls abgeschafft – bereits 2009. Weiterhin gibt es allerdings einen Freibetrag für Kapitaleinkünfte, der Kursgewinne, aber vor allem auch Dividenden betrifft. Bis zu 801 Euro pro Person sind damit steuerfrei.

Klingt wenig, spielt aber gerade für Kleinanleger, die auf Dividenden setzen, eine Rolle: Nehmen wir an, jemand hat 3.000 Euro in Aktien investiert und hält diese langfristig. Sie oder er bekommt im Schnitt eine jährliche Dividende von drei Prozent, was ein realistischer Wert ist. Das wären also 90 Euro. In Deutschland blieben davon die gesamten 90 Euro – in Österreich nach Abzug der Kapitalertragssteuer nur 65,25 Euro. Kein großer Unterschied? Gerade für langfristig orientierte Einsteiger, die etwa eine Dividendenstrategie verfolgen, macht es doch einen: Das Spiel wiederholt sich ja jedes Jahr, in dem man die Aktien weiter hält.

Mit dem Steuerfreibetrag in Deutschland kommt man auch vergleichsweise weit: Erst bei 26.700 Euro im Depot erreicht man bei 3 Prozent Dividendenrendite die 801 Euro, ab denen besteuert wird. Die Besteuerung beginnt natürlich auch erst ab dem ersten Euro über der Grenze und gilt nicht für den Gesamtbetrag. In Österreich bleiben einem bei der selben Summe dagegen nur 580 Euro. Nimmt man hier wieder eine mehrjährige Haltedauer an, summiert sich der Unterschied.

Kleinanleger zahlt selben Steuersatz wie Mateschitz

Die österreichische Regel unterscheidet auch in keiner Weise nach der Größe der Kapitaleinkünfte: Red-Bull-Co-Eigentümer Dietrich Mateschitz hat Medienberichten zufolge beispielsweise für das Geschäftsjahr 2018 alleine von Red Bull Ausschüttungen in der Höhe von 329 Mio. Euro erhalten. Nehmen wir der Einfachkeit halber an, er hätte diese als Privatperson – und nicht über andere Firmen – erhalten: Dann zahlt Mateschitz auf die gesamten 329 Mio. Euro den exakt gleichen Steuersatz von 27, 5 Prozent wie ein Kleinanleger, der beispielsweise 1.000 Euro investiert hat und 30 Euro Dividende erhält.

Pläne hinsichtlich einer ähnlichen Regelung mit einem Freibetrag stehen nicht im Regierungsprogramm. Die meisten Anleger wären aber wohl schon einigermaßen zufrieden, wenn die Behaltefrist für Aktien und Fonds kommt.

Dauer der Behaltefrist noch offen

Bleibt noch die Frage nach der Dauer: Finanzminister Blümel hat angedeuet, dass die Frist eher mehr als ein Jahr betragen wird. Dies wird wohl auch etwas von der Zielsenkung abhängen. Sieht man die Maßnahme hauptsächlich als Anreiz für private Altersvorsorge, wären auch längere Zeiträume wie fünf oder zehn Jahre denkbar. Will die Regierung aber den Kapitalmarkt etwas genereller für Privatanleger attraktiver machen, könnte die Frist bei einem, zwei oder drei Jahre liegen.

Und zum Abschluss noch eine Klarstellung: Natürlich ist nicht jeder, der eine Aktie oder einen Fonds nach weniger als einem Jahr verkauft, ein Zocker. Es kann viele Gründe geben, warum man sich bereits früher von einem Wertpapier wieder trennt. Und wirkliche Zocker verwenden meist keine Aktien, sondern unterschiedliche Derivate.


Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglich der persönlichen Information. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von brutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.

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Deepentix
© tecnet equity - (v.l.) Investor Kambis Kohansal Vajargah, Endri Deliu, Morteza Amini und Altan Nar (alle Deepentix) sowie Peter Buchinger (tecnet equity).

Das NÖ-Startup Deepentix hat eine Enterprise-KI-Plattform entwickelt, die Unternehmen dabei unterstützen soll, aus Dokumenten wie Studien, Patenten oder internen Berichten einen sogenannten Wissensgraphen aufzubauen – ein Netzwerk aus Fakten und ihren Beziehungen. Dadurch lassen sich Antworten einer Künstlichen Intelligenz bis zum exakten Satz im Ursprungsdokument zurückverfolgen. Gerade in stark regulierten Branchen sei dies entscheidend, weil Aussagen jederzeit belegt und geprüft werden müssen.

Deepentix: Unternehmensdaten in Graphen überführen

Zielgruppe sind etwa Unternehmen in Branchen wie Pharma, Medizintechnik, Versicherungen oder Banken, die täglich mit großen Mengen an Studien, Patenten, Normen und internen Berichten arbeiten. Klassische generative KI liefere dazu zwar schnelle Antworten, könne deren Herkunft jedoch oft nicht lückenlos belegen. Genau hier möchte Deepentix ansetzen und unstrukturierte Unternehmensdaten in einen Wissensgraphen überführen – im Sinn einer nachvollziehbaren Wissensbasis für KI-Anwendungen.

„Wenn Mitarbeitende einer KI blind vertrauen müssen, weil sie deren Antworten nicht überprüfen können, ist das gerade in sensiblen Bereichen ein echtes Risiko. Genau dieses Vertrauensproblem lösen wir, indem wir jede Antwort bis zu ihrem Ursprung im Dokument sichtbar machen“, erklärt Morteza Amini, Mitgründer und CEO von Deepentix.

Mehrere Sprachmodelle

Der Aufbau von Wissensgraphen erfolge Deepentix nach häufig im Rahmen aufwendiger Beratungsprojekte oder über standardisierte Lösungen, die sich nur begrenzt auf einzelne Fachbereiche zuschneiden lassen. Bei Unternehmen, die ihre sensiblen Daten selbst kontrollieren und gleichzeitig präzise Ergebnisse benötigen, stoße dieser Ansatz oft an seine Grenzen. Aus diesem Grund entwickelte das Startup kein Beratungsprojekt für einzelne Kunden, sondern ein Werkzeug, mit dem Unternehmen Wissensgraphen selbst erstellen, betreiben und an ihre Anforderungen anpassen können.

Dabei setzt die Plattform nicht auf ein einziges großes KI-Modell aus der Cloud, sondern auf mehrere kleine, spezialisierte Sprachmodelle, die gezielt auf einzelne Fachbereiche wie Pharma oder Banken trainiert werden. Dadurch sollen die Ergebnisse präziser werden, während die Modelle bei Bedarf direkt auf den eigenen Servern der Unternehmen betrieben werden können.

Dafür gab es nun eine Pre-Seed-Finanzierung in sechsstelliger Höhe, an der sich tecnet equity, der internationale Frühphaseninvestor Rockstart sowie der Business Angel Kambis Kohansal Vajargah beteiligt haben. Das frische Kapital soll vor allem in Forschung und Entwicklung sowie in den Ausbau erster Pilotprojekte in regulierten Branchen fließen.

Deepentix baut Wissensnetz

„Wir verstehen uns nicht als Berater, die für einzelne Kunden ein Wissensnetz bauen, sondern als Technologieanbieter, der Unternehmen die volle Kontrolle über ihre eigenen Daten und Modelle gibt“, so Amini weiter. „Mit tecnet equity, Rockstart und Business Angel Kambis Kohansal Vajargah haben wir Partner an Bord, die den Weg von Deep-Tech-Startups aus erster Hand kennen. Das gibt uns nicht nur Kapital, sondern auch Zugang zu Netzwerk und Erfahrung, um in dieser Phase die richtigen Schritte zu setzen.“

Peter Buchinger, Investment Associate bei tecnet equity, ergänzt: „Uns hat neben der Technologie vor allem das stark aufgestellte Gründerteam von Deepentix überzeugt. Die Kombination aus wissenschaftlichem Hintergrund und Erfahrung in internationalen Unternehmen war ausschlaggebend, in dieser frühen Phase zu investieren.“

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