14.11.2025
BRÜCKE

BeFounder: Wiener Accelerator holt Indiens-Startup-Szene nach Österreich

Der Accelerator BeFounder startet die "India Edition", um indische High-Tech-Startups, vor allem aus dem KI-Bereich, direkt mit europäischen Investor:innen sowie Unternehmen zu vernetzen und Wien als Tor zum europäischen Markt zu stärken.
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BeFounder, Indien, India Edition
© BeFounder - Alireza Sohrabian

BeFounder ist ein österreichischer Accelerator, der innerhalb der Europäischen Union tätig ist und internationale Unternehmer dabei unterstützt, auf dem europäischen Markt – insbesondere in der DACH-Region – zu wachsen. Gegründet wurde er von dem Serienunternehmer Alireza Sohrabian (damals noch unter dem Namen Bold Founders), wie brutkasten bereits berichtete.

BeFounder: Indien nach Ukraine

Im Februar des heurigen Jahres gab es ein Rebranding und eine Ukraine-Edition, um ukrainische Founder im Ausland und auch in Österreich beim Gründen und Skalieren zu unterstützen, wie Chairman Kambis Kohansal Vajargah damals erklärte. Nun gab man den Start der „BeFounder India Edition“ bekannt.

Die neue Initiative konzentriert sich stark auf strategisches Matchmaking und Fundraising und möchte die vielversprechendsten Startups Indiens (insbesondere aus High-Tech-Bereichen wie KI) mit führenden europäischen Unternehmen, Investor:innen und Innovationspartnern verbinden.

„Direkte Brücke“

„Wir bauen damit eine direkte Brücke von Indiens Tech-Szene nach Österreich. Unser Ziel ist es, die innovativsten Startups hierher zu holen und damit Wien und das gesamte österreichische Innovationsökosystem zu stärken“, erklärt Sohrabian, Managing Director von BeFounder.

Das Programm zielt darauf ab, konkrete Möglichkeiten für Wachstum, Zusammenarbeit und direkten Zugang zum EU-Markt zu schaffen. Durch sein in Wien ansässiges Beschleunigungsnetzwerk könne BeFounder indischen Gründer:innen direkte Unterstützung bei der Kapitalbeschaffung, der rechtlichen Etablierung und dem Markteintritt bieten. Und Wien als strategisches Tor Europas für die internationale Expansion positionieren, so der Claim.

Hauptmerkmale des Programms

Das sechsmonatige Hybridprogramm (online und in Wien) wird für alle ausgewählten Startups kostenlos und vollständig finanziert angeboten. Darüber hinaus erhalten Teilnehmende Beratung zu rechtlichen, steuerlichen und geschäftlichen Gründungsfragen sowie zu Aufenthaltsregelungen wie der Rot-Weiß-Rot-Karte in Österreich. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf individuellem Experten-Mentoring durch ein Netzwerk von mehr als 80 erfahrenen europäischen Gründer:innen und Branchenexpert:innen.

Ausgewählte Startups haben zudem die Möglichkeit, sich im Rahmen der Delhi-Vienna Innovation Bridge am „BeFounder Day“ während der ViennaUp 2026 zu präsentieren.

Kriterien für Teilnahme

„Dieses Programm wird ein großer Schritt zur Stärkung von Innovation und Künstlicher Intelligenz in Österreich sein“, so Sohrabian weiter. „Unser Ziel ist es, indische Innovationen für den europäischen Markt zu gewinnen und zu unterstützen, nicht nur, um Unternehmer zu fördern, sondern auch, um den Weg zu einem innovativeren und leistungsfähigeren Österreich zu ebnen.“

Das Programm steht offen für „Pre-Seed-Startups mit einer starken Geschäftsidee, einem wachstumsbereiten Team und mindestens einem indischen Gründer“. Und auch Seed-Stage-Startups und Unternehmungen mit früher Markttraktion (MVP oder Pilotkunden); ebenfalls mit mindestens einem indischen Gründer, so die Kriterien.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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