03.03.2021

Beeple & Grimes: Netz-Künstler verkaufen Memes um Millionen US-Dollar

Memes und Kurz-Clips werden im Netz stark gehandelt und erzielen dabei hohe Preise. Der digitale Kunstmarkt scheint aus seinem Dornröschen-Schlaf erwacht und zeichnet mit seiner Pixel-Art eine neue Kunstwelt, die aber auch auf Unverständnis trifft.
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Memes, Beeple, Christie's, Art, digitale Kunst
So sieht das Werk "Everdays: The First 5000 Days" von Bleeple aus.

„Die Kunst, sie ist eine Gunst, von den Göttern gegeben – umsunst“. Dieses Songzitat der heimischen Pop-Band EAV aus dem Album „Nie wieder Kunst“ von 1994 hat 27 Jahre später eine neue und digitale Bedeutung erfahren. Heimlich aber weniger still hat sich in den letzten Monaten im Netz ein neuer Trend entwickelt, der unter der Subsummierung „digitaler Kunsthandel“ relativ gut erfassbar ist. Weniger gut verständlich – vor allem für Kritiker – ist es, dass, salopp gesagt, Memes und Videoclips für Millionen ersteigert werden und sogar das renommierte Auktionshaus Christie’s dabei mitmacht.

Token als Echtheitsnachweis für digitale Dateien

Konkret geht es Videoclips und Memes, sogenannten Non-Fungible Tokens (NFT), die kryptografisch, nicht austauschbar und damit einmalig sind. Sie können nicht repliziert oder zerstört werden und sind in einer Blockchain gespeichert. Und damit fälschungssicher. Wer NFT kauft, erhält einen Token und ein bestimmtes Objekt, das damit verknüpft ist. Digitale Kunst, Sammelkarten oder Musik, sogar der Kauf von virtuellem Land ist möglich. Es ist eine Art Echtheitsnachweis für jede digitale Datei. Ein Beispiel dafür, dass aktuell für Schlagzeilen sorgt, ist die digitale Kunst von Mike Winkelmann alias Beeple.

Von 67.000 US-Dollar auf über 6 Millionen in vier Monaten

Im letzten Oktober verkaufte der Netz-Artist einen zehn-Sekunden-Clip um 67.000 US-Dollar an Kunstsammler Pablo Rodriguez-Fraile. Der wiederum veräußerte das Video Ende Februar 2021 um 6.6 Millionen US-Dollar, wie Reuters berichtet. Anmerkung: NFTs können so gestaltet werden, dass sie ihren Erstellern bei jedem Besitzerwechsel eine Kryptowährungsgebühr zahlen.

CryptoKitties

Dies ist eines von vielen Beispielen der letzten Zeit, wie sich Kunst im Netz seine Position erkämpft hat. Das Jahr 2017 soll den Beginn dieses Trends darstellen, als die Comic-Katzen der kanadischen Firma Dapper Labs namens CrypotKitties debütierten und als handelbare Sammlerstücke ins Netz gingen. Jedes Bild war mit einer eindeutigen Ziffernfolge verknüpft – einem NFT in Kryptowährung -, der auf der Blockchain-Plattform von Ethereum als Eigentumsurkunde gehandelt werden konnte. Und dem Inhaber das Eigentum an einem bestimmten Kätzchen gewährte.

Beeple nicht allein

Beeple ist bei weitem nicht der einzige Künstler, der von dem Kunstwandel profitiert. Grimes etwa verkaufte ihre zehnteilige digitale Kunst um knapp sechs Millionen Euro. Chris Torres hat seine Nyan Cat vor zehn Jahren erstellt und sie Mitte Februar um über 482.000 US-Dollar (300.000 ETH) an einen Sammler gebracht.

Nyan Cat wurde um rund 482.000 US-Dollar verkauft

Heute ist laut nonfungible.com der Handel mit NFTs bei einem Wert von über 250 Millionen US-Dollar angelangt. Das stellt eine Steigerung um rund 300 Prozent zum Vorjahr dar. Weitere Plattformen, auf denen große Summen an Kryptowährung und anderen Zahlungsmitteln ausgebeben werden, um Token zu erstehen: Rarible, OpenSea, CryptoPunks und Nifty Gateway, das von den Kryptowährungs- und Bitcoin-Investor-Zwillingen Tyler und Cameron Winkelvoss unterstützt wird.

Die Kritik an der Meme-Kunst

Das große Unverständnis, das vorrangig bei Kritikern der Sache auftritt, ist, die vorherrschende Lust das Original eines Meme oder eines Kurz-Clips zu besitzen. Memes und Animationen können per Screenshots oder Download auch kostenlos abgespeichert werden, Video-Clips und Renderings geistern frei im Netz herum und können ebenso heruntergeladen werden, so die wortgewordene Kritik.

Mona Lisa an die Wand?

Wer allerdings schon einmal im Louvre war, so das Gegenargument, und ein Foto von der Mona Lisa geknipst hat, kann es sich ausdrucken und als Poster daheim hängen haben. Das Original jedoch besitze er nicht.

Kunstkauf = Angeberrecht-Erwerb?

Und wenn die NY-Times die Frage stellt, warum eine gewisse Art von „Angeberrechten“, die Kunstsammler beim Kauf von Kunst in der analogen Welt in Wirklichkeit erstehen, so die These, nun im digitalen Raum etwas Irrsinniges sein soll, dann weisen sie damit zugleich auf ein neues Ökosystem hin, das durch Technologie getrieben wird. Anders Petterson, Autor des „The Hiscox Online Art Trade Report„, wortwörtlich im US-Blatt: „Millennials sind mit dieser Art von Technologie vertraut. Es besteht das Potenzial, ein völlig neues Ökosystem außerhalb der traditionellen Kunstwelt zu eröffnen.“

Memes und digitale Kunst als Ergänzung

Laut Federica Beretta, Galeriedirektorin der in London ansässigen Opera Gallery, die im Wire zitiert wird, sieht den Aufstieg der digitalen Kunst und Memes vor allem der Pandemie geschuldet und erklärt sich den Trend folgendermaßen: „Die digitale Welt bietet Künstlern, Sammlern, Museen und Galerien außergewöhnliche Möglichkeiten und könnte auch als fantastische Ergänzung zur traditionellen Kunst angesehen werden. Ich glaube nicht, dass Kunst in Zukunft nur noch digital wird.“.

NFT ermöglicht Wert-Zuordnung

Ein weiteres Pro-Argument, dass dem besseren Verständnis der Netz-Vorgänge dienen soll, liefert auch Noah Davis, Spezialist für Nachkriegs- und zeitgenössische Kunst bei Christie’s im „the Wire“-Gespräch. „Als Mechanismus ermöglichen NFTs die Zuordnung von Wert zur digitalen Kunst, was die Tür zu einem Meer von Möglichkeiten für ein Medium öffnet, das von physischen Einschränkungen nicht gezügelt wird.“

Christie’s: Beeple-Collage noch erstehbar

Ob ein Ende der Pandemie und die Öffnung von Museen und Galerien den Pixel-Hype bremsen können, wird sich weisen. Da aber der einhellige Ton erst den Beginn dieses Marktes preist, ist damit nicht und eher mit dem Gegenteil zu rechnen. Wobei gesagt werden muss, dass sich auch viele Fragen, wann diese Blase zu platzen droht.

Wer dennoch plötzliches Interesse an digitaler Kunst verspürt: Das Auktionshaus Christie’s verkauft derzeit seine erste digitale Krypto-Kunst, von Beeple. Es zeigt eine Collage aus 5000 Fotos. Derzeit liegen die Gebote bei 3,25 Millionen US-Dollar. Die Auktion läuft noch bis 11. März 2021. Für andere, die sich entweder selbst als Netz-Artisten versuchen wollen oder vielleicht noch Startup-Kapital benötigen. Hier ein Meme-Generator.

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Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic
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„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

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