01.07.2022

Because Animals: US Cultured-Meat-Startup für Tierfutter plant Errichtung eines Standorts in Wien

Das US-amerikanische Startup "Because Animals" hat sich auf die Entwicklung von Laborfleisch für Tiernahrung spezialisiert. Für 2023 plant das Unternehmen die Errichtung eines Standorts in Wien, wie CEO & Co-Founderin Shannon Falconer gegenüber brutkasten Earth erläutert.
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Because Animals
Shannon Falconer | (c) Linkedin Shannon Falconer & Because Animals

Das 2016 in den USA gegründete Startup Because Animals zählt weltweit zum ersten BioTech-Unternehmen, das sich auf die Entwicklung von kulturvierten Laborfleisch speziell für Tiernahrung spezialisiert hat. Das Besondere an dem Unternehmen: Because Animals verzichtet bei der Fleischzüchtung bewusst auf das sogenannte fötale Rinderserum (FBS). Dieses wird bei der Schlachtung von trächtigen Kühen gewonnen und kommt in der Regel noch immer bei der Herstellung von zellbasiertem Fleisch zur Anwendung. Als Alternative entwickelte Because Animal ein tierfreies Wachstumsmedium, das aus Vitaminen und verschieden Spurenelementen besteht, die für die Replikation von Zellen erforderlich sind.

Because Animals arbeitet an Marktstart

Für die Entwicklung und Skalierung der neuartigen Methode konnte Because Animals rund um Co-Foudnerin Shannon Falconer in der Vergangenheit zahlreiche Seed-Investmentrunde abschließen. Zu den Investoren zählen unter anderem die US-amerikanischen VCs Draper Associates und SOSV. Zudem bietet Because Animals auch eine Reihe fleischfreier Bio-Leckerbissen und Nahrungsergänzungsmittel für Hunde und Katzen an. Der Marktstart für das kulturvierte Laborfleisch für Heimtiernahrung ist allerdings noch nicht erfolgt, da zuvor noch die Zulassung durch die FDA für den US-amerikanischen bzw. die EFSA für den europäischen Markt erforderlich ist. Bis dato ist Singapur laut Falconer der einzige Staat weltweit, der eine entsprechende Regelung für den Verzehr von Laborfleisch geschaffen hat.

Errichtung eines Standortes in Wien

Wie Falconer weiters ausführt, plant das Startup aktuell den Abschluss einer Series-A-Investmentrunde von mindestens 25 Millionen US-Dollar. Mit dem frischen Kapital soll neben dem Hauptsitz in Chicago und einem weiteren Standort in Kanada auch ein neuer Standort in Wien eröffnet werden.

Ziel der neuen Facility in Wien wird es sein, die Kosten der Produktion für kulturviertes Laborfleisch weiter zu senken. Aktuell läuft für die Errichtung die Planungsphase, wobei die Eröffnung frühestens ab Mitte 2023 erfolgen soll. Insgesamt sollen zusätzlich rund 15 Mitarbeiter:innen eingestellt werden. Die Investitionskosten beziffert Falconer zwischen zehn und 13 Millionen US-Dollar. Warum Becauce Animals Österreich als Standort ausgewählt hat, sind auch persönlicher Natur. „Zunächst ist Österreich ein wunderbarer Ort um hier zu leben. Zudem hatte mein Mann bereits einen Job in dieser Region und wir haben uns kurzerhand dazu entschlossen ganz nach Österreich zu ziehen“, so Falconer abschließend.


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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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