22.03.2021

Beat3: Wie aus einer Bierwette eine Klimaschutz-App für Kinder wurde

Mit der Smartphone-App Beat3 der beiden Wiener Gründer Alexander Ruzicka und Matthias Nell können Kinder und Jugendliche an "Klima-Challenges" teilnehmen und Punkte für Gewinnspiele sammeln. Die Klimaschutz-App zählt mittlerweile zahlreiche namhafte Unternehmen und Startups sowie Städte und Gemeinden als Kooperationspartner.
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Beat3
Aktuell läuft eine Spezial-Challenge mit dem Jane Goodall Institut - Austria | (c) Beat3

Die Idee zur Klima App Beat3 rund um die beiden Gründer Alexander Ruzicka und Matthias Nell ist vor rund zweieinhalb Jahren entstanden. „Angetrieben von Fridays for Future haben wir uns gedacht, dass wir unsere Lebensstile umkrempeln müssen. Wir haben sehr schnell erkannt, dass dies gar nicht so einfach ist, da es viel mit Verboten und Verzicht zu tun hat“, so Ruzicka.

Um mehr Spaß in die „ernste Sache“ zu bringen, hat Ruzicka gemeinsam mit seinem damaligen Arbeitskollegen Matthias Nell angefangen, sich kleine „Challenges“ auszudenken. Diese umfassten zu Beginn unter anderem den Verzicht auf Fleisch oder das eigene Auto. Wie Nell und Ruzicka erläutern, durfte natürlich eine Belohnung nicht fehlen: Der Sieger musste dem Verlierer nämlich eine Runde Bier ausgeben.

Die Entstehungsgeschichte von Beat3

Was anfangs zu zweit und mit ein paar Runden Bier begann, sollte weiter wachsen. Schnell folgten weitere Freunde und Bekannte, die sich an den Challenges beteiligten. Ruzicka und Nell erstellten für die Challenges einen eigenen E-mail-Verteiler.

Zunächst beteiligten sich rund 30 Personen an den Challenges. Im Zuge des ersten Lockdowns wuchs die Zahl der Teilnehmer auf rund 90 Erwachsene an. Aufgrund des gestiegenen Interesses wurde Ruzicka und Nell bald klar, dass ein einfacher E-Mail-Verteiler bald nicht mehr ausreichen würde. Eine eigene App musste programmiert werden.

Matthias Nell und Alexander Ruzicka | (c) Beat3

Gamefication & Kinder als Hauptzielgruppe

Neben den gestiegenen technischen Anforderungen sollte ein weiteres Learning die Entstehungsgeschichte von Beat3 maßgeblich prägen. „Was wir herausfanden: Es waren nicht so sehr die Erwachsenen, die an Beat3 Interesse hatten und die Challenges wirklich durchzogen, sondern auch immer mehr ihrer Kinder.“

Im Sommer 2020 wurde die App weiterentwickelt und Gamefication-Elemente und weitere Challenges integriert. So konnten die Nutzer im Rahmen von Challenges Punkte sammeln und diese wiederum bei Gewinnspielen einsetzen. Zu gewinnen gab es unter anderem ein Bio-Kisterl vom bekannten Biohof Adamah aus dem Marchfeld. Zudem sprangen weitere Partner, wie everdrop, heldengrün oder energy hero, mit auf.

„Der Klimawandel ist sehr schwer greifbar, Erfolge wird man so schnell nicht spüren. Über unsere App wollen wir, ähnlich wie bei Sport-Apps, die Erfolge greifbar machen und setzen daher auf Gamefication und Preise“, so Nell über die Zielsetzung von Beat3.

Spezial-Challenges und Nutzerwachstum

Im Oktober 2020 erfolgte schlussendlich gemeinsam mit weiteren großen Sponsoren der Launch der App. Als Kooperationspartner konnten beispielsweise die Uniqa, Wien Energie oder die Wiener Linien gewonnen werden. Die App umfasste zu diesem Zeitpunkt eine Vielzahl an Challenges und wurde zudem an Wiener Schulen getestet.

Im Rahmen der Pilotphase mit ausgewählten Schulen stieg die Anzahl der Downloads auf über 500, von denen rund 100 bis 150 aktive Nutzer geblieben sind. Wie Ruzicka erläutert, steigt die Zahl der Nutzer je nach Spezial-Challenge aktuell auf 200 bis 300 aktive Nutzer.

Derzeit läuft unter anderem eine Spezial-Challenge zum internationalen Tag des Waldes, der am 21. März stattfand. Dafür sind die beiden Beat3-Gründer eine Kooperation mit dem Jane Goodall Institut eingegangen, das beim Erreichen des Gemeinschaftsziels von einer Million Punkte 1000 Bäume in Uganda pflanzt. Die Challenge läuft übrigens noch bis 28. März.

Zusammenarbeit mit Städten, Gemeinden und Startups

Neben größeren Unternehmen, die als Kooperationspartner auftreten und die App mit ihren Spezial-Challenges und Featured-Content mitfinanzieren, beteiligen sich auch Städte und Gemeinden als Partner.

Zudem arbeiten Nell und Ruzicka auch mit österreichischen Startups zusammen. Rund um den Tag der Bienen, der am 20. Mai stattfindet, plant das Startup aktuell eine eigene Challenge mit dem Wiener Startup Hektar Nektar, das mit dem sogenannten Projekt 2028 eine eigene Bienenschutz-Initiative ins Leben gerufen hat.

Beat3 erlaubt kein Greenwashing

Und die beiden Gründer, die sich mittlerweile Vollzeit dem weiteren Wachstum von Beat3 widmen, haben noch viel vor: „Es gibt so viele Themen, die wir mit unserer App abdecken können“, so Nell. Dem fügt Ruzicka abschließend hinzu: „Unternehmen, die lediglich ein Greenwashing betreiben wollen, werden bei uns niemals eine Bühne bekommen. Darauf achten wir sehr genau.“

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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