18.01.2018

BCC: Bitconnect-Coin verzehnfacht sich trotz Pyramidenspiel-Skandals

Erst gestern war der Preis des Bitconect-Coins BCC komplett eingebrochen, nachdem der Service beendet wurde. Nun wird schon wieder eifrig damit spekuliert.
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BCC stieg wieder an
Screenshot: www.coinmarketcap.com

„Alles was bei Krypto falsch läuft auf einem einzigen Bild… #Scam #Ponzi #bitconnect #bcc“ schreibt TenX-Founder Julian Hosp auf Facebook über einen Screenshot. Er zeigt den Kurs des Bitconnect-Coins BCC und dessen Preissteigerung innerhalb der vorangegangenen 24 Stunden. Unglaubliche 393,78 Prozent sind es, die da abgebildet sind. Zwischenzeitlich war die Steigerung sogar deutlich höher. Und das, obwohl Bitconnect eigentlich gestern mehr oder weniger zu Grabe getragen wurde – der Brutkasten berichtete. Denn hinter dem Coin steht – das ist, obgleich die Unschuldsvermutung gilt, sehr sicher – ein klassisches Pyramidenspiel. Und das ist gestern geplatzt. Der Service wurde beendet.

+++ Bitconnect: Die Pyramide bricht zusammen +++

Zwischenzeitlich war der Coin daher vom letzten Höchststand von 331 US-Dollar am Dienstag auf unter sechs US-Dollar gefallen. Und es gab guten Grund zur Annahme, dass BCC ob des offensichtlichen Platzens des mutmaßlichen Betrugsmodells in der Bedeutungslosigkeit bleibt.

„Pump and Dump“ bei BCC?

Wer das dachte, hat aber nicht mit einer seltsamen Dynamik unter Krypto-Spekulanten gerechnet. Keine 20 Stunden nach dem Tiefststand, war der Coin wieder auf fast 80 US-Dollar. Der Grund: Für die ins Bodenlose gefallenen BCC-Coins fanden sich tatsächlich Käufer, die auf eine kurzfristige Wertsteigerung hofften – ungeachtet des Skandals. In Foren wird wohl zurecht ein klassisches „Pump and Dump“-Schema vermutet. Und die Wertsteigerung passierte dann auch. Die Trading-Aktivität stieg bei einem Kurs von etwa 30 US-Dollar sogar nochmal stark an. Noch viele weitere Trader wollten offenbar am kurzfristigen Anstieg teilhaben.

War es das jetzt, oder doch nicht?

Bei über 70 US-Dollar wurde es den Spekulanten, die gewiss  wussten, was sie da handeln, dann scheinbar zu heiß. Nach dem „Pump“ folgte der „Dump“. Der Kurs purzelte wieder auf rund 40 US-Dollar, wo er im Moment (18:00 Uhr) steht  (Aktueller Kurs hier). Ob es das nun endgültig mit BCC war, ist noch nicht gesagt. Denn eines zeigt sich klar: Preisvoraussagen sind im Krypto-Bereich schlicht unmöglich, wenn sogar ein offensichtlicher „Shitcoin“, wie es die Szene nennt, für Spekulations-Spiele genutzt wird.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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