19.07.2018

Wiener Startup Finnest im Finale des weltweit größten FinTech-Wettbewerbs

Die Wiener Crowdinvesting-Plattform Finnest hat unter hunderten Teilnehmern beim renommierten FinTech-Wettbewerb "BBVA Open Talent" der BBVA Bankengruppe das Finale erreicht. Co-Gründer Joerg Bartussek sprach mit dem Brutkasten über die Bedeutung dieses Erfolgs für das Startup.
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Finnest im Finale bei BBVA Open Talent
(C) Finnest - Finnest-Gründer Günther Lindenlaub und Joerg Bartussek bejubeln den Finaleinzug beim BBVA Open Talent 2018.

Der Wettbewerb BBVA Open Talent wird seit mittlerweile zehn Jahren von der BBVA ausgetragen. Mit über 70 Millionen Kunden in mehr als 30 Ländern ist sie eines der größten globalen Finanzinstitute. Gesucht werden die weltweit „besten Ideen, Projekte und Lösungen“ um die Zukunft der Finanzdienstleistungen zu transformieren. Unter hunderten Einreichungen wurden neun Finalisten in drei Kategorien ausgezeichnet. Das Wiener Startup Finnest schaffte in der Sparte „Fintech for Business“ als einziges deutschsprachiges Unternehmen den Finaleinzug und erhält nun einen „Fast-Track“-Zugang zum Top-Management der Bank.

+++ Speedinvest-Exit: FinTech-Startup “Holvi” geht an Bankengruppe BBVA +++

Finnest: Kooperation mit BBVA in Aussicht

„Jährlich werden Tausende FinTechs von der BBVA gescannt. Das Finale findet zwar erst im Oktober statt (Anm.: inklusive 150.000 Euro für den Sieger), aber der eigentliche Preis ist die Aussicht auf eine Zusammenarbeit mit der Bank“, sagt Finnest-Co-Founder Joerg Bartussek. „Normalerweise dauert es Jahre, um beim Top-Management der Bankengruppe in Madrid einen Termin zu bekommen. Unser Stichtag steht schon“. Der Pitch beim Event folgte der Einreichung einer beträchtlichen Anzahl von Dokumenten und dauerte dann aber nur fünf Minuten, so Bartussek weiter. In dieser Zeit überzeugte Finnest das „Senior Management“ der BBVA mit seinem Track Record.

Kein Ausfall seit Bestehen des Unternehmens

Das Wiener Unternehmen ist im deutschsprachigen Raum und der Slowakei tätig und wurde 2014 von ex-Banker Günther Lindenlaub und ex-eBay-Manager Joerg Bartussek gegründet. Finnest hat sich auf Crowdinvesting für Unternehmen mit guter Bonität spezialisiert. Explizit werden über die Plattform keine Startups, sondern mittelständische Unternehmen finanziert. „Finnest ist seit zweieinhalb Jahren am Markt und hat in dieser Zeit rund 30 Millionen Euro finanziert. In dieser Zeit gab es keinen Ausfall“, sagt Bartussek. Er spielt damit auf Fälle bei anderen Crowdinvesting-Plattformen an, wie etwa zuletzt bei Conda mit Nixe-Bier. „Alle im Finanzsektor denken gerade über Lösungen im Bereich Online-Unternehmensfinanzierung nach. Unser innovativer Ansatz und die Kundenfreundlichkeit der Plattform, hat die Jury schlussendlich überzeugt“.

Das sind die weiteren Finalisten des BBVA Open Talent 2018

Am Wettbewerb nahmen mehrere hundert Unternehmen in den drei Kategorien „Fintech for Business“, „Fintech for Future“ und „Fintech for People“ teil. Gemeinsam mit Finnest konnten noch Dunforce, eine Software-Firma und Sedicii, ein „identity verification Startup“ in der Sparte „Fintech for Business“ den Finaleinzug bejubeln. Die Finalisten in den anderen Kategorien sind bei „Fintech for Future“ Taqanu, eine Blockchain-basierende „digital identity-Plattform“, Cindicator, ein „hybrid intelligence System“ und erneut Sedicii, die gleich zweimal ein Finale erreichten.

Bei „Fintech for People“ setzte sich ToGarantido, eine Chatbot-Plattform durch, die auf „Low Income“ in Lateinamerika spezialisiert, Versicherungslösungen anbietet. Gefolgt von ChargeAfter, einem Unternehmen, das „real-time-offerings“ in Sachen Finanzierungsmöglichkeiten bietet. Den letzten Finalplatz nimmt Cashaa, eine „smart digital wallet“, ein.


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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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