19.07.2018

Wiener Startup Finnest im Finale des weltweit größten FinTech-Wettbewerbs

Die Wiener Crowdinvesting-Plattform Finnest hat unter hunderten Teilnehmern beim renommierten FinTech-Wettbewerb "BBVA Open Talent" der BBVA Bankengruppe das Finale erreicht. Co-Gründer Joerg Bartussek sprach mit dem Brutkasten über die Bedeutung dieses Erfolgs für das Startup.
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Finnest im Finale bei BBVA Open Talent
(C) Finnest - Finnest-Gründer Günther Lindenlaub und Joerg Bartussek bejubeln den Finaleinzug beim BBVA Open Talent 2018.

Der Wettbewerb BBVA Open Talent wird seit mittlerweile zehn Jahren von der BBVA ausgetragen. Mit über 70 Millionen Kunden in mehr als 30 Ländern ist sie eines der größten globalen Finanzinstitute. Gesucht werden die weltweit „besten Ideen, Projekte und Lösungen“ um die Zukunft der Finanzdienstleistungen zu transformieren. Unter hunderten Einreichungen wurden neun Finalisten in drei Kategorien ausgezeichnet. Das Wiener Startup Finnest schaffte in der Sparte „Fintech for Business“ als einziges deutschsprachiges Unternehmen den Finaleinzug und erhält nun einen „Fast-Track“-Zugang zum Top-Management der Bank.

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Finnest: Kooperation mit BBVA in Aussicht

„Jährlich werden Tausende FinTechs von der BBVA gescannt. Das Finale findet zwar erst im Oktober statt (Anm.: inklusive 150.000 Euro für den Sieger), aber der eigentliche Preis ist die Aussicht auf eine Zusammenarbeit mit der Bank“, sagt Finnest-Co-Founder Joerg Bartussek. „Normalerweise dauert es Jahre, um beim Top-Management der Bankengruppe in Madrid einen Termin zu bekommen. Unser Stichtag steht schon“. Der Pitch beim Event folgte der Einreichung einer beträchtlichen Anzahl von Dokumenten und dauerte dann aber nur fünf Minuten, so Bartussek weiter. In dieser Zeit überzeugte Finnest das „Senior Management“ der BBVA mit seinem Track Record.

Kein Ausfall seit Bestehen des Unternehmens

Das Wiener Unternehmen ist im deutschsprachigen Raum und der Slowakei tätig und wurde 2014 von ex-Banker Günther Lindenlaub und ex-eBay-Manager Joerg Bartussek gegründet. Finnest hat sich auf Crowdinvesting für Unternehmen mit guter Bonität spezialisiert. Explizit werden über die Plattform keine Startups, sondern mittelständische Unternehmen finanziert. „Finnest ist seit zweieinhalb Jahren am Markt und hat in dieser Zeit rund 30 Millionen Euro finanziert. In dieser Zeit gab es keinen Ausfall“, sagt Bartussek. Er spielt damit auf Fälle bei anderen Crowdinvesting-Plattformen an, wie etwa zuletzt bei Conda mit Nixe-Bier. „Alle im Finanzsektor denken gerade über Lösungen im Bereich Online-Unternehmensfinanzierung nach. Unser innovativer Ansatz und die Kundenfreundlichkeit der Plattform, hat die Jury schlussendlich überzeugt“.

Das sind die weiteren Finalisten des BBVA Open Talent 2018

Am Wettbewerb nahmen mehrere hundert Unternehmen in den drei Kategorien „Fintech for Business“, „Fintech for Future“ und „Fintech for People“ teil. Gemeinsam mit Finnest konnten noch Dunforce, eine Software-Firma und Sedicii, ein „identity verification Startup“ in der Sparte „Fintech for Business“ den Finaleinzug bejubeln. Die Finalisten in den anderen Kategorien sind bei „Fintech for Future“ Taqanu, eine Blockchain-basierende „digital identity-Plattform“, Cindicator, ein „hybrid intelligence System“ und erneut Sedicii, die gleich zweimal ein Finale erreichten.

Bei „Fintech for People“ setzte sich ToGarantido, eine Chatbot-Plattform durch, die auf „Low Income“ in Lateinamerika spezialisiert, Versicherungslösungen anbietet. Gefolgt von ChargeAfter, einem Unternehmen, das „real-time-offerings“ in Sachen Finanzierungsmöglichkeiten bietet. Den letzten Finalplatz nimmt Cashaa, eine „smart digital wallet“, ein.


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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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