26.04.2017

Bayerischer Energieversorger startet Kampagne bei CONDA

Der genossenschaftseigene Energieversorger Deutsche BürgerEnergie aus Bayern begibt sich bei Österreichs größter Crowdinvesting-Plattform CONDA auf Investorensuche. Denn der deutsche Energiemarkt hält für österreichische Investoren großes Potenzial bereit.
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Ein bayrischer Energieversorger setzt auf die heimische Plattform CONDA und hofft auf österreichische Investoren. Eisenhans-fotolia.com

Viele Versorger erhöhen die Strompreise jährlich, in den vergangenen 15 Jahren sind die Kosten für den Endverbraucher um mehr als 25 Prozent gestiegen. Trotzdem befinden sich noch immer mehr als ein Drittel aller privaten Endkunden im teuersten Tarif, der sogenannten Grundversorgung. Wer reinen Ökostrom beziehen will, bezahlt dafür üblicherweise mehr. Über die Deutsche BürgerEnergie können Kunden grünen Strom dauerhaft günstig und ohne versteckte Kosten beziehen und CONDA-Crowdinvestoren vom Marktpotenzial in Deutschland mitprofitieren.

Mangelnde Transparenz führt zu falschen Überzeugungen

Mehr als 4 Mio. Privatkunden haben 2015 in Deutschland den Stromanbieter gewechselt. In einer repräsentativen Umfrage gaben 40 Prozent von ihnen als Grund den Energiepreis an. Ein weiterer Wechselgrund ist für viele der Wunsch nach Ökostrom. Durch mangelnde Transparenz beim Strompreis sind viele Verbraucher fälschlicher Weise der Ansicht, dass grüne Energie teurer ist als Strom aus konventioneller Erzeugung. „Unkenntnis lässt viele Verbraucher bei einem Wechsel des Stromanbieters zögern. Die mangelnde Transparenz machen sich diverse Anbieter über Preisvergleichsportale zu Nutze. Das vermeintlich günstige Angebot hat in den allermeisten Fällen aber Konditionen, mit denen der Kunde nach der Erstlaufzeit zur Kasse gebeten wird“, sagt Swen Hansen, Vorstandsmitglied der Energiegenossenschaft DeBE Deutsche BürgerEnergie eG.

Redaktionstipps

Saubere Energieerzeugung und günstige Energieversorgung

Während die Genossenschaft mit über einem Dutzend eigener Solar- und Windparks viele Gigawatt Ökostrom erzeugt, übernimmt der Energieversorger Deutsche BürgerEnergie GmbH als Tochterunternehmen die Versorgung von Kunden mit Ökostrom in ganz Deutschland. „Im Schnitt ist der Preis pro Kilowattstunde für unseren Ökostrom um 10 Prozent günstiger als konventionell erzeugter Strom kommunaler Grundversorger“, erklärt Hansen. Das Unternehmen bietet seinen Kunden zusätzlich eine detaillierte Aufschlüsselung aller Preisbestandteile sowie Vergleichsrechnungen und schafft damit echte Transparenz, die man bisher nicht gewohnt war. „Im Gegensatz zu vielen Angeboten auf diversen Preisvergleichsportalen gibt es bei uns keine Zusatzkosten oder störendes Beiwerk“, sagt Hansen weiter.

Durch mangelnde Transparenz beim Strompreis sind viele Verbraucher fälschlicher Weise der Ansicht, dass grüne Energie teurer ist als Strom aus konventioneller Erzeugung.

Grüner Strom endet nicht an der Steckdose

Durch den Ausbau der eigenen Wind- und Solarparks plant die DeBE Deutsche BürgerEnergie eG den Anteil regenerativer Energie am Strommarkt weiter zu steigern. Das sogenannte Vorrangrecht gewährleistet dabei, dass Ökostrom im Vergleich zu konventionell erzeugtem Strom immer bevorzugt in das Netz eingespeist werden muss. Auf diese Weise kann mit einer garantierten Abnahme geplant und gleichzeitig der Anteil des grünen Stroms gesteigert werden. „Vor allem Unternehmen, die unsere saubere Energie beziehen, stehen wir auch beratend zur Seite“, so Hansen. „Unsere Mitarbeiter beantworten dabei Fragen zur Energieeffizienz und helfen bei der Optimierung im Betrieb.“ Ziel ist eine nachhaltige Erzeugung und ein verantwortungsbewusster Umgang mit Energie.

Investieren in die Energiewende

Auf www.conda.at können auch Investoren aus Österreich die Kampagne unterstützen. Der minimale Zeichnungsbetrag liegt bei 100 Euro. „Neben einer Unternehmenswertbeteiligung am Ende der Laufzeit profitiert jeder Anleger auch von einem Basiszins von 4,5 Prozent“, erklärt CONDA-Vorstand Daniel Horak und ergänzt: „Zusätzlich gibt es attraktive Prämien bei höheren Investments.“ Zum bundesweiten Tag der Erneuerbaren Energien am 29. April in Deutschland haben Interessierte zudem die Gelegenheit, bei einem Anlagenrundgang auf dem Gelände des genossenschaftseigenen Bürger-Solarparks Unterhaid nahe Bamberg, mehr über die Funktionsweise und Möglichkeiten der Sonnenenergie zu erfahren. „Mit dem Crowdinvesting werden wir die Aktivitäten als Versorger mit nachhaltiger Energie von Bürgern für Bürger weiter ausbauen. Jede Investition ist eine aktive Unterstützung der Energiewende durch den Verbraucher. Gemeinsam haben wir es in der Hand, das gewaltige Potenzial nachhaltiger Energie in Deutschland auszuschöpfen“, so Hansen abschließend.

Über CONDA

CONDA ist Österreichs größte Crowdinvesting-Plattform. Seit der Gründung im Jahr 2013 konnte das Unternehmen erfolgreich 81 Projekte mit 17,5 Millionen Euro finanzieren. Mittlerweile zählt das Beratungsunternehmen rund 9.000 internationale Investoren zu seiner aktiven Crowd und gibt diesen die Möglichkeit, länderübergreifend in Unternehmen in Österreich, Deutschland, der Schweiz, Liechtenstein, Slowenien, der Slowakei und in Polen zu investieren. Mit dem neuen, innovativen Projekt „Venture Space“ hat die Crowd erstmals die Chance, gemeinsam in bis zu 20 Wachstumsunternehmen zu investieren und von deren Wertsteigerung zu profitieren.

Mehr Infos auf www.conda.at

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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