03.03.2023

Ungereimtheiten bei Bavarian Airlines: 18-jähriger Airline-Gründer ist offenbar erst 15

Eine investigative Recherche des deutschen Magazins Gründerszene fördert zahlreiche Widersprüche zu Aussagen von Bavarian Airlines-Gründer Adem Karagöz zutage.
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Bavarian Airlines-Gründer Adem Karagöz | Foto privat
Bavarian Airlines-Gründer Adem Karagöz | Foto privat

Als der brutkasten im Jänner zunächst einen Kurzbeitrag und dann ein Interview zur geplanten, aber nicht formell gegründeten neuen Fluglinie Bavarian Airlines veröffentlichte, war für die Leser:innen wohl das junge Alter des Gründers Adem Karagöz einer der spannendsten Punkte. Wie eine investigative Recherche des deutschen Magazins Gründerszene nun ergab, stimmte das hier und auch in zahlreichen anderen Medien genannte Alter 18 aber offenbar nicht. Karagöz soll sich gegenüber Geschäftspartner:innen, Medien und Co. älter gemacht haben und tatsächlich erst 15 sein. Und das ist nur eine von zahlreichen Ungereimtheiten. Es stehen mehrere Vorwürfe gegenüber dem Gründer im Raum, die dieser allesamt dementiert.

Vorwürfe: Hunderttausende Euros Schulden und gefälschte Kontoauszüge

Für das jüngere Alter von Karagöz legt die Gründerszene mehrere Indizien vor, etwa ein LinkedIn-Profil laut dem er erst 2026 sein Abitur machen wird, und einen alten Beitrag einer Lokalzeitung über einen Taekwondo-Verein. Ein Investor behauptet zudem, den Reisepass des Gründers, laut dem dieser erst 15 sei, gesehen zu haben. Derselbe Investor sagt auch, er habe Karagöz eine Zeit lang Flüge, Hotelaufenthalte, Geschäftsessen und einen ausschweifenden Lebensstil finanziert, weswegen dieser ihm rund 45.000 Euro schulde. Hinzu kämen weitere 120.000 Euro an nicht beglichenen Rechnungen für Consulting, ein Security-Unternehmen und PR, die über sein Netzwerk zustande gekommen seien. Als Sicherheit habe ihm Karagöz Kontoauszüge der Schweizer Bank UBS über drei Millionen Schweizer Franken vorgelegt, die sich später als gefälscht herausgestellt hätten.

Noch mehr Geld schuldet Karagöz laut dessen Chef dem Dienstleister Universal Airlines, über den er die Flugzeuge für Bavarian Airlines mieten wollte. 300.000 Euro seien nach einem Termin in Malta in Rechnung gestellt und danach nicht bezahlt worden. Auch ein Immobilienmakler, über den der junge Gründer eine mehrere Millionen Euro teure Wohnung kaufen wollte, und ein Berater, der den Business Plan erstellte, sprechen gegenüber der Gründerszene von nicht bezahlten Schulden.

Bavarian Airlines-Gründer Karagöz soll sich als Doktor ausgegeben haben

Der oben genannte Investor sieht das Projekt Bavarian Airlines nach einer Konfrontation mit Adem Karagöz und seinem Ausstieg als „gestorben“ an. Er wolle nun unter anderem wegen gewerbsmäßigem Betrug Strafanzeige erstatten, aber etwa auch wegen unrechtmäßigem Führen eines Doktortitels, was der junge Gründer auf Verträgen teilweise getan habe. Zuletzt wurde er laut Gründerszene kurzzeitig von der deutschen Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf festgehalten. Gegenüber dem Magazin weist Karagöz, wie bereits oben erwähnt, sämtliche Anschuldigungen zurück und gibt an, das Projekt weiterführen zu wollen.

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Wolfgang Hattmannsdorfer | (c) drehwerk / Peter Mayr
Wolfgang Hattmannsdorfer setzt mit „Made in Europe and Partner Countries“ den nächsten Umsetzungsschritt der Industriestrategie 2035. | (c) drehwerk / Peter Mayr

Die Industriestrategie 2035 nimmt immer klarere Formen an (brutkasten berichtete). Durch den nächsten Umsetzungsschritt „Made in Europe and Partner Countries“ soll mit rund 70 Milliarden Euro öffentlicher Kaufkraft nun die europäische Wertschöpfung gestärkt werden. „Nur 0,6 Prozent aller Aufträge stehen für 50 Prozent des gesamten Beschaffungsvolumens, und genau da müssen wir ansetzen. Dort wo die großen Summen, dort wo die Milliarden bewegt werden“, sagt Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer, der sich auf eine vom Lieferketteninstitut ASCII erstellte Analyse bezieht.

Startups werden in diese vergleichsweise kleine Zahl großer Aufträge nicht fallen. Auf Nachfrage von brutkasten hieß es vom Wirtschaftsministerium: „Diesen Beschaffungen kommt eine besondere strategische Hebelwirkung zu. Wenn bei diesen großen Aufträgen neben dem Anschaffungspreis auch Qualität, Lebenszykluskosten, Innovation, Versorgungssicherheit und europäische Wertschöpfung stärker berücksichtigt werden, kann bereits bei wenigen Verfahren eine große wirtschaftspolitische Wirkung erzielt werden.“ Die Frage, ob Startups in Zukunft stärker in der Beschaffung berücksichtigt werden sollen, wurde nicht beantwortet.

„Startups können Lösungen für zentrale Zukunftsaufgaben liefern“

Ganz unberücksichtigt sollen Startups aber nicht bleiben. „Der öffentliche Sektor ist ein großer Hebel, um Innovationen schneller in die Anwendung zu bringen. Startups können Lösungen für zentrale Zukunftsaufgaben liefern, von Digitalisierung über Klima bis Mobilität, Gesundheit und Verwaltung“, erklärt das Wirtschaftsministerium. Konkrete Beispiele, inwiefern das Innovationspotential von Startups besser nutzbar gemacht werden soll, gibt es noch nicht. Das Wirtschaftsministerium verweist auf den Aktionsplan „Strategische Beschaffung“, der bis zum Ende des Jahres ausgearbeitet wird.

Losteilungen und Local-Content-Bezug als Unterstüzung

Im Zuge der Innovationsförderung setzt Hattmannsdorfer auf Losteilung. „Es gibt eine extrem hohe Anzahl von Einzelaufträgen, wo ein Kleiner oft gar keine Chance hat, dass er wettbewerbsfähig teilnehmen kann. Wenn man Lose teilt, gibt es hier, glaube ich, eine konkrete Chance“, sagt der Wirtschaftsminister. Das soll Klein- und Mittelbetrieben den Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen erleichtern. Das Wirtschaftsministerium betont die Wichtigkeit eines „breiten Bieterwettbewerbs“ für eine wirtschaftliche öffentliche Beschaffung.

Junge Unternehmen sollen durch einen „Local-Content-Bezug“ eine faire Möglichkeit erhalten, sich bei der Beschaffung gegen etablierte und gegen große Unternehmen durchsetzen zu können. „Das fängt bei der Ausschreibung bzw. bei der Beschaffung der Gemeinde an, unter dem Aspekt von ,Local-Content‘ Betriebe auch vor Ort entsprechend zu berücksichtigen“, sagt Hattmannsdorfer.

„Made in Europe and Partner Countries“ ist keine starre Präferenzregel

Der durchschnittliche Einzelbieteranteil, jene Verfahren ohne Wettbewerb, liegt bei 40 Prozent. Durch „Made in Europe and Partner Countries“, bei dem man sich auf den europäischen Standort fokussieren will, soll dieses Problem aber nicht verstärkt werden. „‚Made in Europe and Partner Countries‘ ist nicht als starre Präferenzregel zu verstehen“, erklärt das Wirtschaftsministerium und ergänzt: „Strategische Beschaffung und ein breiter Bieterwettbewerb sind dabei keine Gegensätze, sondern müssen gemeinsam gedacht werden.“

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