24.07.2018

„Barzahlen“ bald in dm drogerie markt-Filialen verfügbar

Einkaufen, Online-Rechnungen begleichen und Bargeld abheben. All das ist bald durch eine Kooperation mit "Barzahlen" in einem einzigen Kassiervorgang in allen dm drogerie markt-Filialen Österreichs möglich.
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Barzahlen
(c) Barzahlen. Ab Ende August können KundInnen in den dm-Filialen Online-Rechnungen begleichen sowie Ein- und Auszahlungen tätigen.

Ab 21. August diesen Jahres wird es in den 391 dm drogerie markt-Filialen in Österreich neue Bargeld-Services geben. Durch eine Kooperation mit dem FinTech „Barzahlen“ können Kunden ab August Online-Rechnungen bar bezahlen und Bargeld an der Kassa abheben. „Durch die Kooperation mit Barzahlen werden unsere Filialen noch mehr zu einem Ankerpunkt im täglichen Leben unserer Kunden“, so dm Geschäftsführer Andreas Haidinger, verantwortlich für das Ressort Finanzen und Controlling. „Viele Menschen fühlen sich nicht wohl dabei, ihre Bankdaten gegenüber Online-Händlern offenzulegen. Der zusätzliche Service ermöglicht nun die Zahlung von Online-Einkäufen und Rechnungen in der vertrauten und sicheren Umgebung unserer Märkte. Ganz nebenbei können alltägliche Dinge wie Bargeldbehebungen vom Girokonto erledigt werden“, so Haidinger weiter.

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Barzahlen: „Fehlerquellen werden so komplett eliminiert“

Auch Einzahlungen auf Girokonten bei teilnehmenden Banken werden möglich sein. Nur in wenigen Bankfilialen bzw. an wenigen Bankomaten ist dies möglich. Durch die Kooperation mit Barzahlen können Banken also ihr Netz von Servicestellen noch weiter ausdehnen. Achim Bönsch, Gründer von Barzahlen, erläutert die Zielgruppe: „Verbraucher benötigen kein Online-Banking und keine Kreditkarte mehr, um im Internet bei teilnehmenden Shops wie beispielsweise Parfumdreams, Dagi Shop und Goodgames einzukaufen. Auch bei der Zahlung von Rechnungen müssen keine Kundennummern oder IBANs mehr abgetippt werden. Die häufigsten Fehlerquellen werden so komplett eliminiert.“

Bargeld als liebstes Zahlungsmittel der ÖsterreicherInnen

Möchten die KundInnen eine Überweisung tätigen, benötigen sie einen Barcode vom rechnungsstellenden Unternehmen, den sie per E-Mail, SMS oder per Post erhalten. Für Bargeldabhebungen können sich die KundInnen diesen selbst in der Bank-App erstellen. An der Kassa in der dm-Filiale wird der Barcode gescannt und schließlich wird der offene Betrag kassiert bzw. ausgezahlt. Die KundInnen erhalten dann in Echtzeit eine Bestätigung der Transaktion. In Anbetracht dessen, dass die ÖsterreicherInnen am liebsten mit Bargeld zahlen, könnte das Potential dieser Lösung groß sein. Laut einer Studie der Österreichischen Nationalbank tätigen die ÖsterreicherInnen hierzulande 82 Prozent aller Transaktionen mit Bargeld. Darüber hinaus machen Bar-Transaktionen knapp zwei Drittel des gesamten Zahlungsvolumens aus.

Über Barzahlen 
Barzahlen bietet eine Infrastruktur für Online-Überweisungen sowie Ein- und Auszahlungen im Einzelhandel. Über diese können KundInnen in den Filialen von dm drogerie markt ihre Online-Einkäufe und Rechnungen bald bar bezahlen oder Geld vom Girokonto abheben und darauf einzahlen. In Deutschland ist Barzahlen bereits seit 2013 aktiv und bietet seine Dienstleistung in rund 12.000 Partnerfilialen an. Zu den Partnern zählen u.a. REWE, PENNY, real,-, dm-drogerie markt und Rossmann.  Barzahlen kooperiert auch mit großen Energieversorgern wie E.ON, Shops wie Rakuten.de und Banken wie der DKB. Hinter Barzahlen steht die Cash Payment Solutions GmbH mit Sitz in Berlin. Sie wurde 2011 gegründet und wird von Achim Bönsch, Sebastian Seifert und Andreas Veller geführt.

(PA/red)


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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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