14.10.2025
RECHT AUF INFORMATION

Barrierefreiheitsgesetz: Diese Strafen drohen bei Nicht-Einhaltung

Digitale Barrierefreiheit ist kein Nischenthema mehr: Laut einer aktuellen Studie von AccessiWay brechen fast 50 Prozent der Gen Z Online-Käufe oder Suchvorgänge ab, weil Websites schwer zu lesen, hören oder bedienen sind. Neben Umsatzverlust drohen Unternehmen seit Inkrafttreten des Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG) am 28. Juni 2025 auch hohe Strafen. Paul Anton Mayer von AccessiWay erklärt.
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Barrierefreiheit
© Marija M. KaniŽaj - Paul Anton Mayer, Chief Growth Officer bei AccessiWay.

„Wer denkt, digitale Barrierefreiheit sei nur etwas für Menschen mit Behinderungen oder ältere Personen, irrt gewaltig: Tatsächlich brechen 49 Prozent der ‚Gen Z‘ Online-Käufe oder Suchvorgänge ab, weil Websites schwer zu lesen, hören, bedienen oder verstehen sind.“

So liest es sich in der aktuellen Studie von AccessiWay, einem europäischen Anbieter im Bereich der digitalen Barrierefreiheit. Die Gen Z bricht der Untersuchung nach häufiger Online-Käufe und Online-Suchen aufgrund von digitalen Barrieren ab als Millennials (38 Prozent) oder Babyboomer (41 Prozent).

Barrierefreiheitsgesetz seit letztem Juni in Kraft

Abseits des Themas User-Experience drohen neben dem Verlust von potentiellen Kund:innen Startups und weiteren Unternehmen erhebliche Verwaltungsstrafen, wenn sie sich nicht an das Barrierefreiheitsgesetz halten, wie Paul Anton Mayer, CGO des digitalen Accessibility-Unternehmens AccessiWay und ehemals CDO des KI-Startups capito, erklärt.

Das Barrierefreiheitsgesetz ist seit dem 28. Juni 2025 in Kraft. Mit dem Gesetz wurde die Richtlinie vom 17. April 2019 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen – bekannt als „European Accessibility Act“ – umgesetzt. Es legt EU-weit einheitliche, verpflichtende Barrierefreiheitsanforderungen fest und verpflichtet Hersteller:innen, Importeur:innen und Händler:innen von Produkten sowie Erbringer:innen von Dienstleistungen zur Einhaltung dieses EU-weiten Barrierefreiheitsstandards. Ziel des Gesetzes ist es, Menschen mit Behinderungen eine selbstbestimmte Lebensführung zu erleichtern und zur Harmonisierung des EU-Binnenmarktes beizutragen.

„Großen Teil der Gesellschaft nicht exkludieren“

„Das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) ist in erster Linie ein Gesetz zur Markt-Harmonisierung in Europa, das eine eindeutige, strategisch-relevante Problemstellung angeht: Unsere Gesellschaft überaltert, die allgemeinen Lohnkosten steigen und ein großer Teil der wirtschaftlichen Wertschöpfung verlagert sich in den digitalen Raum“, präzisiert Mayer.

Und setzt fort: „Inmitten dieser Megatrends stellt sich die Frage, wie wir in Zukunft effektiv digital arbeiten können, ohne einen großen Teil der Gesellschaft zu exkludieren. Wie können wir mit unseren Produkten und Dienstleistungen ein möglichst breites Kund:innen-Spektrum erreichen? Es wäre schlicht ineffizient, aber auch morallos, Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen oder auch Personen mit geringerer Aufmerksamkeitsspanne von digitalen Angeboten auszuschließen oder nur unzureichend zu bedienen. Für Startups bedeutet das Barrierefreiheitsgesetz daher vor allem eines: Qualitätssicherung, Reichweitensteigerung und langfristig mehr Umsatz.“

Barrierefreiheitsgesetz: 80.000 Euro Maximalstrafe

Startups, die ihre Websites, Apps, Online-Shops und andere digitale Dienstleistungen nicht barrierefrei gestalten, drohen drastische Strafen, wie der CGO betont. Die Maximalstrafe beträgt 80.000 Euro.

„Wir sehen bereits, dass diese Regelungen konsequent exekutiert werden“, sagt Mayer. „Wesentlich ist, dass die Strafen gestaffelt sind und je nach Schwere des Verstoßes gezielt Wirkung entfalten können. 40.000 Euro für eine nicht mehr aktuelle Konformitätserklärung sind nicht nur teuer, sie sind auch einfach nur peinlich.“

Die größten Hürden

In den Köpfen von Founder:innen müsse ein Bewusstsein entstehen, dass Barrierefreiheit kein lästiges Zusatzprojekt sei, sondern ein zentraler Erfolgsfaktor. In Österreich leben laut Statistik Austria rund 25 Prozent der Menschen mit Aktivitätseinschränkungen. „Wer diese durch digitale Barrieren von vornherein ausschließt, lässt enormes wirtschaftliches Potenzial liegen“, so Mayer weiter. Zudem erschweren digitale Barrieren die „Customer Journey“ auch für Menschen ohne Behinderung.

Zu den größten Hürden zählen ablenkende Werbung oder Pop-ups (38 Prozent), gefolgt von verwirrender Navigation (31 Prozent) und langen Ladezeiten (29 Prozent). Zudem klagt jede:r vierte Österreicher:in über digitale Angebote, die nicht für Mobilgeräte wie Smartphones optimiert sind.

Die AccessiWay-Studie fand konkret unterschiedliche Herausforderungen für jede Generation: Zu kleine Schriften sind die größte Barriere für Babyboomer (29 Prozent). Eine fehlende Struktur erschwert die Nutzung vor allem für Millennials (25 Prozent) und mit einer verwirrenden Navigation kann die Gen X (37 Prozent) am schlechtesten umgehen.

„Von Anfang an mitdenken“

„Für Founder:innen ist es entscheidend, digitale Barrierefreiheit von Beginn an mitzudenken“ rät Mayer. „Der Ansatz ‚Accessibility by Design‘ beschreibt die konsequente Integration von den Bedürfnissen aller Menschen in die Entwicklung neuer Produkte und Services, und zwar von der ersten Idee bis zum fertigen Touchpoint. Die Arbeit beginnt bereits bei der Auswahl des Farbschemas, setzt sich in der Planung der digitalen Infrastruktur fort und reicht bis zur gezielten Umsetzung von etablierten Standards wie den ‚Web Content Accessibility Guidelines‚ (WCAG).“

Accessibility ist für Mayer so wie SEO und GEO (Generative Engine Optimization) eine komplexe, teils technische, aber auch Nutzer:innen-fokussierte Disziplin, die nicht von allen Entscheidungsträger:innen vollständig verstanden werde. Der häufigste Fehler, den er in der Praxis sieht, ist eine einmalige Lösung eines akuten Problems, ohne dabei langfristig zu denken: „Beim nächsten Update von Website, App oder Online-Shop werden dann unbeabsichtigt schon die nächsten Barrieren eingebaut. Das führt langfristig also zu keinen echten Verbesserungen. Wir nennen das die ‚Organisatorische Barriere der Digitalen Inklusion‘. Viele hochprofessionelle Unternehmen haben mittlerweile jedoch verstanden, dass es effizienter ist, zunächst in die Qualität der eigenen Touchpoints zu investieren, bevor Millionen in Performance-Marketing gesteckt werden.“

Menschenrecht auf Information

Mayer und sein Unternehmen arbeiten in ganz Europa mit vielen Selbstvertreter-Organisationen und Menschen mit Behinderungen zusammen. Er weiß, wie sehr gekämpft wurde, um das Menschenrecht auf Informationen tatsächlich durchsetzbar zu machen.

„Deshalb sehen wir auch jetzt sehr viel Empörung, wenn Unternehmen mehr Geld für Jurist:innen ausgeben, um zu versuchen, digitale Barrierefreiheit zu vermeiden, als die eigentliche Umsetzung kosten würde“, sagt er. „Nicht nur in Europa, sondern auch global nehmen Klagen deshalb rasant zu. Eines der effektivsten Beispiele sahen wir diesen Sommer in Frankreich: Vier der größten Supermarktketten mussten innerhalb von zwei Monaten ihre Onlineshops barrierefrei machen, weil die Verbände ApiDV und Droit Pluriel mit Klagsdrohungen so viel Druck aufgebaut haben, dass eine Professionalisierung hin zu mehr digitaler Barrierefreiheit nicht mehr zu vermeiden war.“

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Celum
© Christian Huber Fotografie - (l.) Michael Kräftner, Celum-Gründer, Chairman und Chief Vision Officer, Mark Kaslatter ist neuer Chief Executive Officer bei Celum.

Im Februar des Vorjahres übernahm Christian Jüngling die Position des Chief Financial Officer (CFO) bei Celum, um neue Impulse für die Weiterentwicklung des Unternehmens zu setzen – brutkasten berichtete. Zudem bestellte das Management mit Bojan Bozic die neu geschaffene Position des Chief Services Officer (CSO). Nun gibt es auf höchster Ebene eine weitere Änderung.

Celum: Fokus auf Stärkung des Vertriebs

Mark Kaslatter übernimmt die Position des CEO und damit die Führung des Unternehmens. Sein Fokus soll auf der Stärkung des Vertriebs, des Partnerchannels und der weiteren nationalen und internationalen Expansion liegen. Celum-Gründer Michael J. Kräftner bleibt dem Unternehmen als „Chief Vision Officer“ erhalten und konzentriert sich künftig verstärkt auf die langfristige strategische Produktentwicklung.

Der gebürtige Tiroler Kaslatter verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung als Unternehmer und Führungskraft in der Technologiebranche. 2004 gründete er etwa das auf CRM-Lösungen spezialisierte Unternehmen k.section, baute es ohne externe Investoren auf und verkaufte es später an die an der Euronext notierten Emakina Group.

Von 2019 bis 2022 war Kaslatter Managing Director von Emakina Central & Eastern Europe und wechselte danach ins Advisory Board der Belgier. Anschließend war er gemeinsam mit Benjamin Ruschin Mitgründer und Managing Partner von Big Cheese Ventures, einem Beratungs- und M&A-Unternehmen für Tech-Startups. Er studierte Software-Engineering am Campus Hagenberg der Fachhochschule Oberösterreich und absolvierte einen MBA in General Management an der Universität für Weiterbildung Krems.

„Celum verfügt über eine starke technologische Basis, langjährige Kundenbeziehungen und großes Potenzial im internationalen Markt. Jetzt geht es darum, diese Stärken noch konsequenter in nachhaltiges und skalierbares Wachstum zu übersetzen“, sagt Kaslatter. „Der Wechsel zu Celum ist für mich mehr als eine neue Aufgabe – er ist zugleich die Rückkehr ans Steuer eines Softwareunternehmens. Die Beratung von Startups war eine spannende und bereichernde Zeit. Gleichzeitig habe ich gemerkt, wie sehr mir das unmittelbare Gestalten, das operative Doing und die umfassende unternehmerische Verantwortung gefehlt haben.“

Und weiter: „Besonders vermisst habe ich das hohe Innovationstempo und den intensiven Austausch mit Entwickler:innen. Sie schaffen mit ihren Ideen nicht nur neue Produkte, Unternehmen und Geschäftsmodelle, sondern gestalten zunehmend auch unsere Wirtschaft und Gesellschaft. Genau dieses Umfeld, diese Denkweise und die Möglichkeit, gemeinsam etwas zu bewegen, begeistern mich an meiner neuen Aufgabe bei Celum.“

„Everybody is in Sales“

Kaslatters Leitgedanke lautet: „Everybody is in Sales.“ Damit sei jedoch nicht gemeint, dass jede und jeder im klassischen Sinne im Vertrieb tätig sein muss. Vielmehr trage jede Funktion im Unternehmen dazu bei, Mehrwert für die Kundinnen und Kunden zu schaffen. Diese gemeinsame Verantwortung für den Kundenerfolg und eine konsequente Marktorientierung möchte er bei Celum weiter stärken. Deshalb sollen die Bereiche Vertrieb, Marketing, Customer Success, Produktentwicklung und Organisation künftig noch enger auf die gemeinsamen Wachstumsziele ausgerichtet werden.

„Mark Kaslatter verbindet tiefes Technologieverständnis mit ausgeprägter Vertriebskompetenz und echter unternehmerischer Erfahrung“, kommentiert Michael J. Kräftner, Gründer von Celum, die neue Personalie. „Mit Mark gewinnt Celum einen CEO, der die Verantwortung mit einem klaren Fokus auf Kunden und Markt übernimmt. Die neue Rollenverteilung ermöglicht es mir gleichzeitig, noch stärker in den Bereichen Produktstrategie und technologische Innovation aktiv zu werden. Es war für mich immer klar, dass Celum ab einer bestimmten Größe jemanden als CEO haben wird, der viel mehr auf Wachstum und Organisation wirken kann als ich. So holen wir also zusätzliche unternehmerische und vertriebliche Expertise in die Führung und verbinden Kontinuität mit frischem unternehmerischem Drive.“

Knapp 20 Mio.-Euro Umsatz

Als Chief Vision Officer soll Kräftner die langfristige Produktvision weiter vorantreiben. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Weiterentwicklung des Produktportfolios vor dem Hintergrund tiefgreifender Veränderungen durch Künstliche Intelligenz, neue Formen der Content-Nutzung und zunehmend automatisierte Content-Prozesse.

Das seit seiner Gründung eigenfinanzierte und unabhängige Softwareunternehmen steigerte seinen Umsatz von 12,5 Millionen Euro im Jahr 2021 auf 19,8 Millionen Euro im Jahr 2025. Heute beschäftigt Celum rund 130 Mitarbeitende aus 23 Nationen an den Standorten Linz, Wien und München.

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