14.10.2025
RECHT AUF INFORMATION

Barrierefreiheitsgesetz: Diese Strafen drohen bei Nicht-Einhaltung

Digitale Barrierefreiheit ist kein Nischenthema mehr: Laut einer aktuellen Studie von AccessiWay brechen fast 50 Prozent der Gen Z Online-Käufe oder Suchvorgänge ab, weil Websites schwer zu lesen, hören oder bedienen sind. Neben Umsatzverlust drohen Unternehmen seit Inkrafttreten des Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG) am 28. Juni 2025 auch hohe Strafen. Paul Anton Mayer von AccessiWay erklärt.
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Barrierefreiheit
© Marija M. KaniŽaj - Paul Anton Mayer, Chief Growth Officer bei AccessiWay.

„Wer denkt, digitale Barrierefreiheit sei nur etwas für Menschen mit Behinderungen oder ältere Personen, irrt gewaltig: Tatsächlich brechen 49 Prozent der ‚Gen Z‘ Online-Käufe oder Suchvorgänge ab, weil Websites schwer zu lesen, hören, bedienen oder verstehen sind.“

So liest es sich in der aktuellen Studie von AccessiWay, einem europäischen Anbieter im Bereich der digitalen Barrierefreiheit. Die Gen Z bricht der Untersuchung nach häufiger Online-Käufe und Online-Suchen aufgrund von digitalen Barrieren ab als Millennials (38 Prozent) oder Babyboomer (41 Prozent).

Barrierefreiheitsgesetz seit letztem Juni in Kraft

Abseits des Themas User-Experience drohen neben dem Verlust von potentiellen Kund:innen Startups und weiteren Unternehmen erhebliche Verwaltungsstrafen, wenn sie sich nicht an das Barrierefreiheitsgesetz halten, wie Paul Anton Mayer, CGO des digitalen Accessibility-Unternehmens AccessiWay und ehemals CDO des KI-Startups capito, erklärt.

Das Barrierefreiheitsgesetz ist seit dem 28. Juni 2025 in Kraft. Mit dem Gesetz wurde die Richtlinie vom 17. April 2019 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen – bekannt als „European Accessibility Act“ – umgesetzt. Es legt EU-weit einheitliche, verpflichtende Barrierefreiheitsanforderungen fest und verpflichtet Hersteller:innen, Importeur:innen und Händler:innen von Produkten sowie Erbringer:innen von Dienstleistungen zur Einhaltung dieses EU-weiten Barrierefreiheitsstandards. Ziel des Gesetzes ist es, Menschen mit Behinderungen eine selbstbestimmte Lebensführung zu erleichtern und zur Harmonisierung des EU-Binnenmarktes beizutragen.

„Großen Teil der Gesellschaft nicht exkludieren“

„Das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) ist in erster Linie ein Gesetz zur Markt-Harmonisierung in Europa, das eine eindeutige, strategisch-relevante Problemstellung angeht: Unsere Gesellschaft überaltert, die allgemeinen Lohnkosten steigen und ein großer Teil der wirtschaftlichen Wertschöpfung verlagert sich in den digitalen Raum“, präzisiert Mayer.

Und setzt fort: „Inmitten dieser Megatrends stellt sich die Frage, wie wir in Zukunft effektiv digital arbeiten können, ohne einen großen Teil der Gesellschaft zu exkludieren. Wie können wir mit unseren Produkten und Dienstleistungen ein möglichst breites Kund:innen-Spektrum erreichen? Es wäre schlicht ineffizient, aber auch morallos, Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen oder auch Personen mit geringerer Aufmerksamkeitsspanne von digitalen Angeboten auszuschließen oder nur unzureichend zu bedienen. Für Startups bedeutet das Barrierefreiheitsgesetz daher vor allem eines: Qualitätssicherung, Reichweitensteigerung und langfristig mehr Umsatz.“

Barrierefreiheitsgesetz: 80.000 Euro Maximalstrafe

Startups, die ihre Websites, Apps, Online-Shops und andere digitale Dienstleistungen nicht barrierefrei gestalten, drohen drastische Strafen, wie der CGO betont. Die Maximalstrafe beträgt 80.000 Euro.

„Wir sehen bereits, dass diese Regelungen konsequent exekutiert werden“, sagt Mayer. „Wesentlich ist, dass die Strafen gestaffelt sind und je nach Schwere des Verstoßes gezielt Wirkung entfalten können. 40.000 Euro für eine nicht mehr aktuelle Konformitätserklärung sind nicht nur teuer, sie sind auch einfach nur peinlich.“

Die größten Hürden

In den Köpfen von Founder:innen müsse ein Bewusstsein entstehen, dass Barrierefreiheit kein lästiges Zusatzprojekt sei, sondern ein zentraler Erfolgsfaktor. In Österreich leben laut Statistik Austria rund 25 Prozent der Menschen mit Aktivitätseinschränkungen. „Wer diese durch digitale Barrieren von vornherein ausschließt, lässt enormes wirtschaftliches Potenzial liegen“, so Mayer weiter. Zudem erschweren digitale Barrieren die „Customer Journey“ auch für Menschen ohne Behinderung.

Zu den größten Hürden zählen ablenkende Werbung oder Pop-ups (38 Prozent), gefolgt von verwirrender Navigation (31 Prozent) und langen Ladezeiten (29 Prozent). Zudem klagt jede:r vierte Österreicher:in über digitale Angebote, die nicht für Mobilgeräte wie Smartphones optimiert sind.

Die AccessiWay-Studie fand konkret unterschiedliche Herausforderungen für jede Generation: Zu kleine Schriften sind die größte Barriere für Babyboomer (29 Prozent). Eine fehlende Struktur erschwert die Nutzung vor allem für Millennials (25 Prozent) und mit einer verwirrenden Navigation kann die Gen X (37 Prozent) am schlechtesten umgehen.

„Von Anfang an mitdenken“

„Für Founder:innen ist es entscheidend, digitale Barrierefreiheit von Beginn an mitzudenken“ rät Mayer. „Der Ansatz ‚Accessibility by Design‘ beschreibt die konsequente Integration von den Bedürfnissen aller Menschen in die Entwicklung neuer Produkte und Services, und zwar von der ersten Idee bis zum fertigen Touchpoint. Die Arbeit beginnt bereits bei der Auswahl des Farbschemas, setzt sich in der Planung der digitalen Infrastruktur fort und reicht bis zur gezielten Umsetzung von etablierten Standards wie den ‚Web Content Accessibility Guidelines‚ (WCAG).“

Accessibility ist für Mayer so wie SEO und GEO (Generative Engine Optimization) eine komplexe, teils technische, aber auch Nutzer:innen-fokussierte Disziplin, die nicht von allen Entscheidungsträger:innen vollständig verstanden werde. Der häufigste Fehler, den er in der Praxis sieht, ist eine einmalige Lösung eines akuten Problems, ohne dabei langfristig zu denken: „Beim nächsten Update von Website, App oder Online-Shop werden dann unbeabsichtigt schon die nächsten Barrieren eingebaut. Das führt langfristig also zu keinen echten Verbesserungen. Wir nennen das die ‚Organisatorische Barriere der Digitalen Inklusion‘. Viele hochprofessionelle Unternehmen haben mittlerweile jedoch verstanden, dass es effizienter ist, zunächst in die Qualität der eigenen Touchpoints zu investieren, bevor Millionen in Performance-Marketing gesteckt werden.“

Menschenrecht auf Information

Mayer und sein Unternehmen arbeiten in ganz Europa mit vielen Selbstvertreter-Organisationen und Menschen mit Behinderungen zusammen. Er weiß, wie sehr gekämpft wurde, um das Menschenrecht auf Informationen tatsächlich durchsetzbar zu machen.

„Deshalb sehen wir auch jetzt sehr viel Empörung, wenn Unternehmen mehr Geld für Jurist:innen ausgeben, um zu versuchen, digitale Barrierefreiheit zu vermeiden, als die eigentliche Umsetzung kosten würde“, sagt er. „Nicht nur in Europa, sondern auch global nehmen Klagen deshalb rasant zu. Eines der effektivsten Beispiele sahen wir diesen Sommer in Frankreich: Vier der größten Supermarktketten mussten innerhalb von zwei Monaten ihre Onlineshops barrierefrei machen, weil die Verbände ApiDV und Droit Pluriel mit Klagsdrohungen so viel Druck aufgebaut haben, dass eine Professionalisierung hin zu mehr digitaler Barrierefreiheit nicht mehr zu vermeiden war.“

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112 Metzgereien. So oft fragte Nadina Ruedl von Die Pflanzerei nach, bis sie einen Produktionspartner fand, der bereit war, ihre pflanzlichen Versionen österreichischer Fleischklassiker herzustellen. Ohne Erfahrung in der Lebensmittelproduktion oder im Handel ging sie das Risiko ein, ihr Unternehmen von Beginn an gebootstrappt und als Solo-Gründerin aufzubauen. Beim Summit spricht sie über die Zeit, bevor andere von Erfolg sprechen: Über Rückschläge, harte Entscheidungen, Fehlschläge und die Ausdauer, ein Unternehmen von Grund auf aufzubauen.

Politik auch dabei

Auch Daniel Keinrath kennt sich mit Risiko aus. Er ist Mitgründer des Wiener KI-Startups fonio.ai, das KI-Telefonagenten für kleine und mittlere Unternehmen baut. Beim Summit spricht er im Panel „AI Changes the Rules of Taking Risks“ darüber, wie KI das Risikokalkül für Startups verändert.

Die Investor:innenperspektive bringen unter anderem Markus Lang (Speedinvest) im EY Scaleup Panel und Hansi Hansmann im Fireside Chat „Exits & Angels“ ein. Hansmann zählt zu Österreichs bekanntesten Business Angels und hat in mehr als 100 Startups investiert. Zu seinen erfolgreichen Exits zählen Runtastic, Shpock, mySugr, durchblicker, Busuu und zuletzt auch Tractive.

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Masterclasses

Neben dem Bühnenprogramm finden mehrere Masterclasses statt: Schönherr erklärt in „Termsheet Decoded“, worauf es vor der Vertragsunterschrift ankommt, aws zeigt in „Scaling Beyond Equity“ Finanzierungswege jenseits von Eigenkapital, und Minted gibt in „Changing Winds“ einen Überblick über Förderprogramme, Regularien und den Einfluss von KI auf die Förderlandschaft. In „Born Global Mindset – Building Companies That Scale Beyond Borders“ zeigt Advantage Austria, worauf es beim internationalen Wachstum von Startups ankommt.

Für den AustrianStartups Summit Pitch Master 2026 können sich Startups mit Sitz in Österreich, mindestens einem Minimum Viable Product und maximal drei Millionen Euro an Umsatz oder Investment bewerben. Die Jury besteht unter anderem aus aktiven Investor:innen. Bewerbung und weitere Infos findet man hier.

Parallel zum Programm zeigen Startups und Partner auf der Startup-Messe ihre Produkte und Lösungen. Für Investor:innen gibt es zusätzlich die Investor Lounge mit kuratiertem Matchmaking. Der Zugang ist im Investor:innen-Ticket inkludiert. Reguläre Tickets kosten 149 Euro, Investor-Tickets mit Zugang zur Investor Lounge 299 Euro. Mitglieder von AustrianStartups erhalten ihr Ticket kostenlos.

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