14.10.2025
RECHT AUF INFORMATION

Barrierefreiheitsgesetz: Diese Strafen drohen bei Nicht-Einhaltung

Digitale Barrierefreiheit ist kein Nischenthema mehr: Laut einer aktuellen Studie von AccessiWay brechen fast 50 Prozent der Gen Z Online-Käufe oder Suchvorgänge ab, weil Websites schwer zu lesen, hören oder bedienen sind. Neben Umsatzverlust drohen Unternehmen seit Inkrafttreten des Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG) am 28. Juni 2025 auch hohe Strafen. Paul Anton Mayer von AccessiWay erklärt.
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Barrierefreiheit
© Marija M. KaniŽaj - Paul Anton Mayer, Chief Growth Officer bei AccessiWay.

„Wer denkt, digitale Barrierefreiheit sei nur etwas für Menschen mit Behinderungen oder ältere Personen, irrt gewaltig: Tatsächlich brechen 49 Prozent der ‚Gen Z‘ Online-Käufe oder Suchvorgänge ab, weil Websites schwer zu lesen, hören, bedienen oder verstehen sind.“

So liest es sich in der aktuellen Studie von AccessiWay, einem europäischen Anbieter im Bereich der digitalen Barrierefreiheit. Die Gen Z bricht der Untersuchung nach häufiger Online-Käufe und Online-Suchen aufgrund von digitalen Barrieren ab als Millennials (38 Prozent) oder Babyboomer (41 Prozent).

Barrierefreiheitsgesetz seit letztem Juni in Kraft

Abseits des Themas User-Experience drohen neben dem Verlust von potentiellen Kund:innen Startups und weiteren Unternehmen erhebliche Verwaltungsstrafen, wenn sie sich nicht an das Barrierefreiheitsgesetz halten, wie Paul Anton Mayer, CGO des digitalen Accessibility-Unternehmens AccessiWay und ehemals CDO des KI-Startups capito, erklärt.

Das Barrierefreiheitsgesetz ist seit dem 28. Juni 2025 in Kraft. Mit dem Gesetz wurde die Richtlinie vom 17. April 2019 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen – bekannt als „European Accessibility Act“ – umgesetzt. Es legt EU-weit einheitliche, verpflichtende Barrierefreiheitsanforderungen fest und verpflichtet Hersteller:innen, Importeur:innen und Händler:innen von Produkten sowie Erbringer:innen von Dienstleistungen zur Einhaltung dieses EU-weiten Barrierefreiheitsstandards. Ziel des Gesetzes ist es, Menschen mit Behinderungen eine selbstbestimmte Lebensführung zu erleichtern und zur Harmonisierung des EU-Binnenmarktes beizutragen.

„Großen Teil der Gesellschaft nicht exkludieren“

„Das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) ist in erster Linie ein Gesetz zur Markt-Harmonisierung in Europa, das eine eindeutige, strategisch-relevante Problemstellung angeht: Unsere Gesellschaft überaltert, die allgemeinen Lohnkosten steigen und ein großer Teil der wirtschaftlichen Wertschöpfung verlagert sich in den digitalen Raum“, präzisiert Mayer.

Und setzt fort: „Inmitten dieser Megatrends stellt sich die Frage, wie wir in Zukunft effektiv digital arbeiten können, ohne einen großen Teil der Gesellschaft zu exkludieren. Wie können wir mit unseren Produkten und Dienstleistungen ein möglichst breites Kund:innen-Spektrum erreichen? Es wäre schlicht ineffizient, aber auch morallos, Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen oder auch Personen mit geringerer Aufmerksamkeitsspanne von digitalen Angeboten auszuschließen oder nur unzureichend zu bedienen. Für Startups bedeutet das Barrierefreiheitsgesetz daher vor allem eines: Qualitätssicherung, Reichweitensteigerung und langfristig mehr Umsatz.“

Barrierefreiheitsgesetz: 80.000 Euro Maximalstrafe

Startups, die ihre Websites, Apps, Online-Shops und andere digitale Dienstleistungen nicht barrierefrei gestalten, drohen drastische Strafen, wie der CGO betont. Die Maximalstrafe beträgt 80.000 Euro.

„Wir sehen bereits, dass diese Regelungen konsequent exekutiert werden“, sagt Mayer. „Wesentlich ist, dass die Strafen gestaffelt sind und je nach Schwere des Verstoßes gezielt Wirkung entfalten können. 40.000 Euro für eine nicht mehr aktuelle Konformitätserklärung sind nicht nur teuer, sie sind auch einfach nur peinlich.“

Die größten Hürden

In den Köpfen von Founder:innen müsse ein Bewusstsein entstehen, dass Barrierefreiheit kein lästiges Zusatzprojekt sei, sondern ein zentraler Erfolgsfaktor. In Österreich leben laut Statistik Austria rund 25 Prozent der Menschen mit Aktivitätseinschränkungen. „Wer diese durch digitale Barrieren von vornherein ausschließt, lässt enormes wirtschaftliches Potenzial liegen“, so Mayer weiter. Zudem erschweren digitale Barrieren die „Customer Journey“ auch für Menschen ohne Behinderung.

Zu den größten Hürden zählen ablenkende Werbung oder Pop-ups (38 Prozent), gefolgt von verwirrender Navigation (31 Prozent) und langen Ladezeiten (29 Prozent). Zudem klagt jede:r vierte Österreicher:in über digitale Angebote, die nicht für Mobilgeräte wie Smartphones optimiert sind.

Die AccessiWay-Studie fand konkret unterschiedliche Herausforderungen für jede Generation: Zu kleine Schriften sind die größte Barriere für Babyboomer (29 Prozent). Eine fehlende Struktur erschwert die Nutzung vor allem für Millennials (25 Prozent) und mit einer verwirrenden Navigation kann die Gen X (37 Prozent) am schlechtesten umgehen.

„Von Anfang an mitdenken“

„Für Founder:innen ist es entscheidend, digitale Barrierefreiheit von Beginn an mitzudenken“ rät Mayer. „Der Ansatz ‚Accessibility by Design‘ beschreibt die konsequente Integration von den Bedürfnissen aller Menschen in die Entwicklung neuer Produkte und Services, und zwar von der ersten Idee bis zum fertigen Touchpoint. Die Arbeit beginnt bereits bei der Auswahl des Farbschemas, setzt sich in der Planung der digitalen Infrastruktur fort und reicht bis zur gezielten Umsetzung von etablierten Standards wie den ‚Web Content Accessibility Guidelines‚ (WCAG).“

Accessibility ist für Mayer so wie SEO und GEO (Generative Engine Optimization) eine komplexe, teils technische, aber auch Nutzer:innen-fokussierte Disziplin, die nicht von allen Entscheidungsträger:innen vollständig verstanden werde. Der häufigste Fehler, den er in der Praxis sieht, ist eine einmalige Lösung eines akuten Problems, ohne dabei langfristig zu denken: „Beim nächsten Update von Website, App oder Online-Shop werden dann unbeabsichtigt schon die nächsten Barrieren eingebaut. Das führt langfristig also zu keinen echten Verbesserungen. Wir nennen das die ‚Organisatorische Barriere der Digitalen Inklusion‘. Viele hochprofessionelle Unternehmen haben mittlerweile jedoch verstanden, dass es effizienter ist, zunächst in die Qualität der eigenen Touchpoints zu investieren, bevor Millionen in Performance-Marketing gesteckt werden.“

Menschenrecht auf Information

Mayer und sein Unternehmen arbeiten in ganz Europa mit vielen Selbstvertreter-Organisationen und Menschen mit Behinderungen zusammen. Er weiß, wie sehr gekämpft wurde, um das Menschenrecht auf Informationen tatsächlich durchsetzbar zu machen.

„Deshalb sehen wir auch jetzt sehr viel Empörung, wenn Unternehmen mehr Geld für Jurist:innen ausgeben, um zu versuchen, digitale Barrierefreiheit zu vermeiden, als die eigentliche Umsetzung kosten würde“, sagt er. „Nicht nur in Europa, sondern auch global nehmen Klagen deshalb rasant zu. Eines der effektivsten Beispiele sahen wir diesen Sommer in Frankreich: Vier der größten Supermarktketten mussten innerhalb von zwei Monaten ihre Onlineshops barrierefrei machen, weil die Verbände ApiDV und Droit Pluriel mit Klagsdrohungen so viel Druck aufgebaut haben, dass eine Professionalisierung hin zu mehr digitaler Barrierefreiheit nicht mehr zu vermeiden war.“

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Bereits seit etwas mehr als einem Jahr sind barrierefreie Dokumente durch das österreichische Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) für öffentliche Institutionen, Bildungseinrichtungen sowie Banken und Versicherungen verpflichtend. Die Anforderungen sind dabei klar geregelt, der manuelle Aufwand, bestehende Dokumente barrierefrei umzugestalten, hoch. Bei einem 80-seitigen Dokument seien das etwa zwei Arbeitstage, heißt es vom Wiener Unternehmen Klartext AI (brutkasten berichtete bereits). Mit dem Venture doclarity hat man – basierend auf einem Forschungsprojekt – eine KI-Lösung für genau den Zweck geschaffen. Sie erstellt Dateien im Format PDF/UA, das die Nutzung von Screenreadern ermöglicht.

Unterstützung von oberster politischer Ebene

Und diese Lösung wird bereits in der noch bis September laufenden kostenlosen Early-Access-Phase gut angenommen. Schon mehr als 70 öffentliche Institutionen bzw. andere vom Gesetz betroffene Organisationen würden das Tool nutzen, sagt Co-Founder Ruben Hetfleisch gegenüber brutkasten. Namen dürfe man aktuell noch keine nennen. Klar ist aber, dass das Startup auch auf oberster politischer Ebene bereits aufgeschlagen ist: Das Bundeskanzleramt unterstütze die Entwicklung im Rahmen des letzten Public AI Hackathons und Innovationsminister Peter Hanke besuchte das Unternehmen jüngst für einen Pressetermin.

„Ohne die Unterstützung von öffentlicher Seite, von der FFG über die AI Factory Austria bis zur Wirtschaftsagentur Wien, wären wir heute nicht da, wo wir sind – dafür sind wir wirklich dankbar“, sagt Hetfleisch. Vor einem Jahr hatte man eine FFG-Förderung erhalten, zuletzt kam nun eine durch die Wirtschaftsagentur Wien in Höhe von 75.000 Euro hinzu. „In der AI Factory nutzen wir Rechenressourcen für unsere Agents, bekommen Mentoring im Business Development und Unterstützung bei der Evaluierung der Software“, sagt der Gründer.

Internationalisierung ab 2027 geplant

„Ein junges Wiener Team entwickelt hier eine Lösung, die Menschen mit Sehbeeinträchtigung den gleichberechtigten Zugang zu Informationen ermöglicht. Das ist gelebte Barrierefreiheit und damit ein Beitrag zu einer inklusiveren Gesellschaft“, kommentierte Minister Hanke im Rahmen seines Besuchs. „Genau deshalb haben wir dieses Projekt über die FFG-Initiative ‚Expedition Zukunft‘ gefördert und begleiten es seit April auch über die AI Factory Austria weiter.“

Minister Peter Hanke mit dem Team von Klartext AI | (c) Domnanovich

Im September soll nun die Early-Access-Phase enden und die aktuellen Nutzer damit zu regulären Kunden werden. „Mit 2027 ist dann eine verstärkte Internationalisierung geplant, nachdem der nationale Markt abgedeckt wurde“, sagt Hetfleisch. Dafür könnte auch ein Investment zum Thema werden. Und auch beim ersten Venture doclarity soll es für Klartext AI nicht bleiben. Ein weiteres Venture im Finanz-Bereich sei bereits in Arbeit, verrät der Gründer – mehr könne man aber erst im Herbst dazu sagen.

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