14.10.2025
RECHT AUF INFORMATION

Barrierefreiheitsgesetz: Diese Strafen drohen bei Nicht-Einhaltung

Digitale Barrierefreiheit ist kein Nischenthema mehr: Laut einer aktuellen Studie von AccessiWay brechen fast 50 Prozent der Gen Z Online-Käufe oder Suchvorgänge ab, weil Websites schwer zu lesen, hören oder bedienen sind. Neben Umsatzverlust drohen Unternehmen seit Inkrafttreten des Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG) am 28. Juni 2025 auch hohe Strafen. Paul Anton Mayer von AccessiWay erklärt.
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Barrierefreiheit
© Marija M. KaniŽaj - Paul Anton Mayer, Chief Growth Officer bei AccessiWay.

„Wer denkt, digitale Barrierefreiheit sei nur etwas für Menschen mit Behinderungen oder ältere Personen, irrt gewaltig: Tatsächlich brechen 49 Prozent der ‚Gen Z‘ Online-Käufe oder Suchvorgänge ab, weil Websites schwer zu lesen, hören, bedienen oder verstehen sind.“

So liest es sich in der aktuellen Studie von AccessiWay, einem europäischen Anbieter im Bereich der digitalen Barrierefreiheit. Die Gen Z bricht der Untersuchung nach häufiger Online-Käufe und Online-Suchen aufgrund von digitalen Barrieren ab als Millennials (38 Prozent) oder Babyboomer (41 Prozent).

Barrierefreiheitsgesetz seit letztem Juni in Kraft

Abseits des Themas User-Experience drohen neben dem Verlust von potentiellen Kund:innen Startups und weiteren Unternehmen erhebliche Verwaltungsstrafen, wenn sie sich nicht an das Barrierefreiheitsgesetz halten, wie Paul Anton Mayer, CGO des digitalen Accessibility-Unternehmens AccessiWay und ehemals CDO des KI-Startups capito, erklärt.

Das Barrierefreiheitsgesetz ist seit dem 28. Juni 2025 in Kraft. Mit dem Gesetz wurde die Richtlinie vom 17. April 2019 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen – bekannt als „European Accessibility Act“ – umgesetzt. Es legt EU-weit einheitliche, verpflichtende Barrierefreiheitsanforderungen fest und verpflichtet Hersteller:innen, Importeur:innen und Händler:innen von Produkten sowie Erbringer:innen von Dienstleistungen zur Einhaltung dieses EU-weiten Barrierefreiheitsstandards. Ziel des Gesetzes ist es, Menschen mit Behinderungen eine selbstbestimmte Lebensführung zu erleichtern und zur Harmonisierung des EU-Binnenmarktes beizutragen.

„Großen Teil der Gesellschaft nicht exkludieren“

„Das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) ist in erster Linie ein Gesetz zur Markt-Harmonisierung in Europa, das eine eindeutige, strategisch-relevante Problemstellung angeht: Unsere Gesellschaft überaltert, die allgemeinen Lohnkosten steigen und ein großer Teil der wirtschaftlichen Wertschöpfung verlagert sich in den digitalen Raum“, präzisiert Mayer.

Und setzt fort: „Inmitten dieser Megatrends stellt sich die Frage, wie wir in Zukunft effektiv digital arbeiten können, ohne einen großen Teil der Gesellschaft zu exkludieren. Wie können wir mit unseren Produkten und Dienstleistungen ein möglichst breites Kund:innen-Spektrum erreichen? Es wäre schlicht ineffizient, aber auch morallos, Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen oder auch Personen mit geringerer Aufmerksamkeitsspanne von digitalen Angeboten auszuschließen oder nur unzureichend zu bedienen. Für Startups bedeutet das Barrierefreiheitsgesetz daher vor allem eines: Qualitätssicherung, Reichweitensteigerung und langfristig mehr Umsatz.“

Barrierefreiheitsgesetz: 80.000 Euro Maximalstrafe

Startups, die ihre Websites, Apps, Online-Shops und andere digitale Dienstleistungen nicht barrierefrei gestalten, drohen drastische Strafen, wie der CGO betont. Die Maximalstrafe beträgt 80.000 Euro.

„Wir sehen bereits, dass diese Regelungen konsequent exekutiert werden“, sagt Mayer. „Wesentlich ist, dass die Strafen gestaffelt sind und je nach Schwere des Verstoßes gezielt Wirkung entfalten können. 40.000 Euro für eine nicht mehr aktuelle Konformitätserklärung sind nicht nur teuer, sie sind auch einfach nur peinlich.“

Die größten Hürden

In den Köpfen von Founder:innen müsse ein Bewusstsein entstehen, dass Barrierefreiheit kein lästiges Zusatzprojekt sei, sondern ein zentraler Erfolgsfaktor. In Österreich leben laut Statistik Austria rund 25 Prozent der Menschen mit Aktivitätseinschränkungen. „Wer diese durch digitale Barrieren von vornherein ausschließt, lässt enormes wirtschaftliches Potenzial liegen“, so Mayer weiter. Zudem erschweren digitale Barrieren die „Customer Journey“ auch für Menschen ohne Behinderung.

Zu den größten Hürden zählen ablenkende Werbung oder Pop-ups (38 Prozent), gefolgt von verwirrender Navigation (31 Prozent) und langen Ladezeiten (29 Prozent). Zudem klagt jede:r vierte Österreicher:in über digitale Angebote, die nicht für Mobilgeräte wie Smartphones optimiert sind.

Die AccessiWay-Studie fand konkret unterschiedliche Herausforderungen für jede Generation: Zu kleine Schriften sind die größte Barriere für Babyboomer (29 Prozent). Eine fehlende Struktur erschwert die Nutzung vor allem für Millennials (25 Prozent) und mit einer verwirrenden Navigation kann die Gen X (37 Prozent) am schlechtesten umgehen.

„Von Anfang an mitdenken“

„Für Founder:innen ist es entscheidend, digitale Barrierefreiheit von Beginn an mitzudenken“ rät Mayer. „Der Ansatz ‚Accessibility by Design‘ beschreibt die konsequente Integration von den Bedürfnissen aller Menschen in die Entwicklung neuer Produkte und Services, und zwar von der ersten Idee bis zum fertigen Touchpoint. Die Arbeit beginnt bereits bei der Auswahl des Farbschemas, setzt sich in der Planung der digitalen Infrastruktur fort und reicht bis zur gezielten Umsetzung von etablierten Standards wie den ‚Web Content Accessibility Guidelines‚ (WCAG).“

Accessibility ist für Mayer so wie SEO und GEO (Generative Engine Optimization) eine komplexe, teils technische, aber auch Nutzer:innen-fokussierte Disziplin, die nicht von allen Entscheidungsträger:innen vollständig verstanden werde. Der häufigste Fehler, den er in der Praxis sieht, ist eine einmalige Lösung eines akuten Problems, ohne dabei langfristig zu denken: „Beim nächsten Update von Website, App oder Online-Shop werden dann unbeabsichtigt schon die nächsten Barrieren eingebaut. Das führt langfristig also zu keinen echten Verbesserungen. Wir nennen das die ‚Organisatorische Barriere der Digitalen Inklusion‘. Viele hochprofessionelle Unternehmen haben mittlerweile jedoch verstanden, dass es effizienter ist, zunächst in die Qualität der eigenen Touchpoints zu investieren, bevor Millionen in Performance-Marketing gesteckt werden.“

Menschenrecht auf Information

Mayer und sein Unternehmen arbeiten in ganz Europa mit vielen Selbstvertreter-Organisationen und Menschen mit Behinderungen zusammen. Er weiß, wie sehr gekämpft wurde, um das Menschenrecht auf Informationen tatsächlich durchsetzbar zu machen.

„Deshalb sehen wir auch jetzt sehr viel Empörung, wenn Unternehmen mehr Geld für Jurist:innen ausgeben, um zu versuchen, digitale Barrierefreiheit zu vermeiden, als die eigentliche Umsetzung kosten würde“, sagt er. „Nicht nur in Europa, sondern auch global nehmen Klagen deshalb rasant zu. Eines der effektivsten Beispiele sahen wir diesen Sommer in Frankreich: Vier der größten Supermarktketten mussten innerhalb von zwei Monaten ihre Onlineshops barrierefrei machen, weil die Verbände ApiDV und Droit Pluriel mit Klagsdrohungen so viel Druck aufgebaut haben, dass eine Professionalisierung hin zu mehr digitaler Barrierefreiheit nicht mehr zu vermeiden war.“

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cheerin'
(c) Lumia - Manuel Gahn.

„Goodbye. I am selling my startup – cheerin‘ is for sale. Most people know me nowadays as the Startup House by Lumia guy. But before, I was building a Social Fitness & Health App – cheerin‘ (formerly known as Sparcs)“.

cheerin‘ – ein sozialer Kleber

So vermeldet Startup-House-Gründer Manuel Gahn den Verkauf seines „alten“ Projekts auf LinkedIn und beschreibt seine Gefühlslage gegenüber brutkasten als eine mit „schwerem Herzen“: „Ich suche eine:n sportbegeisterte(n) Käufer:in mit Startup-Erfahrung, die das fertige Produkt übernehmen und die User-Base skalieren will.“

Gahn bezeichnet cheerin‘ als sozialen Kleber zwischen allen bestehenden Fitness- und Gesundheit-Apps. Konkret vereinfacht es die App, die Fitness-Fortschritte von Freund:innen bejubeln zu können – gedacht für jene, die sich mit anderen verbinden und gemeinsame Aktivitäten ausführen wollen.

„Auch um neue Leute kennenzulernen, die ähnliche Interessen haben. In meiner übergewichtigen Vergangenheit war ich natürlich auch selbst User solcher Apps, fand aber in Runtastic und Co. keine Lösung meines Problems“, sagt Gahn.

40.000 Erspartes investiert

Angefangen hat alles 2019 im SIMC-Masterprogramm der WU, als Gahn Robin Görlich kennenlernte. Mit ihm schrieb er eine Masterarbeit zu digitalem Nudging und beschloss dies auszugründen. Der erste Prototyp hieß Joy: „Mit diesem konnten wir den Community-Award der Entrepreneurship Avenue gewinnen. Von meinem 40.000 Euro Erspartem konnte ich die ersten Entwickler zahlen – natürlich ohne genau zu wissen was eigentlich das Produkt werden sollte. Nach über 20 Absagen diverser Förderagenturen, vielen weiteren Rückschlägen und Pivots kristallisierte sich langsam heraus, dass nicht weitere To-Do Listen oder Gamifications nötig sind, sondern es einfach einen sozialen Kleber zwischen all den Fitness-Apps mit einander kannibalisierenden Netzwerkeffekten braucht. An das Potenzial dieser Idee glaube ich auch heute noch“, sagt er.

100.000 Euro Schulden

Die Idee eines sozialen Netzwerks für die Startup-Szene stieß bei österreichischen Business Angels und VCs zunächst auf wenig Begeisterung. Nach zwei Jahren stand Gahn mit rund 100.000 Euro Privatschulden da. International sah das Bild jedoch ganz anders aus: Auf Konferenzen wie Web Summit, Slush und SXSW weckte das Konzept das Interesse einiger der renommiertesten Venture-Capital-Fonds der Welt, darunter Accel und Index Ventures. Zwar entstand daraus indirekt eine kleine Angel-Runde, gleichzeitig kam es jedoch zum Bruch mit dem Co-Founder.

Wenig später folgte die Einladung der WKO zum Programm „Go Silicon Valley“. Rückblickend war diese Reise ein Wendepunkt für den Founder: „Das war einerseits der Push und das persönliche Mindset-Wachstum, das ich ich brauchte, um ganz groß zu Denken; andererseits war es auch der Anfang vom Ende“, sagt Gahn. Im Silicon Valley konnte er hochkarätige Advisor gewinnen, darunter Satadip Dutta, COO von Pinterest, und Chris Wilk, Fitness Lead bei Google. Trotz mittlerweile rund 200.000 Euro Privatschulden zu dem Zeitpunkt rückte damals eine Seed-Finanzierung in greifbare Nähe.

Silicon Valley als Inspiration

Mindestens genauso prägend war jedoch die Atmosphäre in den Coworking Spaces des Silicon Valley und wohl auch der Grund für das Nichtzustandekommen einer Finanzierung. Die Offenheit, Dynamik und Community, die Gahn dort erlebte, vermisste er in den österreichischen Vertretungen. „Nach zwei Monaten kehrte ich mit einer neuen Idee zurück: dem Startup House.“

Obwohl cheerin‘ erste Downloads verzeichnete und das Feedback der Nutzerinnen und Nutzer äußerst positiv war, rückte das Projekt zunehmend in den Hintergrund. Mit dem rasanten Erfolg der anschließend gegründeten Lumia Group endete schließlich die operative Arbeit an cheerin‘.

Von cheerin‘ zu Lumia

„Heute bin ich stolz, in sieben Jahren Startup-Spirit extrem viel gelernt zu haben und persönlich gewachsen zu sein“, sagt Gahn. „Ich habe über eine Million Euro verbrannt und bin viele Jahre ‚all in‘ gegangen, ohne einen Cent herauszubekommen. Gleichzeitig hat mich genau dieser Weg dank cheerin‘ zu Startup House und schließlich zur Lumia Group geführt. Heute bin ich aber ebenso froh, die Entscheidung treffen zu können, mich von cheerin‘ zu trennen. Ich hoffe, eine(n) motivierten Gründer oder Gründerin zu finden, die oder der als Eigentümer(in) und CEO in meine Fußstapfen treten möchte.“

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