14.10.2025
RECHT AUF INFORMATION

Barrierefreiheitsgesetz: Diese Strafen drohen bei Nicht-Einhaltung

Digitale Barrierefreiheit ist kein Nischenthema mehr: Laut einer aktuellen Studie von AccessiWay brechen fast 50 Prozent der Gen Z Online-Käufe oder Suchvorgänge ab, weil Websites schwer zu lesen, hören oder bedienen sind. Neben Umsatzverlust drohen Unternehmen seit Inkrafttreten des Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG) am 28. Juni 2025 auch hohe Strafen. Paul Anton Mayer von AccessiWay erklärt.
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Barrierefreiheit
© Marija M. KaniŽaj - Paul Anton Mayer, Chief Growth Officer bei AccessiWay.

„Wer denkt, digitale Barrierefreiheit sei nur etwas für Menschen mit Behinderungen oder ältere Personen, irrt gewaltig: Tatsächlich brechen 49 Prozent der ‚Gen Z‘ Online-Käufe oder Suchvorgänge ab, weil Websites schwer zu lesen, hören, bedienen oder verstehen sind.“

So liest es sich in der aktuellen Studie von AccessiWay, einem europäischen Anbieter im Bereich der digitalen Barrierefreiheit. Die Gen Z bricht der Untersuchung nach häufiger Online-Käufe und Online-Suchen aufgrund von digitalen Barrieren ab als Millennials (38 Prozent) oder Babyboomer (41 Prozent).

Barrierefreiheitsgesetz seit letztem Juni in Kraft

Abseits des Themas User-Experience drohen neben dem Verlust von potentiellen Kund:innen Startups und weiteren Unternehmen erhebliche Verwaltungsstrafen, wenn sie sich nicht an das Barrierefreiheitsgesetz halten, wie Paul Anton Mayer, CGO des digitalen Accessibility-Unternehmens AccessiWay und ehemals CDO des KI-Startups capito, erklärt.

Das Barrierefreiheitsgesetz ist seit dem 28. Juni 2025 in Kraft. Mit dem Gesetz wurde die Richtlinie vom 17. April 2019 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen – bekannt als „European Accessibility Act“ – umgesetzt. Es legt EU-weit einheitliche, verpflichtende Barrierefreiheitsanforderungen fest und verpflichtet Hersteller:innen, Importeur:innen und Händler:innen von Produkten sowie Erbringer:innen von Dienstleistungen zur Einhaltung dieses EU-weiten Barrierefreiheitsstandards. Ziel des Gesetzes ist es, Menschen mit Behinderungen eine selbstbestimmte Lebensführung zu erleichtern und zur Harmonisierung des EU-Binnenmarktes beizutragen.

„Großen Teil der Gesellschaft nicht exkludieren“

„Das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) ist in erster Linie ein Gesetz zur Markt-Harmonisierung in Europa, das eine eindeutige, strategisch-relevante Problemstellung angeht: Unsere Gesellschaft überaltert, die allgemeinen Lohnkosten steigen und ein großer Teil der wirtschaftlichen Wertschöpfung verlagert sich in den digitalen Raum“, präzisiert Mayer.

Und setzt fort: „Inmitten dieser Megatrends stellt sich die Frage, wie wir in Zukunft effektiv digital arbeiten können, ohne einen großen Teil der Gesellschaft zu exkludieren. Wie können wir mit unseren Produkten und Dienstleistungen ein möglichst breites Kund:innen-Spektrum erreichen? Es wäre schlicht ineffizient, aber auch morallos, Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen oder auch Personen mit geringerer Aufmerksamkeitsspanne von digitalen Angeboten auszuschließen oder nur unzureichend zu bedienen. Für Startups bedeutet das Barrierefreiheitsgesetz daher vor allem eines: Qualitätssicherung, Reichweitensteigerung und langfristig mehr Umsatz.“

Barrierefreiheitsgesetz: 80.000 Euro Maximalstrafe

Startups, die ihre Websites, Apps, Online-Shops und andere digitale Dienstleistungen nicht barrierefrei gestalten, drohen drastische Strafen, wie der CGO betont. Die Maximalstrafe beträgt 80.000 Euro.

„Wir sehen bereits, dass diese Regelungen konsequent exekutiert werden“, sagt Mayer. „Wesentlich ist, dass die Strafen gestaffelt sind und je nach Schwere des Verstoßes gezielt Wirkung entfalten können. 40.000 Euro für eine nicht mehr aktuelle Konformitätserklärung sind nicht nur teuer, sie sind auch einfach nur peinlich.“

Die größten Hürden

In den Köpfen von Founder:innen müsse ein Bewusstsein entstehen, dass Barrierefreiheit kein lästiges Zusatzprojekt sei, sondern ein zentraler Erfolgsfaktor. In Österreich leben laut Statistik Austria rund 25 Prozent der Menschen mit Aktivitätseinschränkungen. „Wer diese durch digitale Barrieren von vornherein ausschließt, lässt enormes wirtschaftliches Potenzial liegen“, so Mayer weiter. Zudem erschweren digitale Barrieren die „Customer Journey“ auch für Menschen ohne Behinderung.

Zu den größten Hürden zählen ablenkende Werbung oder Pop-ups (38 Prozent), gefolgt von verwirrender Navigation (31 Prozent) und langen Ladezeiten (29 Prozent). Zudem klagt jede:r vierte Österreicher:in über digitale Angebote, die nicht für Mobilgeräte wie Smartphones optimiert sind.

Die AccessiWay-Studie fand konkret unterschiedliche Herausforderungen für jede Generation: Zu kleine Schriften sind die größte Barriere für Babyboomer (29 Prozent). Eine fehlende Struktur erschwert die Nutzung vor allem für Millennials (25 Prozent) und mit einer verwirrenden Navigation kann die Gen X (37 Prozent) am schlechtesten umgehen.

„Von Anfang an mitdenken“

„Für Founder:innen ist es entscheidend, digitale Barrierefreiheit von Beginn an mitzudenken“ rät Mayer. „Der Ansatz ‚Accessibility by Design‘ beschreibt die konsequente Integration von den Bedürfnissen aller Menschen in die Entwicklung neuer Produkte und Services, und zwar von der ersten Idee bis zum fertigen Touchpoint. Die Arbeit beginnt bereits bei der Auswahl des Farbschemas, setzt sich in der Planung der digitalen Infrastruktur fort und reicht bis zur gezielten Umsetzung von etablierten Standards wie den ‚Web Content Accessibility Guidelines‚ (WCAG).“

Accessibility ist für Mayer so wie SEO und GEO (Generative Engine Optimization) eine komplexe, teils technische, aber auch Nutzer:innen-fokussierte Disziplin, die nicht von allen Entscheidungsträger:innen vollständig verstanden werde. Der häufigste Fehler, den er in der Praxis sieht, ist eine einmalige Lösung eines akuten Problems, ohne dabei langfristig zu denken: „Beim nächsten Update von Website, App oder Online-Shop werden dann unbeabsichtigt schon die nächsten Barrieren eingebaut. Das führt langfristig also zu keinen echten Verbesserungen. Wir nennen das die ‚Organisatorische Barriere der Digitalen Inklusion‘. Viele hochprofessionelle Unternehmen haben mittlerweile jedoch verstanden, dass es effizienter ist, zunächst in die Qualität der eigenen Touchpoints zu investieren, bevor Millionen in Performance-Marketing gesteckt werden.“

Menschenrecht auf Information

Mayer und sein Unternehmen arbeiten in ganz Europa mit vielen Selbstvertreter-Organisationen und Menschen mit Behinderungen zusammen. Er weiß, wie sehr gekämpft wurde, um das Menschenrecht auf Informationen tatsächlich durchsetzbar zu machen.

„Deshalb sehen wir auch jetzt sehr viel Empörung, wenn Unternehmen mehr Geld für Jurist:innen ausgeben, um zu versuchen, digitale Barrierefreiheit zu vermeiden, als die eigentliche Umsetzung kosten würde“, sagt er. „Nicht nur in Europa, sondern auch global nehmen Klagen deshalb rasant zu. Eines der effektivsten Beispiele sahen wir diesen Sommer in Frankreich: Vier der größten Supermarktketten mussten innerhalb von zwei Monaten ihre Onlineshops barrierefrei machen, weil die Verbände ApiDV und Droit Pluriel mit Klagsdrohungen so viel Druck aufgebaut haben, dass eine Professionalisierung hin zu mehr digitaler Barrierefreiheit nicht mehr zu vermeiden war.“

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Vlnr: Mag. Markus Manz (CEO SCCH Innovations GmbH) und die Gründer*innen von LUML, Nikita Gonchar, Oleh Kostromin und Iryna Kondrashchenko | (c) SCCH

Das Software Competence Center Hagenberg forscht als COMET-Zentrum seit Jahren für Industriepartner wie Siemens, Bosch oder Fronius. Mit der SCCH Innovations GmbH will das oberösterreichische Forschungszentrum seine Ergebnisse zusätzlich auch selbst in Unternehmen überführen, statt sie ausschließlich an Auftraggeber weiterzugeben. „Es war mir immer ein besonderes Anliegen, dass die Ergebnisse unserer Forschung nicht mit dem Abschluss eines Forschungsprojekts enden, sondern ihren Weg in die wirtschaftliche Anwendung finden“, sagt Markus Manz, CEO der SCCH Innovations GmbH.

Rund 30 Unternehmen als Ziel

Im Gespräch mit brutkasten formuliert Manz ein ambitioniertes Zielbild: Rund 30 Beteiligungen sollen bis 2030 und darüber hinaus realisiert bzw. aufgebaut  werden. Die Vision beschreibt er als Unendlichsymbol (∞), welches das Forschungs- und das Gründerökosystem iterativ verbindet. Tiefe Technologien aus der angewandten Forschung sollen in Unternehmensgründungen überführt werden, die Rückflüsse daraus wiederum die Forschung speisen. Es gehe dabei nicht darum, eine App zu entwickeln, betont Manz, sondern darum, tiefe Technologien aus der eigenen Forschung mit Industriepartnern und Universitäten in Unternehmensgründungen zu bringen. Ein vergleichbares Modell, bei dem ein angewandtes Forschungszentrum eine eigene Beteiligungsgesellschaft betreibt, kenne er aus seiner Recherche nicht.

Die Gesellschaft soll zu Beginn mit rund 500.000 Euro kapitalisiert werden. Große Einzelinvestments sind damit nicht geplant: Die Ticketgröße für Erstinvestments liegt laut Manz bei maximal 100.000 Euro. Das Startkapital soll Gründer:innen helfen, die erste Phase zu überbrücken, Förderungen einzureichen und das Produkt weiterzuentwickeln. Noch heuer sind drei weitere Beteiligungen geplant, zwei davon im Deep-Tech-Bereich und eine im Dienstleistungsbereich, um schneller rekapitalisieren zu können.

Die Wege in den Markt

Die SCCH Innovations GmbH verfolgt mehrere Beteiligungsmodelle. Bei klassischen Spinoffs aus Forschungsprojekten setzt das Forschungszentrum bewusst auf externe, erfahrene Gründer:innen statt auf die eigenen Forscher:innen. Diese erhalten die Mehrheit der Anteile, während sich das SCCH einen bis zu einem vereinbarten Unternehmenswert nicht verwässerbaren Minderheitsanteil sichert. Dazu kommen Joint Ventures mit Unternehmenspartnern, etwa die gemeinsam mit TÜV AUSTRIA gegründete TRUSTIFAI, der österreichische Prüf- und Zertifizierungshub für KI-Systeme, sowie strategische Beteiligungen ohne Kapitalfluss.

Das vierte Modell heißt Research for Equity: Das SCCH bringt Forschungs- und Entwicklungsleistungen in ein Startup ein und erhält dafür, ganz oder teilweise anstelle einer klassischen Vergütung, Unternehmensanteile. „Mit diesen unterschiedlichen Modellen schafft die SCCH Innovations GmbH neue Möglichkeiten für den Transfer von Forschungsergebnissen in die Wirtschaft“, so Manz.

Erste Beteiligungen

Wie das in der Praxis aussieht, zeigt die erste Beteiligung der neuen Gesellschaft. Oleh Kostromin, Data Scientist am SCCH, hat gemeinsam mit Iryna Kondrashchenko und Nikita Gonchar die LUML FlexCo gegründet. Die entwickelte Plattform soll Data Scientists helfen, Machine-Learning-Modelle schneller in die Praxis zu bringen, und ist von Anfang an darauf ausgelegt, dass Menschen und KI-Agenten gemeinsam an ML-Projekten arbeiten. „LUML läuft auf der Infrastruktur des jeweiligen Unternehmens. Die Daten und Modelle verlassen die Unternehmensumgebung nicht“, sagt Kostromin.

An LUML hält die SCCH Innovations GmbH auf brutkasten-Nachfrage fünf Prozent, als reine strategische Beteiligung ohne Kapitalfluss. Laut Manz bringt das SCCH dafür vor allem Zugang zu seinem Industrienetzwerk, eine gemeinsame Vermarktungskampagne und Mitarbeiterstunden ein und setzt die Plattform in eigenen Forschungsprojekten ein. Zusätzliches Kapital habe das Startup nicht benötigt, weil das Produkt bereits fertig entwickelt war. Der bewusst niedrige Anteil soll LUML für spätere Investoren attraktiv halten. Das Wachstum soll vorerst gebootstrapped erfolgen, je nach Entwicklung sind laut SCCH aber auch eigene Finanzierungsrunden denkbar.

Das SCCH gehört als Mitglied des UAR Innovation Network zu den Beteiligungsgesellschaften der Upper Austrian Research GmbH und beschäftigt derzeit rund 130 Mitarbeiter:innen. Bereits im Jänner hatte sich das Forschungszentrum am KI-Spin-off Responsible Annotation Services beteiligt (brutkasten berichtete) und hält weitere Beteiligungen, die zukünftig auf die SCCH Innovations GmbH übertragen werden sollen.

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