20.09.2023

BarnVentures und AngelME Ventures übernehmen Consulting-Firma Usecon

BarnVentures (vormals MoonHolding) und AngelME Ventures haben erfolgreich das Beratungsunternehmen Usecon übernommen. Nun möchte man Synergien schaffen.
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Usecon, Übernahme
(c) Bernd Sumereder-Upstrive.at/ AngelME - Markus Ertler und Filip Zganjer übernehmen Usecon.

Diese strategische Partnerschaft zwischen BarnVentures, AngelME und der Usecon GmbH zielt darauf ab, Synergien zu schaffen, um wegweisende Projekte voranzutreiben, wie Filip Zganjer, CEO von BarnVentures, betont: „Wie bereits im Vorfeld angekündigt, werden wir unseren Fokus auf Human Centered Technologies und digitalen Humanismus verstärken. Durch den massiven Einsatz von AI wird es immer schwieriger zwischen Mensch und Maschine zu unterscheiden. Wir sind von der neuen Partnerschaft mit Usecon und den sich ergebenden Möglichkeiten, insbesondere im Bereich von AR/VR und der Digitalisierung von Resilienzstärkung, begeistert.“

Usecon: AR- und VR-Trainings als Expertise

Usecon bringt in diese Allianz konkret seine Expertise in Innovations- und Forschungsprojekten im Bereich der komplexen Digitalisierungsthemen ein, darunter AR/VR-Trainings und die Virtualisierung von Resilienz und Mental Health-Apps.

Markus Ertler mit bisher 35 Investitionen

„Durch die Zusammenführung unserer Kompetenzen wird Usecon wieder in die Top drei der Beratungs- und Umsetzungsagenturen in Österreich aufsteigen“, sagt Business Angel of the Year 2019 und CEO von AngelME Markus Ertler. „Die Zusammenarbeit mit Usecon und BarnVentures ist eine ideale und komplementäre Ergänzung zu den bestehenden 35 Investitionen der AngelME Ventures.“

Die Kernkompetenzen von Usecon, wie die Beratung bei Innovationen im Digitalisierungsumfeld sowie Setup und Beratung von Forschungsvorhaben, werden fortgeführt und erweitert, um gemeinsam mit Unternehmen aus dem BarnVentures-Portfolio wegweisende Projekte zu konzipieren und umzusetzen, heißt es.

BarnVentures möchte Spin-offs fördern

BarnVentures wird die Koordination der Aktivitäten übernehmen, technisches Consulting bieten und den Markt auf neue Technologien aufmerksam beobachten. Die Gruppe wird die Evolution von Usecon in neuen Bereichen wie Innovationsmanagement und Beratung unterstützen. Zudem wird der neue Inhaber aktiv daran arbeiten, vielversprechende Startups zu identifizieren, zu gründen, sich daran zu beteiligen und Spin-offs zu fördern.

Usecon-Projekte

Usecon hat in der jüngsten Vergangenheit Projekte realisiert, die, den neuen Besitzern nach, den Innovationsgeist des Unternehmens unterstreichen: Das MED1stMR-Projekt etwa befasst sich mit Mixed-Reality-Schulungstechnologie für medizinische Ersthelfer, während das EU-geförderte Forschungsprojekt Shotpros eine Virtual-Reality-Trainingslösung für Polizeibeamte entwickelte.

Usecon-Gründer und bisheriger Geschäftsführer, Manfred Tscheligi, Experte in den Bereichen Benutzererfahrung und Mensch-Computer-Interaktion, wird dem Advisory Board beitreten, um die strategische Ausrichtung der Unternehmen zu lenken.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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