01.07.2019

Bankenfinanzierung bei heimischen Unternehmen auf Tiefststand

Jüngere Unternehmen finanzieren sich immer weniger über Bankkredite, das geht aus der aktuellen Finanzierungsumfrage der WKÖ und der aws hervor, die seit 2010 jährlich durchgeführt wird. Die aws möchte Unternehmen künftig mit Vorab-Garantien im Rahmen von Kreditanträgen bei Banken unterstützen.
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Bankkredit
(c) fotolia / Rawpixel.com

Die Finanzierung durch Bankkredite befindet sich aktuell auf einem Tiefststand. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Finanzierungsumfrage der WKÖ und der aws, die seit 2010 jährlich bei österreichischen Unternehmen durchgeführt wird. Insbesondere jüngere Unternehmen (mit Gründung ab 2011) würden sich im Vergleich zum Vorjahr seltener über Bankkredite finanzieren. Mehr als 60 Prozent der befragten Betriebe würden ihre Investitionen hingegen mit Eigenkapital finanzieren. 48 Prozent entfallen dabei auf Cash-Flow, wohingegen 16 Prozent eingebrachtes Eigenkapital ausmacht. Für die Umfrage wurden rund 2500 Unternehmen vom Marktforschungsinstitut marketmind befragt.

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Größere und mittlere Investitionsvorhaben

Neben den unterschiedlichen Finanzierungsformen wurde zudem erhoben, wie sich das Investitionsvolumen insgesamt entwickelte. Hierbei sei laut WKÖ und aws ein positiver Trend feststellbar. So ist die Investitionstätigkeit im Vorjahresvergleich gestiegen. Dies trifft insbesondere auf größere und mittlere Investitionsvorhaben zu. Diese hätten sich seit 2018 sogar auf dem höchsten Niveau seit 2008 befunden, wobei für 2019 ein weiterer Anstieg zu erwarten sei.

Betriebe hätten gerne mehr investiert

Wie weiters aus der Umfrage hervorgeht, haben rund 33 Prozent der befragten Unternehmen angegeben, dass sie gerne mehr investiert hätten. Laut der WKÖ und der aws sei der Hauptgrund für das Scheitern von angestrebten Investitionen die mangelnde interne Verfügbarkeit von Eigenmitteln. In diesem Zusammenhang betont aws Geschäftsführer Bernhard Sagmeister: „Die Finanzierung ist mit Abstand die größte Hürde für unternehmerische Projekte. Gleichzeitig ist die Bankfinanzierung auf einem historischen Tiefststand. Besonders fehlende Sicherheiten werden von den Unternehmen als Begründung für die Ablehnung von Krediten angeführt.“

aws Vorab-Garantien sollen Abhilfe schaffen

Aufgrund der aktuellen Situation, insbesondere hinsichtlich der Finanzierung durch Bankkredite, bräuchte es für Startups und Jungunternehmen verstärkt Unterstützung, so Sagmeister, der auf den aktuellen Ausbau der aws-Vorab-Garantien verweist. Diese zielen darauf ab, im Rahmen von Kreditanträgen die Verhandlungsposition der Unternehmen gegenüber der Bank zu stärken. „Damit können Unternehmen eine werthaltige Kreditsicherheit bereits in die Verhandlung mit der Bank mitbringen. Das stellt sicher, dass Kredite nicht mehr an fehlenden Sicherheiten scheitern“, so Sagmeister. Die Antragsstellung für die aws Vorab-Garantie ist seit 4. Juni 2019 möglich.

2000 KMU sollen profitieren

Um die Garantien zu gewähren, hat die aws unlängst mit dem Europäischen Investitionfonds (EIF) eine Verlängerung der Garantievereinbarung verabschiedet. Der EIF verfolgt die Aufgabe, KMU in Europa den Zugang zu Finanzierungsmitteln zu erleichtern. In einer Aussendung Mitte Juni hieß es dazu: „Durch die Verlängerung und Erhöhung der Fazilität können zusätzliche Finanzierungen zu günstigen Konditionen im Gesamtvolumen von mehr als 160 Millionen Euro an über 2000 KMU in Österreich vergeben werden.“ Die bestehende Verlängerung soll bis 2021 laufen.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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