10.08.2022

Banken und Krypto: Warum sich die Branchen langsam annähern

Das Krypto-Startup Foreus beschäftigt sich mit Krypto-Forensik und zählt jüngst auch vermehrt Banken zu seinen Kunden. CEO Stefan Embacher gibt im Interview seine Einschätzung über diese Entwicklung.
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Das Founderteam von Foreus (v.l.): Georg Coester, Stefan Embacher und Albert Sperl © Foreus
Das Founderteam von Foreus (v.l.): Georg Coester, Stefan Embacher und Albert Sperl © Foreus

Banken und Kryptowährungen hatten in der Vergangenheit ein eher komplexes Verhältnis zueinander. Durch den stetigen Anstieg von Kryptoinvestor:innen beschäftigen sich allerdings auch Branchen wie das Bankenwesen vermehrt mit der Thematik. Das österreichische Krypto-Forensik-Startup Foreus zählt unter anderem einige Banken zu seinen Kunden. Co-Founder und CEO Stefan Embacher erklärt im brutkasten-Interview, welche Schwerpunkte das Startup setzt und welche Erfahrungen und Entwicklungen in der Zusammenarbeit mit Banken auffallen.

Für alle die euch noch nicht kennen: Wer seid ihr und was macht ihr bei Foreus?

Bei Foreus sind wir einerseits im Bereich der Betrugsbekämpfung tätig, wo wir als Sachverständiger für Gerichte auftreten und als Schnittstelle zwischen Geschädigten und Behörden agieren. Das beinhaltet sowohl die Krypto-Forensik, aber auch die Kommunikation mit den Behörden und Rechtsanwält:innen. Andererseits sind wir im Bereich der Mittelherkunft tätig und fokussieren uns dabei auf die Themen Geldwäscheprävention und Terrorismusfinanzierungsprävention für Banken.

Wer sind eure Kunden?

Zu unseren Kunden gehören neben Rechtsanwält:innen und Privatpersonen auch Banken. Ein Beispiel: wenn eine Person eine größere Summe auf ihr Bankkonto auszahlen möchte, arbeiten wir dies kryptoforensisch auf, bestimmen die Mittelherkunft und stellen in Form einer Risikobewertung fest, ob die Transaktion mit einem Risiko behaftet ist. Bei unserem Kundenstamm handelt es sich aktuell zu 85 Prozent um Exportleistung. Unsere Hauptkunden befinden sich in Liechtenstein, während speziell im Betrugsbereich auch viele Anwält:innen aus Deutschland vertreten sind. Österreichische Kunden machen aktuell 15 Prozent aus, wobei es sich hauptsächlich um eine Bank und ein paar Rechtsanwält:innen handelt.

Du hast deine Ausbildung unter anderem in Amerika abgeschlossen – Wie schätzt du den Standort Österreich mit Blick auf deine Erfahrungen im Ausland ein?

Der Standort Österreich ist an und für sich sehr gut. Die kurzen Wege und die Tatsache, dass jeder jeden kennt sehe ich für unsere Arbeit als Vorteil. Auf der anderen Seite steht Österreich im Bereich Komplexität sehr schlecht da. Die Kommunikation mit den Behörden ist teilweise extrem schwierig. Unter anderem auch deshalb, weil noch sehr wenig Wissen im Kryptobereich vorhanden ist. Das wird sich in den nächsten Jahren aber sicher verbessern.

Hat sich speziell im Bankenwesen die Einstellung zur Kryptobranche bereits verändert?

Natürlich. Banken befassen sich immer mehr mit der Thematik. In den letzten Jahren hatten Banken noch ein großes Problem darin gesehen, Risiken abzuwägen. Durch unsere Mittelherkunftsnachweise wird dieses Risiko allerdings minimiert. Dementsprechend öffnen sich auch immer mehr Banken diesem Bereich.

Legen eure Kunden aus der Bankenbranche einen Fokus auf einzelne Kryptowährungen , wie beispielsweise Bitcoin, oder sind sie eher breit aufgestellt?

Ich sehe da eine 50:50-Aufteilung. Unsere Arbeit bezieht sich zu circa 50 Prozent auf den Bitcoin-Bereich während sich der Rest auf andere Assetklassen bezieht. Hier sehe ich aber keinen Trend, der in eine bestimmte Richtung zeigt. Allerdings erkennt man im Betrugsbereich durchaus, welche Assetklassen bei kriminellen Subjekten im Fokus stehen.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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