21.11.2019

Bank Austria CEO: „Werden Apple Pay voraussichtlich noch in diesem Jahr anbieten“

Robert Zadrazil, Vorstandsvorsitzender und CEO der UniCredit Bank Austria, spricht im Interview über aktuelle Payment-Trends, Kooperationen mit FinTech-Startups, sowie die Visionen der Bank zu Apple Pay und Google Pay.
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Robert Zadrazil über Apple Pay bei Bank Austria
(c) UniCredit Bank Austria

Sie haben im Rahmen der FinTechWeek Vienna einen Vortrag zum Thema „Future of Payments“ gehalten. Was muss eine Payment-Methode heute bieten, um vom Kunden angenommen zu werden?

Robert Zadrazil:  Wie bei allen bisherigen Zahlungsdienstformen, müssen auch neue Payment-Methoden vor allem Sicherheit und Verlässlichkeit gewährleisten. Aufgrund der neuen technischen Möglichkeiten sind aber auch Faktoren wie Tempo und Internationalität hinzugekommen. Es wird relevant sein, wer welche Überweisungen in welcher Währung und welcher Geschwindigkeit anbieten kann, vor allem im internationalen Zahlungsverkehr.

+++FinTechWeek Vienna: Das sind die Trends im Payment-Sektor+++

 Welche neuen Payment-Methoden kann man künftig bei der Bank Austria erwarten?

Unsere Kunden wollen ihre Zahlungen sicher, digital und rasch erledigen und das ermöglichen wir, als UniCredit Bank Austria mit digitalen Dienstleistungsangeboten für Privatkunden und Unternehmer, und dafür werden wir auch in Zukunft bürgen. Für Privatkunden bieten wir zum Beispiel ZOIN, womit man Beträge in Echtzeit an Smartphone-Kontakte senden oder von diesen Kontakten Geld fordern kann, das haben wir als erste Bank in Österreich gelauncht. Zudem bieten wir als einzige Bank in Österreich auch die Funktion „Fotoüberweisung“ im MobileBanking, wo man mit einem Smartphone-Foto Überweisungen von ein- oder mehrseitigen Papierrechnungen durchführen kann, ohne einen Erlagschein zu benötigen. Außerdem bieten wir die Digitale Debitkarte am Smartphone für bargeldlose Zahlungen mit dem Android-Smartphone, damit können 70 Prozent aller Smartphone-Nutzer mit unserer digitalen Debitkarte bereits kontaktlos mit dem Smartphone bezahlen.

+++zum FinTech-Channel des brutkasten+++

Im Bereich der Firmenkunden bieten wir mit SWIFT GPI ein System, das vergleichbar mit einem Paket-Tracker ist, wo man sieht wo sich die Zahlung befindet und welche Spesen wo abgezogen werden. Oder die auf der Blockchain-Technologie basierende Plattform „we.trade“ für sichere grenzüberschreitende Handelsabwicklung. Das sind Innovationen, die ganz besonders interessant für mittelständische Unternehmen sind.

Wann wird es bei der Bank Austria Lösungen wie Apple Pay oder die Debit Mastercard geben, die bei der Konkurrenz schon eingesetzt werden…?

Apple Pay werden wir unseren Kundinnen und Kunden sehr bald, das heißt voraussichtlich noch in diesem Jahr, anbieten können. Bezüglich Mastercard sehen wir uns die Entwicklung aufmerksam an und prüfen sorgfältig, welches Produkt bei unseren Kunden auch in Zukunft die höchste Akzeptanz haben wird.

… und für wann erwarten Sie einen Österreich-Start von Google Pay?

Mit der App „MobileGeldbörse“ bietet die UniCredit Bank Austria schon heute für Android-basierte Smartphones die Möglichkeit, kontaktlos an NFC-Terminals zu bezahlen und an NFC-fähigen Geldautomaten Bargeld zu beheben. Daher bringt Google Pay aus unserer Sicht für unsere Kundinnen und Kunden keinen Zusatznutzen.

Im Rahmen der PSD2 beschweren sich viele Kunden über überbordende Bürokratie: Unter anderem müssen mehr PINs eingegeben werden, neue Kreditkarten funktionieren teilweise nicht. Schießt die EU hier über das Ziel hinaus, indem Innovation und Nutzerfreundlichkeit durch Regulierung unterbunden werden?

Wir begrüßen es, dass eine Öffnung der Schnittstellen durch PSD2 auch mit zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen verbunden ist, da die Sicherheit der Kundendaten unser größtes Asset ist. Aber bei der Umsetzung darf man die Kundenfreundlichkeit nie außer Acht lassen. Daher haben wir im Rahmen der Umsetzung der 2-Faktor-Authentifizierung auf Kontinuität gesetzt und alle Sicherheitsanforderungen für unsere Kunden in der bestehenden App umgesetzt und ermöglichen ihnen somit völlig sichere Abfragen und Transaktionen, ohne dass sie eine neue App herunterladen und nun zwischen zwei verschiedenen Apps wechseln müssen, wie das bei anderen Instituten notwendig ist. Wir ermöglichen auch weiterhin einen Einstieg in das Internetbanking mittels SMS-TAN Verfahren oder mit einer Push-TAN direkt in das MobileBanking und erfüllen trotzdem die höchsten Sicherheitsstandards. So haben wir sehr hohe Werte in der Kundenakzeptanz und Kundenzufriedenheit erzielt.

Ein anderes Thema der PSD2 sind die offenen APIs, die Banken den FinTechs zur Verfügung stellen müssen. Wie weit ist die Umsetzung dieser Vorgabe in Österreich fortgeschritten?

Im Bereich PSD2 wird die UniCredit zusätzliche Geschäftsmöglichkeiten nutzen und innovative Kundenangebote umsetzen, die für das neue Open Banking notwendig sind. Darüber hinaus werden wir die Rolle eines Konto-Aggregators spielen und fortschrittliche Datenanalysen nutzen, um unseren Kundinnen und Kunden mit neuen, maßgeschneiderten Dienstleistungen einen neuen Mehrwert zu bieten. Dabei hat die Sicherheit der Kundendaten für UniCredit oberste Priorität, was mit hohen Investitionen in diesem Bereich verbunden ist, und diese Maßnahmen sind auch Voraussetzung für die weiteren nächsten Schritte. Die Umsetzung läuft dabei planmäßig.

 Mit welchen FinTechs kooperiert die Bank Austria derzeit….

 Die UniCredit Bank Austria hat in Kooperation mit dem deutschen FinTech Gini die Funktion „Fotoüberweisung“ für MobileBanking in Österreich umgesetzt. Darüber hinaus hat die UniCredit Bank Austria in Kooperation mit dem ebenfalls deutschen FinTech „Homestory AG“ die App Homestory als erste und einzige Bank in Österreich eingeführt. Damit können unsere Kundinnen und Kunden Hypothekarfinanzierungen vollständig über ihr Smartphone abwickeln. Und auch für das kommende Jahr planen wir weitere sehr interessante Kooperationen.

…und was müssen Banken bei einer solchen Kooperation beachten, damit sie gelingt?

Das Ziel von Kooperationen mit FinTechs ist es, vor allem das Erlebnis unserer Kunden zu verbessern sowie die sich ändernden Kundenbedürfnisse zu erfüllen. In der UniCredit sehen wir die Digitalisierung als Treiber für den Wandel des Bankgeschäfts. Fin- und BigTechs sind wie auch in diesem Fall wichtige Ideen- und Impulsgeber für uns. Damit schaffen wir eine Win-win-Situation für uns, unsere Vertriebspartner und in erster Linie für unsere Kunden.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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AI Summaries

Bank Austria CEO: „Werden Apple Pay voraussichtlich noch in diesem Jahr anbieten“

Wie bei allen bisherigen Zahlungsdienstformen, müssen auch neue Payment-Methoden vor allem Sicherheit und Verlässlichkeit gewährleisten. Es wird relevant sein, wer welche Überweisungen in welcher Währung und welcher Geschwindigkeit anbieten kann, vor allem im internationalen Zahlungsverkehr. Mit der App „MobileGeldbörse“ bietet die UniCredit Bank Austria für Android-basierte Smartphones die Möglichkeit, kontaktlos an NFC-Terminals zu bezahlen und an NFC-fähigen Geldautomaten Bargeld zu beheben. Apple Pay wird voraussichtlich noch dieses Jahr eingeführt. Die UniCredit Bank Austria hat in Kooperation mit dem deutschen FinTech Gini die Funktion „Fotoüberweisung“ für MobileBanking in Österreich umgesetzt. Das Ziel von Kooperationen mit FinTechs ist es, vor allem das Erlebnis unserer Kunden zu verbessern sowie die sich ändernden Kundenbedürfnisse zu erfüllen.

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