29.05.2024
IMMOBILIEN

Bambus: Wiener Immo-Startup kooperiert mit lettischer Multi-Asset-Plattform

Bambus möchte mit der lettischen Firma Mintos die steigende Nachfrage nach Teilverkäufen von Immobilien abdecken.
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Die beiden Gründer Franz Hörhager und Sebastian Pfisterer (c) Bambus
Die beiden Gründer Franz Hörhager und Sebastian Pfisterer (c) Bambus

Das Wiener Startup Bambus Immobilien hat eine Kooperation mit der europaweit tätigen Multi-Asset-Plattform Mintos bekannt gegeben. Mintos, eine Multi-Asset-Plattform mit Sitz in Riga, wird zukünftig Kapital für den Teilverkauf von Immobilien zur Verfügung stellen. Damit wird laut Bambus der steigenden Bedarf nach dieser Dienstleistung abgedeckt. Diese Partnerschaft eröffnet Bambus nach eigenen Angaben neue Möglichkeiten, um in diesem Wachstumsmarkt weiter zu expandieren.

Bambus möchte Einstiegshürden in den Immobilienmarkt senken

Bambus, gegründet 2018, hat sich auf die Bereitstellung von Liquiditätslösungen für Eigentümer:innen von Einfamilienhäusern spezialisiert. Das Unternehmen ermöglicht es Immobilieneigentümer:innen, bis zu 50 Prozent ihrer Immobilie zu verkaufen, während sie weiterhin das Wohnrecht behalten. Dieses Modell setzt Kapital frei und adressiert laut dem Startup diverse finanzielle Bedürfnisse der Eigentümer:innen. Durch die Kooperation mit Mintos können Anleger:innen nun passiv in private, ungehebelte Bestandsimmobilien investieren. Außerdem ist es erklärtes Ziel, den Immobilienmarkt zugänglicher und weniger komplex zu machen.

Mit einer Mindestinvestition von 50 Euro möchten die beiden Unternehmen das Investieren in Mietwohnimmobilien einem breiteren Publikum zugänglich machen. Das Wiener Startup kommuniziert eine mögliche Rendite von sechs bis acht Prozent.

Wertpapiere liefern „Miete“ als monatliche Rendite

Durch die Anteile an einer Immobilie bekommen die Anleger:innen ein Art Miete. Diese liege laut Co-Founder von Bambus, Franz Hörhager, beim marktüblichen Preis. Abgewickelt wird dies über eine Tochterfirma von Bambus. Die Provision liege bei zehn Prozent der monatlichen Mieteinnahmen, so Hörhager auf brutkasten-Nachfrage. Rechtlich gehört den Anleger:innen keine Teilimmobilie, sondern ein Wertpapier.

Immobilienbesitzer:innen haben nach Aussage von Hörhager jederzeit die Möglichkeit, ihre Anteile zurückzukaufen. Eine andere Möglichkeit besteht darin, auch die restlichen Anteile der Immobilie zu verkaufen.

Franz Hörhager sagt zur Kooperation mit Mintos: „Mit der Gründung von Bambus haben wir uns zum Ziel gesetzt, das in Immobilien gebundene Kapital für die Besitzer verfügbar zu machen. Durch die Kooperation mit Mintos ist es uns nun möglich, unser Angebot für Einfamilienhausbesitzer weiter auszubauen und die steigende Nachfrage zu attraktiven Konditionen abzudecken.“

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Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher
Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher / brutkasten

Er ist seit vielen Jahren einer der obersten Punkte auf der politischen Wunschliste der heimischen Startup-Szene: der Beteiligungsfreibetrag. Das Prinzip ist schnell erklärt: Man kann mit ihm Startup-Investments bis zu einem gewissen jährlichen Betrag von der Steuer absetzen. Das soll einen starken Anreiz schaffen, Risikokapital anderen Veranlagungsformen vorzuziehen und somit mehr privates Kapital für Startups mobilisieren.

Die genaue Ausgestaltung wäre bei einer möglichen Umsetzung Gegenstand politischer Verhandlungen. Die Forderungen aus dem Ökosystem gehen bis zu einem Betrag von 500.000 Euro pro Jahr, wie etwa in der „Vision 2030“ von invest.austria, AustrianStartups, Junge Wirtschaft und StartupNOW aus dem Jahr 2024. Großes internationales Vorbild ist das Vereinigte Königreich, das unter anderem dank eines solchen Modells konstant die mit Abstand höchsten Startup-Investment-Volumina Europas vorweist.

Bei der SPÖ nicht durchzubringen

Doch im Gegensatz zur anderen großen Forderung des heimischen Startup-Ökosystems, dem Dachfonds, der mittlerweile im Entstehen ist, schaffte es der Beteiligungsfreibetrag 2025 nicht ins schwarz-rot-pinke Regierungsprogramm. Hinter vorgehaltener Hand wird der Grund dafür in ÖVP-Kreisen klar benannt: Der Vorschlag sei beim Koalitionspartner SPÖ nicht durchzubringen. Im Frühling 2024, also noch in der Opposition, äußerte sich SPÖ-Chef Andreas Babler, konkret auf das Thema angesprochen, gegenüber brutkasten knapp, aber deutlich: „Steuerbegünstigungen für private Investoren, die in der Regel zu den Top 1 Prozent der Einkommens- und Vermögensverteilung zählen, sind keine Priorität der SPÖ.“

Für Zehetner „nächster logischer Schritt“

On the record ging man dem Thema in der ÖVP seit der Regierungsbildung 2025 dagegen mit Verweis auf die Koalitionsvereinbarung lieber aus dem Weg. Bis jetzt. Denn Startup-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner forderte den Beteiligungsfreibetrag nun via LinkedIn-Posting offen ein. Nach dem Dachfonds wäre dieser, „der nächste logische Schritt“, schreibt sie und führt eine EcoAustria-Studie und internationale Vorbilder ins Treffen.

Unverhoffte Schützenhilfe in der Diskussion

Doch woher kommt der plötzliche Mut zur offenen Forderung entgegen dem koalitionären Konsens? Zehetner bekam Anfang dieser Woche eine Steilvorlage aus Deutschland, über die auch brutkasten berichtete. Dort war es nicht etwa CDU-Wirtschaftsministerin Katherina Reiche, sondern mit Lars Klingbeil der amtierende SPD-Chef, Vizekanzler und Finanzminister, der Steuererleichterungen für Startup-Beteiligungen aufs Tapet brachte.

„Deutschland will mehr privates Kapital für Startups mobilisieren. Österreich sollte das auch tun“, schreibt Zehetner und verweist direkt auf die Ankündigung des SPD-Chefs. Das argumentative Kalkül dahinter liegt auf der Hand: Gegen den Vorstoß des deutschen Parteigenossen, dessen Schützenhilfe für Zehetner wohl unverhofft kam, lässt sich in der österreichischen Sozialdemokratie deutlich schwerer argumentieren, als gegen die Dauerforderung aus der liberalen Ecke. Ob dadurch tatsächlich eine offene Diskussion innerhalb der Koalition angestoßen wird, ist freilich zu bezweifeln.

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