14.01.2022

B.A.M: Wiener Blockchain-Ticketing-Startup will nach Millioneninvestment durchstarten

Das Wiener Startup B.A.M. sagt gefälschten Konzert- und Sport-Tickets und überzogenen Preisen am Sekundärmarkt den Kampf an und hat dazu eine eigene Blockchain entwickelt.
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Die B.A.M-Gründer Georg Müller und Mirko Ilić | NFT Ticketing
Die B.A.M-Gründer Georg Müller und Mirko Ilić | (c) B.A.M

Das Problem ist durchaus bekannt: Begehrte Tickets für Konzerte, Sport-Events und andere Großveranstaltungen sind innerhalb von Minuten ausverkauft. Später tauchen viele davon aber zu völlig überzogenen Preisen am Sekundärmarkt auf. Professionelle Weiterverkäufer nutzen Bots, um das zu bewerkstelligen. Mitunter werden auch Fälschungen verkauft, die dann vor Ort zur großen Enttäuschung führen. „Das ist Künstlern, Veranstaltern und Vereinen ein Dorn im Auge. Viele davon, etwa Adele und Rammstein, machen sich dagegen stark. Ed Sheeran verkauft deswegen dieses Jahr die Tickets für ein Konzert in Frankreich über eine Blockchain-Lösung“, erklärt Georg Müller. Sein Wiener Startup B.A.M will mit genau so einer Blockchain-Lösung für Ticketing, die die oben genannten Probleme beseitigen soll, durchstarten.

Eigene B.A.M-Blockchain mit ausreichend Transaktionen pro Sekunde

Dazu setzt B.A.M auf eine eigene Blockchain, in der jedes einzelne Ticket ein NFT ist. Damit holte man bereits zwei Jahre in Folge den German Blockchain Award. „Mit den bekannten Blockchains wie Ethereum ist eine derartige Business-Lösung unserer Meinung nach nicht möglich. Dabei geht es um das bekannte Thema Durchsatz. Ein Elton John-Konzert im Wembley-Stadion ist innerhalb von sieben Minuten ausverkauft. Dazu braucht es 350 Transaktionen pro Sekunde, mit Ethereum sind aber nur 25 möglich – und das weltweit auf alle Anwendungen, die über die Blockchain laufen“, erklärt Müller.

Mit der B.A.M-Blockchain, die dezidiert für Ticketing optimiert ist, komme man bereits jetzt auf mehr als tausend mögliche Transaktionen pro Sekunde und es sollen noch mehr werden. Und über „Sharding“ könne man das System skalieren und diese Rate für viele Events gleichzeitig zu Verfügung stellen. Extrem wichtig sei bei der Entwicklung der B.A.M-Blockchain auch die Interoperabilität, sagt Müller: „Wir glauben nicht, dass eine Lösung alles können muss, sondern dass es mehrere braucht. Wir haben etwa Bridges zu Ethereum oder zu Corda, über die der digitale Euro der EZB laufen wird“.

Heute FC Pinkafeld, morgen Barcelona und Real Madrid

Letztlich sollen Fans und Künstler:innen massiv von der Lösung profitieren. Müller bringt ein Beispiel: „Ein perfekter Usecase wäre ‚El Clásico‘ [Anm. Fußball-Match zwischen Real Madrid und Barcelona]. Die Spiele sind auf Jahre ausverkauft. Die Tickets werden dann am Sekundärmarkt für tausend Euro aufwärts verkauft. Der Händler sagt dir, er legt es im Hotel auf deinen Kopfpolster. Dann musst du noch zittern, ob es echt ist. Mit unserer Lösung weiß der Käufer bereits vor dem Zahlen, ob das Ticket echt ist und der Preis kann auch nicht einfach erhöht werden“.

Noch sind Real Madrid und Barcelona aber Wunsch-Kunden des Startups. Tatsächlich im Einsatz ist die Lösung bereits beim burgenländischen FC Pinkafeld und bei einem „bekannten Museum in Wien“, das nicht genannt werden darf. Zudem führe man Gespräche im Festival-Bereich, sagt der Gründer. Um schneller voranzukommen stellte das Startup zuletzt eine Million Euro auf, davon 750.000 Euro über Crowd-Investing, 200.000 Euro von der auf Blockchain-Startups spezialisierten Early Stage-Beteiligungsgesellschaft Blockrocket und 50.000 Euro von einem privaten Investor.

„Damit ist der Kapitalbedarf für eineinhalb Jahre gedeckt“, sagt Müller. Nun fokussiere man auf eine White Label-Lösung, die im Frühling auf den Markt kommen soll. „Jeder, der ein eigenes Ticketing-System haben will, kann sich die Software herunterladen und auf zwei Servern installieren“, erklärt der Gründer. Zwei Projekte mit Pilot-Kunden laufen bereits.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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