Welches Kind freut sich nicht, wenn Thomas Gottschalk wieder einmal über die Bildschirme flimmert und – nein, nicht Wetten, dass…? moderiert, sondern – Werbung für die Goldbären von Haribo macht. Seit 1991 macht der TV-Moderator Thomas Gottschalk Werbung für die Bärchen aus Gummi. Die lange Werbe-Partnerschaft ist sogar ein Weltrekord. Erst Ende letzten Jahres hat Gottschalk nun aber seinen Werkvertrag gekündigt und das Zepter/ die Bären an Nachfolger Michael Herbig weitergegeben.

Doch hinter den lieben, Kinderherzen höher schlagenden Gummibären steht ein Konzern. Und der zieht gegen einen anderen Bären-Hersteller vor Gericht. Ein jahrelanger Streit der beiden Bären-Produzenten landete nun vor dem deutschen Bundesgericht, das darüber entscheiden muss, ob das Urheberrecht von Lindt und seinem Schokolade-Bären verletzt wurde. Wann es eine Entscheidung gibt, ist noch nicht bekannt.

Ein direkter Vergleich:

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Worum dreht sich der Prozess?

Haribo sieht durch den Schokoladenbären von Lindt seine Markenrechte verletzt: Der Schweizer Hersteller bietet seit der Weihnachtssaison 2011 einen Schokoladen-Hohlkörper in Form eines Bären an, den sogenannten Lindt-Teddy. Dieser ist in eine goldene Folie eingepackt und trägt eine rote Schleife um den Hals, ähnlich wie der bekanntere Hase zu Ostern. Haribo vertreibt seit den 1960er Jahren Gummibärchen in goldfarbenen Verpackungen und ließ später auch die Wortmarke “Goldbären” schützen.

Warum stört sich Haribo an einem Schokobären?

Der Verbraucher stelle beim Anblick eines verkörperten Goldbären im Süßwarensegment automatisch eine Verbindung zu seinen Fruchtgummis her, sagt der Bonner Süßwarenhersteller. Haribo will daher, dass der Bär aus den Regalen verschwindet.

Was sagt Lindt dazu?

Das Schweizer Unternehmen sieht keine Verwechslungsgefahr. Das eine seien Gummibärchen im Sackerl, das andere ein Schokoladenprodukt. Der Teddy sei außerdem eine Fortentwicklung der eigenen Produktlinie, zu der auch der Lindt-Hase gehöre.

Warum ist das eigentlich alles so wichtig?

“Eine Marke ist das Kommunikationsmittel zwischen Unternehmen und Kunde”, sagt der auf Markenrecht spezialisierte Düsseldorfer Anwalt Georg Jacobs von der Kanzlei Heuking. Ist eine Marke sehr bekannt, so wie die Haribo-Goldbären oder der Lindt-Osterhase, genießt sie einen höheren markenrechtlichen Schutz. “Um diesen Sonderstatus zu behalten, müssen die Unternehmen jedoch ständig darauf achten, dass sich kein Konkurrent den Ruf der Marke zunutze macht und sich im Fall der Fälle gegen Nachahmer wehren.”

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Quelle/ tsb; Fotocredit vom Bär aus Schokolade: Facebook Lindt Deutschland; Lindt