16.10.2024
FOOD

bae treat: Tiroler Startup produziert Riegel und Bites für Darmgesundheit

Lorena Unterrader und Laura Schmidel stellen nächste Woche mit bae treat ihr Startup für Darmgesundheit in der TV-Serie "Die Höhle der Löwen" vor.
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(c) bae treat - Lorena Unterrader (l.) und Laura Schmidel von bae treat.

Lorena Unterrader und Laura Schmidel wuchsen auf einem Kitzbüheler Bauernhof auf, wo die “Milch frischer als frisch von der Kuh kam” und kennen einander seit den Teenagerjahren. Neben ihrer Leidenschaft für Skifahren und Mountainbiken teilten beide auch eine Vorliebe für Riegel. Schon früh war für die Tirolerinnen klar, dass sie in der Zukunft ein eigenes gemeinsames Unternehmen gründen wollten. Dies geschah nach einer Reise nach Mexiko und trägt heute den Namen bae treat (before anyone else).

bae treat-Ursprung in Mexiko

“Unsere Idee, gemeinsam ein Food-Startup zu gründen, entstand, als Laura die Tamarinde, eine uns zuvor unbekannte Frucht, auf einem Markt in Mexiko probierte und uns zu gesunden Snacks inspirierte”, schreibt Unterrader auf ihrer Website.

Bereits 2020 ware das Gründerinnen-Duo mit Vorgängerprodukten in den Supermarktregalen vertreten. Doch dann kam 2022 – ein Jahr, das alles veränderte und die Mission der zwei jungen Frauen neu entfachte. Weg von der Tamarinde – hin zu einem Produkt mit Mehrwert, lautete das neue Credo.

Aus gesundheitlichen Beweggründen haben sich Unterrader und Schmidel umfassend mit dem Thema Darmgesundheit beschäftigt. Und sich gefragt, wie sie ein Produkt kreieren können, das nicht nur der Darmgesundheit guttut, sondern auch anderen Menschen.

So entstand die Marke bae treat im Juli 2023 bestehend aus Soft-Haferriegel und gefüllten Bites mit Präbiotika: “Scheinbar gesunde Haferriegel enthalten in Übermaßen Zucker und bieten kaum einen Nährwert”, sagt Schmidel und Unterrader ergänzt: “Wir wollten den echten Haferriegel mit Mehrwert mit viel Geschmack, wenig Zucker und extra Präbiotika.”

Präbiotika-Mischung

Die Podukte enthalten neben 35 Prozent Hafermehl auch Nussmus, Buchweizen und eine spezielle Präbiotika-Mischung.

“Präbiotika sind die kleinen Helden in unseren Soft Hafer-Riegeln und gefüllten Bites. Sie kommen in Form von resistenten Tapiokafaserdextrin und Agaven-Inulin vor. Präbiotika sind nicht verdauliche Nahrungskomponenten, die das Wachstum und die Aktivität nützlicher Darmbakterien fördern, was zur Erhaltung einer gesunden Darmflora beiträgt. Zudem enthalten sie 40 Prozent weniger Zucker als vergleichbare Produkte bei vollem Geschmack”, so Unterrader weiter.

In ihrem Sortiment bieten die Gründerinnen drei verschieden Sorten, “Brownie Haselnuss”, “Banana Schoko Crunch” und “Apfel Crunch Zimt” an, sowie Bites mit Füllung in verschiedenen Geschmacksrichtungen. Alle Produkte sind vegan und in Bio-Qualität.

bae-treat-Founderinnen unterstützen Frauenrechte

Um mit ihrem Startup wachsen zu können, besuchen die Tirolerinnen die Höhle der Löwen am kommenden Dienstag und suchen einen strategischen Investor.

“Wir wollen den Snack-Markt mit unseren leckeren und darmfreundlichen Produkten revolutionieren und Menschen aller Ernährungsgewohnheiten ansprechen, die durch unsere Produkte weder auf guten Geschmack noch auf gesundheitliche Benefits verzichten müssen” so die Founderinnen. “Unsere Mission geht jedoch über Geschmack und gesunde Produkte hinaus. Als Gründerinnen setzen wir uns gemeinsam mit der Organisation Fondo Semillas in Mexiko auch für die Rechte von Mädchen, Frauen, trans, nicht-binäre und inter* Menschen ein.”

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity

In der heimischen Startup-Szene wurde es mitunter eher belustigt kommentiert: Als im September das erstinstanzliche Urteil des Handelsgerichts im Prozess der Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) gegen das Wiener Startup notarity ausgesprochen wurde, sahen sich beide Seiten bestätigt. Und wenn alle gewonnen haben, ist ja alles gut, könnte man meinen. Tatsächlich aber kommt die jüngste Entwicklung für die meisten Beobachter:innen wohl nicht wirklich überraschend: Sowohl Kammer als auch Startup legen nun Berufung gegen das Urteil ein.

Beide Seiten sahen sich in “wesentlichen Punkten” bestätigt

Nach der Klage vor etwa einem Jahr und den bis Juni dieses Jahres andauernden Verhandlungen erging vor etwa einem Monat das Urteil – brutkasten berichtete. Das Ergebnis in erster Instanz: Während sämtliche Hauptbegehren der ÖNK vom Handelsgericht abgewiesen wurden, bekam sie bei einer ganzen Reihe von Unterpunkten, sogenannten “Eventualbegehren”, Recht. Die Kammer sah sich damit “in wesentlichen Punkten bestätigt”. Und auch bei notarity meinte man “in allen für uns wesentlichen Punkten” Recht bekommen zu haben. Die sich durch die Stattgabe der Eventualbegehren ergebenden Änderungen habe man zudem bereits im Winter, kurz nach der Klage, umgesetzt, hieß es vom Startup.

Berufung: “Ignoranz und Geringschätzung des notariellen Standes”

Nun geht der Prozess aber in die nächste Instanz. 55 Seiten umfasst die Berufung der ÖNK laut einer Aussendung von notarity – die Kammer äußerte sich bislang noch nicht öffentlich zur neuen Entwicklung. Darin werde dem Startup unter anderem “Ignoranz und Geringschätzung des notariellen Standes” vorgeworfen. Es sei in den “geschützten Berufsstand eingedrungen und habe sich‚ entgegen der unrichtigen Ansicht des Erstgerichts nicht auf eine vertretbare Rechtsansicht berufen”.

Eigene Berufung von notarity

Man wolle nun mit einer eigenen Berufung “dagegenhalten”, heißt es von notarity. “Damit wollen wir für das digitale Notariat und unsere Kundinnen und Kunden weitere Verbesserungen wie z.B. eine erhöhte Preistransparenz und eine vereinfachte Leistungsverrechnung erreichen”, kommentiert CEO Jakobus Schuster. Auch die Verpflichtung zur Urteilsveröffentlichung ganz oben auf der Startseite der Website und die Teilung der Gerichtskosten halte man für ungerechtfertigt.

Man sehe sich mittlerweile mit “horrenden Anwalts- und Verfahrenskosten” konfrontiert, heißt es von notarity. Aufgrund des zunehmenden internationalen Erfolgs und “der Rückendeckung unserer Investoren”, könne man aber weitermachen, so Schuster. Bezüglich des Ausgangs des Berufungsverfahrens sei man “zuversichtlich”.

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