03.03.2026
RÜCKENSCHMERZEN

BackDani: Tiroler Physiotherapeut und seine drei Töchter im „Familien-Startup“

Rund 80 Prozent der Menschen leiden unter Rückenproblemen. Der Tiroler Physiotherapeut Daniel Kappacher will mit seinem Startup BackDani eine alltagstaugliche Lösung entwickelt haben. Ein spezielles Trainingsgerät soll durch wenige Minuten Einsatz pro Tag die Tiefenmuskulatur im Sitzen stärken.
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BackDani-Gründer Daniel Kappacher mit seinem Trainingsgerät | (c) BackDani
BackDani-Gründer Daniel Kappacher mit seinem Trainingsgerät | (c) BackDani

Im Therapiealltag zeigt sich oft ein klares Bild: Die Motivation für aufwendige Übungen oder lange Workouts fehlt den meisten Patienten auf Dauer. Genau an diesem Punkt setzt Daniel Kappacher an. Der 51-jährige Physiotherapeut, Osteopath und Wirbelsäulenspezialist betreibt ein eigenes Therapiezentrum im österreichischen Völs nahe Innsbruck. Aus der täglichen Praxis heraus hat er „BackDani“ entwickelt, ein Trainingsgerät, das gegen ein weitverbreitetes Volksleiden helfen soll – Kappacher zufolge leiden allein in Deutschland rund 80 Prozent der Menschen unter Rückenproblemen.

Kleine Muskeln als häufige Schmerz-Ursache

Die Ursache für die Beschwerden liegt laut dem Experten oft in den kleinen Muskeln, die die Wirbelsäule Wirbel für Wirbel stabilisieren. „Wenn sie nicht richtig arbeiten, schlägt die Wirbelsäule Alarm“, erklärt der Gründer. Die technische Lösung von BackDani besteht aus einem Trainingsstab, der durch einen elastischen Mittelteil und integrierte Faszienbälle geführte und kontrollierte Rotationsbewegungen ermöglicht. Nutzer können das Gerät in drei verschiedenen Positionen ansetzen, um je nach individuellem Bedarf gezielt die Lendenwirbelsäule, die Brustwirbelsäule oder den Schultergürtel zu mobilisieren.

Niedrige Einstiegshürde als Verkaufsargument

Das Startup verspricht dabei bewusst eine extrem niedrige Einstiegshürde für die Nutzer: Das Training erfordere keinerlei Vorkenntnisse und werde bequem im Sitzen – beispielsweise auf einem Bürostuhl oder der Bettkante – durchgeführt. Nach Angaben des Unternehmens genügen bereits kurze Einheiten von zweimal zwei Minuten täglich als feste Morgen- und Abendroutine, um die Muskulatur zu lockern. Laut Firmenangaben sollen Anwender bereits nach wenigen Trainingstagen spürbar mehr Beweglichkeit, Stabilität und Entspannung verzeichnen. Für den flexiblen Einsatz lässt sich das Gerät zudem schnell zerlegen und transportieren.

Drei Töchter des Gründers operativ an Bord

Hinter dem Health-Startup steht neben dem 51-jährigen Gründer auch die nächste Generation: Seine drei Töchter Nina, Franca und Kira unterstützen das Projekt operativ und gestalten unter anderem das Logo, den Social-Media-Auftritt und Teile der Produktion mit. Darauf, dass ein Bedarf an dem ab 19,99 Euro erhältlichen Rückentrainer besteht, deuten die ersten Traction-Zahlen an, meint man bei BackDani Nach Angaben des Unternehmens konnten in den ersten sechs Wochen nach der Markteinführung bereits rund 400 Stück abgesetzt werden – dieser initiale Vertrieb lief dabei ausschließlich als Direktverkauf an Patient:innen in der eigenen Praxis. Der Gründer zeigt sich angesichts dieser Entwicklung selbstbewusst: „Das Produkt könnte wirklich was ganz Großes werden“.

BackDani bei „Die Höhle der Löwen“

Um das weitere Wachstum zu finanzieren und den Vertrieb über die Grenzen der eigenen Praxis hinaus zu skalieren, nutzt das Tiroler Familien-Startup nun die TV-Bühne. Daniel Kappacher und seine Töchter treten in der Startup-Show „Die Höhle der Löwen“ auf, um prominente Investoren an Bord zu holen. Für ein strategisches Investment in Höhe von 80.000 Euro bietet das Team zehn Prozent der Firmenanteile an.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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